Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) 1In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. 2Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten,
| 1. | ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen; | |
| 2. | ob gegen eine Videoverhandlung (§ 128a) Bedenken bestehen. |
(2) Der Beklagte ist darüber, dass die Klageerwiderung durch den zu bestellenden Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist, und über die Folgen einer Fristversäumung zu belehren.
(3) Die Frist zur schriftlichen Klageerwiderung nach § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 beträgt mindestens zwei Wochen.
(4) Für die schriftliche Stellungnahme auf die Klageerwiderung gelten Absatz 1 Satz 1 und Absätze 2 und 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
ermächtigung § 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 277 ZPO
344 Entscheidungen zu § 277 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 01.09.2026 - VIII ZR 16/26
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs; Prüfung zum Vorliegen einer ...
- BFH, 06.11.2024 - X K 1/24
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der ...
- BGH, 03.07.2024 - IV ZR 67/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Verletzung ...
- VerfG Brandenburg, 19.06.2026 - VfGBbg 33/23
- KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
Analoge Anwendbarkeit des § 50 ZVG auf nicht valutierte Grundschulden
- BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
- FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der ...
- BGH, 04.08.2020 - X ZR 40/18
Patentnichtigkeitsverfahren: Zulässigkeit der Anschlussberufung während des ...
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13
Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein ...
- OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14
Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der ...
Querverweise
Auf § 277 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 521 (Zustellung der Berufungsschrift und -begründung)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- § 46 (Grundsatz)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 71
Redaktionelle Querverweise zu § 277 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 78 (Anwaltsprozess) (zu § 277 II)
- Verfahren
- Ladungen, Termine und Fristen
- § 224 (Fristkürzung; Fristverlängerung) (zu § 277 III)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor dem Einzelrichter
- § 348 f (Originärer Einzelrichter) (zu § 277 I 2)