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   VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601   

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VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601 (https://dejure.org/2008,76271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2008 - 4 ZB 07.601 (https://dejure.org/2008,76271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 4 ZB 07.601 (https://dejure.org/2008,76271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigung von Kanälen; Verjährung; Unzumutbarkeit des Beseitigungsverlangens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601
    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Anspruch auf Folgenbeseitigung dann entfällt, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (BVerwG vom 12.7.2004, DVBl 2004, 1493; vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/113 f.).

    Allerdings ist insoweit ein strenger Maßstab anzulegen, denn es ist rechtlich bedenklich, durch das sehr allgemein gehaltene Kriterium der Zumutbarkeit einen an sich gegebenen Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands auszuschließen, weil faktische Macht sich gegenüber dem Bürger nicht deshalb durchsetzen darf, weil sie vollzogen wurde (BVerwG vom 26.8.1993, a.a.O., 114).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601
    Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschluss vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N.; vom 3.7.1998 Az. 6 B 67.98 ).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 4 ZB 08.79

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; Unzumutbarkeit des Anschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601
    Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschluss vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N.; vom 3.7.1998 Az. 6 B 67.98 ).
  • VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050

    Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch;

    Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: 4 ZB 07.601; zur Unverhältnismäßigkeit wegen Kosten näher BGH, Urteil v. 23.10.2009, Az.: V ZR 141/08, juris-Dok. Rn. 21).

    Erst mit Eigentumserwerb der Klägerin, die durch den Leihvertrag nicht gebunden war, entstand der Beseitigungsanspruch (BayVGH, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: 4 ZB 07.601).

  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung;

    Jedoch genügt die bloße Angabe einer im vorliegenden Fall sechsstelligen Summe für die Beseitigung bzw. Stilllegung für die Annahme der Unzumutbarkeit nicht; denn es ist nicht die Kostenhöhe allein entscheidend, sondern die Kostenhöhe im Zusammenhang mit den vorliegend nicht vorgetragenen finanziellen Verhältnissen des Beklagten (BayVGH vom 15.2.2008 4 ZB 07.601 RdNr. 12) unter weiterer Bezugnahme zum finanziellen Schaden der Klägerin und anderer Umstände des Falles.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken

    Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (so auch BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 4 ZB 07.601 -, juris).
  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447

    Entfernung einer Kanalleitung; Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands;

    Mit Beschluss vom 15. Februar 2008 (4 ZB 07.601) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ab.

    Die mit inzwischen rechtskräftigem (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.2.2008, 4 ZB 07.601) Urteil der Kammer vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) ausgesprochene Verurteilung der Antragsgegnerin zur Stilllegung und Beseitigung der im Grundstück des Antragstellers Fl.Nr. ... der Gemarkung ... verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) sowie die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes, insbesondere durch eine Wiederverfüllung der Kanaltrasse, stellt die Verpflichtung zu vertretbaren Handlungen, d.h. Handlungen dar, die von einem Dritten an Stelle des Schuldners vorgenommen werden können (vgl. Thomas-Putzo, ZPO, Anm. 1 a) zu § 887).

  • VG Ansbach, 25.08.2009 - AN 1 V 09.01327

    Entfernung einer Kanalleitung; Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands;

    Mit Beschluss vom 15. Februar 2008 (4 ZB 07.601) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ab.

    Die mit inzwischen rechtskräftigem (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.2.2008, 4 ZB 07.601) Urteil der Kammer vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) ausgesprochene Verurteilung der Antragsgegnerin zur Stilllegung und Beseitigung der im Grundstück des Antragstellers Fl.Nr. ... der Gemarkung ... verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) sowie die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes, einschließlich des Wiederaufbaus der im Zuge der Kanalbeseitigungsmaßnahmen abgerissenen Doppelgarage, stellt die Verpflichtung zu vertretbaren Handlungen, d.h. Handlungen dar, die von einem Dritten an Stelle des Schuldners vorgenommen werden können (vgl. Thomas-Putzo, ZPO, Anm. 1 a) zu § 887).

  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

    Dies setzt voraus, dass ein grobes Missverhältnis zwischen dem Leistungsinteresse des Anspruchsberechtigten und dem Erfüllungsaufwand beim Schuldner besteht (vgl. § 275 Abs. 2 BGB analog); daran sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = juris Rn. 52; OVG RhPf, U.v. 4.4.2017 - 1 A 10865/16 - NVwZ-RR 2017, 605 = juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 15.2.2008 - 4 ZB 07.601 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 15.07.2013 - 4 B 12.77

    Stillgelegter Regenwasserkanal; Beseitigungsanspruch; Anspruch auf Unterlassung

    690/2 die Beseitigung der dort verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) erstritten hatte (Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2007 - AN 1 K 04.596, rechtskräftig mit Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den Senat vom 15. Februar 2008 - 4 ZB 07.601).
  • VGH Bayern, 08.05.2008 - 4 ZB 06.3294

    Anwesenheitsrecht; Ausgrabung; Totenruhe; Totenfürsorge

    Die Aufklärungsrüge stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (Senatsbeschlüsse vom 11.2.2008 Az. 4 ZB 08.79 und vom 15.2.2008 Az. 4 ZB 07.601 unter Hinweis auf BVerwG vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998 Az. 6 B 67.98 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 5 K 2571/18
    Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (so auch BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 4 ZB 07.601 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 4 ZB 08.3446

    Teilweise Zulassung der Berufung; Anerkenntnis (verneint); Unterlassungsanspruch;

    Wenn dort unter Bezugnahme auf die rechtkräftige Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. Januar 2007 (Az. AN 1 K 04.00596; Beschluss des Senats vom 15. Februar 2008 Az. 4 ZB 07.601) ausgeführt wird, dass im Zuge der zur Erfüllung dieser Beseitigungsverpflichtung auf dem Nachbargrundstück durchzuführenden Baumaßnahme beabsichtigt sei, die Abwasserkanäle auch im Grundstück des Klägers mit zu beseitigen, handelt es sich dabei um eine bloße Ankündigung im Sinn von § 129 ZPO, nicht um eine verbindliche Erklärung (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2009, RdNr. 3a zu § 307).
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