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   VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916   

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https://dejure.org/2018,7653
VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916 (https://dejure.org/2018,7653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2018 - 8 ZB 15.916 (https://dejure.org/2018,7653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2018 - 8 ZB 15.916 (https://dejure.org/2018,7653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Rücknahme von Berufungszulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme des Berufungszulassungsantrags; außergerichtlicher Vergleich; Kostentragung; Prozesshandlung; Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Vereinbarung im außergerichtlichen Vergleich bei der Kostenentscheidung für das Rechtsmittelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.07.2001 - 26 B 99.3067
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916
    Der notarielle Vertrag trifft in Ziffer IV. zwar auch eine Regelung über die Kostentragung für die erste Instanz, eine denkbare Auslegung der Zurücknahme als Klagerücknahme (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris) kommt nach den Gesamtumständen aber hier nicht in Betracht.

    Da die Rücknahme auf dem Vergleich beruht, auf den ausdrücklich Bezug genommen wurde, ergibt sich die Kostenentscheidung aus der entsprechenden Anwendung des § 160 VwGO und nicht aus § 155 Abs. 2 VwGO (BayVGH, B.v. 4.11.1985 - 12 B 82 A.1482 - BayVBl 1986, 507 m.w.N. auch zur Gegenansicht; B.v. 28.3.2001 - 2 B 98.2104 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris Rn. 1; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 1 B 05.2879 - juris).

  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 1 B 05.2879

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; außergerichtlicher Vergleich mit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916
    Da die Rücknahme auf dem Vergleich beruht, auf den ausdrücklich Bezug genommen wurde, ergibt sich die Kostenentscheidung aus der entsprechenden Anwendung des § 160 VwGO und nicht aus § 155 Abs. 2 VwGO (BayVGH, B.v. 4.11.1985 - 12 B 82 A.1482 - BayVBl 1986, 507 m.w.N. auch zur Gegenansicht; B.v. 28.3.2001 - 2 B 98.2104 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris Rn. 1; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 1 B 05.2879 - juris).
  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 2 B 98.2104
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2018 - 8 ZB 15.916
    Da die Rücknahme auf dem Vergleich beruht, auf den ausdrücklich Bezug genommen wurde, ergibt sich die Kostenentscheidung aus der entsprechenden Anwendung des § 160 VwGO und nicht aus § 155 Abs. 2 VwGO (BayVGH, B.v. 4.11.1985 - 12 B 82 A.1482 - BayVBl 1986, 507 m.w.N. auch zur Gegenansicht; B.v. 28.3.2001 - 2 B 98.2104 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 16.7.2001 - 26 B 99.3067 - juris Rn. 1; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 1 B 05.2879 - juris).
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