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   VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780   

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https://dejure.org/2018,4301
VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780 (https://dejure.org/2018,4301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2018 - 11 CS 17.1780 (https://dejure.org/2018,4301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 11 CS 17.1780 (https://dejure.org/2018,4301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; StVG § 3 Abs. 3; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 6, Abs. 8, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung des Konsumverhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung des Konsumverhaltens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Cannabis; Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung des Konsumverhaltens

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur; Klärung des Konsumverhaltens (Cannabis); Versäumung der Beibringungsfrist; Untauglichkeit einer von mehreren mitgeteilten Begutachtungsstellen; nicht unterzeichnete Beschwerdebegründung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
    Dabei ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
    Nach allgemeiner Meinung müssen alle bestimmenden Schriftsätze, darunter auch eine fristwahrende Beschwerdebegründung (vgl. BVerwG, B.v. 5.2.2003 - 1 B 31/03 - juris Rn. 1; B.v. 27.1.2003 - 1 B 92/02 u.a. - juris Rn. 4 zur Nichtzulassungsbeschwerde; BFH, B.v. 2.8.2002 - IV R 14/01 - juris Rn. 8 zur Revisionsbegründung), die Schriftform wahren, die auch eine eigenhändige Unterschrift mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug verlangt (vgl. BVerwG, a.a.O.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 5.4.2000 - GmS-OGB 1/98 - NJW 2000, 2340 = juris Rn. 10 f.; BFH, a.a.O. Rn. 8).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., zuletzt BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
    Nachdem die Beschwerde auch unbegründet ist, kann jedoch offen bleiben, ob ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Antragsteller auf derartige Formmängel hinzuweisen und ihm andernfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BGH, B.v. 14.10.2008 - VI ZB 37/08 - NJW-RR 2009, 564 = juris Rn. 7 ff.; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 81 Rn. 9).
  • BFH, 02.08.2002 - IV R 14/01

    Revisionsbegründung; Schriftform

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
    Nach allgemeiner Meinung müssen alle bestimmenden Schriftsätze, darunter auch eine fristwahrende Beschwerdebegründung (vgl. BVerwG, B.v. 5.2.2003 - 1 B 31/03 - juris Rn. 1; B.v. 27.1.2003 - 1 B 92/02 u.a. - juris Rn. 4 zur Nichtzulassungsbeschwerde; BFH, B.v. 2.8.2002 - IV R 14/01 - juris Rn. 8 zur Revisionsbegründung), die Schriftform wahren, die auch eine eigenhändige Unterschrift mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug verlangt (vgl. BVerwG, a.a.O.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 5.4.2000 - GmS-OGB 1/98 - NJW 2000, 2340 = juris Rn. 10 f.; BFH, a.a.O. Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    Die Beschwerde ist daher jedenfalls deshalb unbegründet (zur Möglichkeit, Zulässigkeitsfragen im Eilverfahren offen zu lassen vgl. BayVGH, 1.6.2015 - 8 CS 14.2486 - juris Rn. 8 f.; B.v. 16.2.2018 - 11 CS 17.1780 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 8.9.2017 - 13 B 879/17 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Maßgeblich ist insoweit die förmlich festgesetzte Frist, die das Landratsamt in der Gutachtensanforderung vom 19. November 2019 zunächst auf den 18. Januar 2020 bestimmt und mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 bis zum 17. Februar 2020 verlängert hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2018 - 11 CS 17.1780 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

    Die Beschwerde ist daher jedenfalls deshalb unbegründet (zur Möglichkeit, Zulässigkeitsfragen im Eilverfahren offen zu lassen vgl. BayVGH, 1.6.2015 - 8 CS 14.2486 - juris Rn. 8 f.; B.v. 16.2.2018 - 11 CS 17.1780 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 8.9.2017 - 13 B 879/17 - juris Rn. 9).
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