Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25093
VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 (https://dejure.org/2015,25093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 (https://dejure.org/2015,25093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2015 - 22 ZB 15.457 (https://dejure.org/2015,25093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtungsklage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtichen Urteils; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und ...

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Genehmigung für fünf Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittanfechtungsklage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtichen Urteils; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Ob eine allgemeine Vorprüfung rechtsfehlerhaft gewesen ist, bestimmt sich in tatsächlicher Hinsicht nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde bis zum Abschluss der Prüfung (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - NuR 2012, 403/405; BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - Rn. 33).

    Die Vorprüfung hat eine verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (BR-Drucks. 674/00, S. 89), mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - NuR 2012, 403/405 unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - Rn. 16), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 32).

    Dabei darf sich die Vorprüfung nicht in einer oberflächlichen Abschätzung erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Frage zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (BVerwG, U.v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Zwar gehört der Schwarzstorch zu den nach § 7 Abs. 2 Nr. 13a BNatSchG besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 aufgeführt sind (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 43).

    Das Gericht ist zwar verpflichtet zu überprüfen, ob die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe im Gesamtergebnis ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524/525; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).

    Dass der bayerische Gesetzgeber zwar die sog. 10 H-Regelung eingeführt, den Windkrafterlass aber unverändert gelassen hat, lässt darauf schließen, dass - entgegen der klägerischen Auffassung - hinsichtlich der dortigen, als antizipiertes Sachverständigengutachten (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - GewArch 2015, 90/92 Rn. 25) anzusehenden Abstandsvorgaben jedenfalls kein fachlicher Änderungsbedarf besteht.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Geklärt ist auch, dass das artenschutzrechtliche Tötungsverbot individuenbezogen zu verstehen ist und eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für die betroffene Tierart voraussetzt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/301 Rn. 91; BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 12.10 - NuR 2011, 866/875).

    Bei der Prüfung, ob der Betrieb einer Windkraftanlage im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursacht und damit das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verletzt, kommt der zuständigen Behörde eine artenschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass die verwaltungsgerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/293 Rn. 59 ff.; auch BVerwG U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524; BVerwG, U.v. 27.06.2013 - 4 C 1/12).

    Ein lückenloses Arteninventar muss aber nicht erstellt werden, vielmehr muss sich die Prüfung am Maßstab praktischer Vernunft orientieren (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/295 Rn. 65), dem hier in der saP entsprochen wurde.

  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 22 ZB 15.1113

    Die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hängt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Eine Abweichung von der TA Lärm ist nicht gerechtfertigt, solange die Regelungen der TA Lärm Verbindlichkeit besitzen, nicht geändert worden und nicht durch gesicherte Erkenntnisfortschritte überholt sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682 - Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113) Der Kläger hat dergleichen aber nicht dargelegt, sondern darauf verwiesen, dass Nachbarn zur Nachtzeit besonders der Ruhe bedürften, die streitgegenständlichen Windkraftanlagen aber auch nachts in Betrieb seien (VGH-Akte Bl. 33).

    Umgekehrt kann eine unzureichende Lärmimmissionsprognose nicht durch die Anordnung einer Abnahmemessung ausgeglichen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113 - Rn. 31).

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Gerade der teilweise widersprüchliche Erkenntnisstand, dass manche Beobachtungen für und andere Beobachtungen eher gegen ein Ausweichverhalten des Schwarzstorchs sprechen, kennzeichnet hier den Vollzug des Artenschutzrechts und rechtfertigt zusätzlich die Anerkennung einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - GewArch 2015, 90/92 Rn. 25).

    Dass der bayerische Gesetzgeber zwar die sog. 10 H-Regelung eingeführt, den Windkrafterlass aber unverändert gelassen hat, lässt darauf schließen, dass - entgegen der klägerischen Auffassung - hinsichtlich der dortigen, als antizipiertes Sachverständigengutachten (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - GewArch 2015, 90/92 Rn. 25) anzusehenden Abstandsvorgaben jedenfalls kein fachlicher Änderungsbedarf besteht.

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Für die Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36), hier also der Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids am 13. März 2014 (Behördenakte Ordner 2 Bl. 69).

    Eine Abweichung von der TA Lärm ist nicht gerechtfertigt, solange die Regelungen der TA Lärm Verbindlichkeit besitzen, nicht geändert worden und nicht durch gesicherte Erkenntnisfortschritte überholt sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682 - Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113) Der Kläger hat dergleichen aber nicht dargelegt, sondern darauf verwiesen, dass Nachbarn zur Nachtzeit besonders der Ruhe bedürften, die streitgegenständlichen Windkraftanlagen aber auch nachts in Betrieb seien (VGH-Akte Bl. 33).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Bei der Prüfung, ob der Betrieb einer Windkraftanlage im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursacht und damit das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verletzt, kommt der zuständigen Behörde eine artenschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass die verwaltungsgerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/293 Rn. 59 ff.; auch BVerwG U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524; BVerwG, U.v. 27.06.2013 - 4 C 1/12).

    Gerade der teilweise widersprüchliche Erkenntnisstand, dass manche Beobachtungen für und andere Beobachtungen eher gegen ein Ausweichverhalten des Schwarzstorchs sprechen, kennzeichnet hier den Vollzug des Artenschutzrechts und rechtfertigt zusätzlich die Anerkennung einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - GewArch 2015, 90/92 Rn. 25).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Bei der Prüfung, ob der Betrieb einer Windkraftanlage im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursacht und damit das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verletzt, kommt der zuständigen Behörde eine artenschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass die verwaltungsgerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/293 Rn. 59 ff.; auch BVerwG U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524; BVerwG, U.v. 27.06.2013 - 4 C 1/12).

    Das Gericht ist zwar verpflichtet zu überprüfen, ob die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe im Gesamtergebnis ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524/525; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Soweit der Kläger Mängel der ursprünglichen Tenorierung des Bescheids gerügt hat (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Abstandsflächentiefenverkürzung BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - Rn. 15 ff.), hat er eine Unwirksamkeit der ursprünglichen Genehmigung nach Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG nicht dargelegt, denn ein etwaiger Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG genügt insofern nicht, da solche Fehler regelmäßig keine Nichtigkeit nach sich ziehen (vgl. nur Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 37 Rn. 40, 42 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist dargelegt, dass die Annahme einer atypischen Fallgestaltung für Windkraftanlagen im Außenbereich überholt wäre, wie sie u.a. auf der Eigenart von Windkraftanlagen als Bauwerk sowie auf Größe und Zuschnitt ihrer Standortgrundstücke im Außenbereich gestützt wird, bei denen derart große Abstandsflächen, wie sie bei Windkraftanlagen neuester Art mit Gesamthöhen von annähernd 200 m erforderlich sind, regelmäßig kaum nach allen Seiten eingehalten werden können (dies gilt in weiten Teilen Bayerns mit den hierzulande üblichen verhältnismäßig kleinen landwirtschaftlichen Grundstücken, vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - NVwZ-RR 2009, 992; BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - Rn. 26).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
    Die Maßgeblichkeit der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm und des dort vorgesehenen Verfahrens der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen für Gebäude wie das Wohngebäude des Klägers folgt aus der Verbindlichkeit der TA Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145/148 ff. Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633

    Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt

  • VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb; Lage des

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 22 ZB 11.1585

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Überprüfung der

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Zwar führt der Umstand von Ersatzzahlungen, die nicht als Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen anzusehen sind, wohl nicht in jedem Fall zwingend zur Annahme einer UVP-Pflicht (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris).
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Dabei steht der Behörde ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Frage zu, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (st. Rspr., zuletzt BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 27, m.w.N.).

    Eine vergleichbare Wertung kann auch den Erwägungsgründen 9 und 10 sowie Anhang II Nr. 3a) der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 13. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. L 26/1) entnommen werden, der zufolge die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden sollten, Projekte unterhalb festzulegender Schwellenwerte in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris Rn. 37 ff.).

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Umfang der behördlichen Dokumentation nach § 3c Satz 6 UVPG a.F. allzu übermäßige Anforderungen bereits deshalb nicht zu stellen sind, da es sich bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles lediglich um eine überschlägige Prüfung im Sinne einer Plausibiliätskontrolle handelt (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - juris Rn. 27) und dieser Umstand daher auch auf den Umfang der behördlichen Dokumentationspflichten durchschlägt.

    Dass der Behörde im Zeitpunkt des Abschlusses der Vorprüfung, auf den es für deren gerichtliche Kontrolle allein ankommt, nur eine unzureichende Datengrundlage zur Verfügung gestanden hätte, die nicht einmal für eine in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkte Prüfung ausgereicht hätte (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - juris), ergibt sich weder aus den Darlegungen der Klägerin noch aus den vorliegenden Behördenakten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 8 B 1170/17

    Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet

    Verneinend: Bay. VGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 22 ZB 15.458 -, juris Rn. 36 und - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 94 ff.
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Die behördliche Vorprüfung darf sich nicht in einer oberflächlichen Abschätzung erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum u.a. hinsichtlich der Frage zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (BVerwG, Urteile vom 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, juris, und vom 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich daher darauf, ob die Vorprüfung - im maßgeblichen Zeitpunkt - entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. auch BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - Rn. 27).".

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn diese Erkenntnisse im Nachhinein zur sicheren Einschätzung führen, dass die Vorprüfung fehlerhaft durchgeführt wurde, dass für sie insbesondere eine unzureichende Datengrundlage zur Verfügung stand, die nicht einmal für eine in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkte Prüfung (vgl. BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457, a. a. O.) ausgereicht hätte.

  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich daher darauf, ob die Vorprüfung - im maßgeblichen Zeitpunkt - entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. auch BayVGH, B. v. 19.8.2015 -22 ZB 15.457 - Rn. 27).
  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Dabei steht der Behörde ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Frage zu, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (st. Rspr., Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2016 - 9 B 1109/15-; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris Rn. 27, m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

    Insoweit wird zudem auf Entscheidungen des BayVGH vom 25.08.2015 (Az. 22 ZB 15.457) sowie des OVG NRW vom 25.02.2015 (Az. 8 O 959/10) verwiesen.
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr

  • VG Würzburg, 19.04.2016 - W 4 K 15.908

    Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung und Betrieb einer Anlage zur

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.135

    Erfolglose Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Augsburg, 25.05.2020 - Au 9 K 18.1393

    Verbandsklage gegen bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht