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VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, AufenthG § 60 As. 7 S. 1
Afghanistan, Uruzgan, Südafghanistan, Süden, erhebliche individuelle Gefahr, Gefahr für Leib und Leben, extreme Gefahrenlage, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Hazara - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonderes hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 19 und U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).In jedem Fall setzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Schaden an den Rechtsgütern Leib oder Leben droht (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. Rn. 18).
Diese Risikohöhe ist weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl- u Asylrecht Nr. 58 = NVwZ 2012, 454 Rn. 23).
Dies gilt angesichts des festgestellten Risikos auch unter Einbeziehung der in Uruzgan und im gesamten Land unzureichenden medizinischen Versorgungslage, bei der nur eingeschränkt gewährleistet sein dürfte, dass den Opfern nach schweren körperlichen Verletzungen keine dauerhaften Verletzungsfolgen mit Invalidität verbleiben (Lagebericht, S. 27; vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 23).
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).
Hinzu kommt, dass eine extreme Gefahrenlage zwar auch dann besteht, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226), jedoch Mangelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und eine schwierige Arbeitssuche nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit "alsbald" zu einer extremen Gefahr führen.
- VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510
Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Afghanische Staatsangehörige sind bei einer Rückkehr in die Südregion (hier Uruzgan) nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (wie U.v. 29.1.2013 - 13a B 11.30510 - juris).Gemäß den ins Verfahren eingeführten Erkenntnismitteln ist für die hier einschlägige Südregion, zu der auch die Provinz Uruzgan gehört, eine erhebliche individuelle Gefahr durch die bloße Anwesenheit nicht anzunehmen (s. auch bereits Senatsurteil vom 29.1.2013 - 13a B 11.30510 - juris zu Helmand; siehe auch U.v. 15.3.2012 - 13a B 11.30438 - juris zu Kandahar).
Für die ebenfalls in der Südregion gelegene Provinz Helmand hat der Senat im bereits genannten Urteil vom 29. Januar 2013 (Az. 13a B 11.30510 - juris) ausgeführt, dass die Bevölkerungsgruppe der Paschtunen mit 90% dort zwar den Hauptanteil ausmache, es aber dennoch es keine Erkenntnisse gebe, dass der kleine Bevölkerungsanteil der Hazara wegen der Volkszugehörigkeit einer stärkeren Gefährdung ausgesetzt wäre.
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- VGH Bayern, 22.03.2013 - 13a B 12.30044
Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Ostregion
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
32 Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den Kläger aber nicht derart zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. ständige Rspr. des Senats, z.B. U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 1.3.2013 - 13a B 12.30011 und U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris) ergibt sich aus den Erkenntnismitteln nicht, dass ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher afghanischer Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach einer Rückkehr in eine derartige extreme Gefahrenlage geraten würde, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe.
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonderes hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 19 und U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Da die Voraussetzungen für die Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots nicht erfüllt sind, sind Abschiebungsverbote nach nationalem Recht zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
- BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2013 - 13a B 12.30170
Diese Grundsätze über die Sperrwirkung bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise verfassungskonforme Anwendung in den Fällen, in denen dem Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, sind auch für die neue Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes maßgeblich (BVerwG, B.v. 23.8.2006 - 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
- VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
- VGH Bayern, 01.03.2013 - 13a B 12.30011
Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche …
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30438
Keine Gefahr für Afghanische Staatsangehörige bei Rückkehr in die Südregion
- VG München, 09.09.2013 - M 2 K 13.30305
Asylverfahren; Herkunftsland Afghanistan (Provinzen Kabul / Logar / Nangarhar)
Eine Abschiebestoppanordnung besteht jedoch für die Personengruppe, der der Kläger angehört, nicht mehr (vgl. insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 30).Das Gericht folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 33 m.w.N.), wonach für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte insoweit (U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 32 ff.) aus:.
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2013 - A 11 S 688/13
Rückkehr nach Afghanistan möglich
Der pauschale Hinweis darauf, dass er Hazara sei, rechtfertigt allein eine solche Annahme nicht (vgl. BayVGH, Urteile vom 21.06.2013 - 13a B 12.30170 - juris und vom 29.01.2013 - 13a B 11.30510 - juris). - VG München, 25.03.2019 - M 26 K 17.38822
Erfolglose AsylkLage eines Afghanen aus Kabul
Nach diesem langen Zeitraum ist eine Gefährdung aber nicht wahrscheinlich (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 29 zu einem Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren).Wie bereits ausgeführt, ist nach diesem langen Zeitraum eine Gefährdung nicht mehr beachtlich wahrscheinlich (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 29 zu einem Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren), zumal die Gebietsgewalt in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif beim afghanischen Staat und nicht bei den Taliban liegt.
- VG Karlsruhe, 21.11.2016 - A 2 K 3605/16
Konversion zum Christentum; Sicherheitslage in der Provinz Ghazni im Jahr 2015; …
Ungeachtet der unbestritten bestehenden gesellschaftlichen Ausgrenzung und Benachteiligung besteht derzeit keine Gruppenverfolgung von Hazara in Afghanistan, weil die genannten Benachteiligungen und vereinzelten gewaltsamen Übergriffe - auch angesichts eines Anstiegs auf landesweit etwa 20 Vorfälle von auf Busreisen angegriffenen Hazara im Jahr 2015 (…UNAMA Annual Report 2015, S. 49) und eines Anschlags auf eine vornehmlich von Angehörigen der Hazara besuchte Demonstration in Kabul im Juli 2016 mit 80 Toten und 231 Verletzten (https://www.tagesschau.de/ausland/kabul-explosion-105.html) - nicht die dafür erforderliche Verfolgungsintensität und Verfolgungsdichte i.S.v. § 3a Abs. 1 AsylG aufweisen (…st. Rspr., z.B. VG Augsburg, Urt. v. 07.11.2016 - Au 5 K 16.31853 -, juris;… VG Bayreuth, Urt. v. 13.08.2015 - B 3 K 15.30135 -, juris;… VG Würzburg, Urt. v. 22.12.2015 - W 2 K 15.30616 -, juris Rn. 30;… VG Ansbach, Urt. v. 28.04.2015 - AN 11 K 14.30570 -, juris;… VG Aachen, Urt. v. 10.11.2014 - 7 K 2575/13.A -, juris;… Bayerischer VGH, Urt. v. 03.07.2012 - 13a B 11.30064 -, juris Rn. 20 ff.; Urt. v. 21.06.2013 - 13a B 12.30170 -, juris Rn. 24). - VG Berlin, 21.01.2015 - 9 K 188.13
Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan; fehlende …
Eine Gruppenverfolgung der Hazara findet nach Überzeugung des Gerichts in Afghanistan nicht statt (s. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Juni 2013 - 13a B 12.30170 - Rn. 24, Juris).Die Wahrscheinlichkeit, dort im Jahr 2010 Opfer eines Anschlags zu werden, betrug damit rund 1:770 bzw. 0,13 Prozent (BayVGH, Urteil vom 21. Juni 2013 - 13a B 12.30170 - Juris, Rn. 18 ff.).
- VGH Bayern, 16.01.2014 - 13a B 13.30025
Ein afghanischer Rückkehrer, der kein nennenswertes Vermögen besitzt und nicht …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass die Angehörigen der Zivilbevölkerung in Afghanistan durch ihre bloße Anwesenheit keiner erheblichen Gefahr für Leib oder Leben infolge militanter Gewalt ausgesetzt sind (vgl. z.B. hier die Südregion: U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris; für die Südostregion: U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris; für die Ostregion: U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris; für die Zentralregion: U.v. 1.2.2013 -13a B 12.30045 - juris). - VGH Bayern, 06.03.2017 - 13a ZB 17.30081
Kein Abschiebungsverbot wegen Gefahrenlage in Afghanistan
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der hinsichtlich § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F., der Vorgängerregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG, für die in der Südregion liegenden Herkunftsprovinz des Klägers Uruzgan eine kritische Gefahrendichte verneint hat (U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris.). - VG Würzburg, 26.04.2016 - W 1 K 16.30269
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Afghanistan
Ungeachtet der unbestritten bestehenden gesellschaftlichen Ausgrenzung und Benachteiligung besteht derzeit keine Gruppenverfolgung von Hazara in Afghanistan, weil die genannten Benachteiligungen und vereinzelten gewaltsamen Übergriffe nicht die dafür erforderliche Verfolgungsintensität und Verfolgungsdichte i. S. d. § 3a Abs. 1 AsylG aufweisen (Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in der islamischen Republik Afghanistan vom 6. November 2015 - Stand: November 2015 - Seite 11;… ebenso st.Rspr., z. B. BayVGH, U. v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 27; U. v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 24;… VG Würzburg, U. v. 22.12.2015 - W 2 K 15.30616 - juris Rn. 30). - VG München, 20.04.2017 - M 17 K 16.35674
Keine politische Verfolgung glaubhaft gemacht
Nach diesem langen Zeitraum ist eine konkrete Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht mehr wahrscheinlich (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 29). - VG München, 09.03.2017 - M 17 K 16.35022
Kein Abschiebungsverbot wegen Bedrohung durch Verwandte in Afghanistan
bb) Zum anderen haben die Eltern bereits vor 30 Jahren Afghanistan verlassen und die angebliche telefonische Bedrohung des Vaters ist nach Angaben des Klägers auch schon zehn bis zwölf Jahre her, so dass nach diesem langen Zeitraum eine konkrete Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht mehr wahrscheinlich ist (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 29 zu einem Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren). - VG München, 09.05.2017 - M 17 K 17.31270
Erfolglose Klage eines afghanischen Asylbewerbers
- VG Würzburg, 30.05.2016 - W 1 S 16.30617
Eine Abschiebung nach Afghanistan führt nicht zwangsweise alsbald zum sicheren …
- VG Würzburg, 04.09.2018 - W 1 K 18.31101
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG München, 02.05.2017 - M 17 K 17.31275
Kein subsidiärer Schutz für Asylsuchende aus Afghanistan
- VG Würzburg, 03.07.2018 - W 1 K 18.30633
Erfolgloses Asylgesuch
- VG Würzburg, 22.12.2015 - W 2 K 15.30616
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG München, 17.11.2020 - M 3 K 20.32353
Schwere Straftat als Ausschlussgrund für subsidiären Schutz
- VG Würzburg, 17.07.2018 - W 1 K 18.30857
Alleinstehender arbeitsfähiger männlicher Rückkehrer kann nach Afghanistan …
- VG Würzburg, 19.06.2018 - W 1 K 18.30629
Erfolgloser Asylantrag eines afghanischen Asylbewerbers
- VG München, 27.01.2021 - M 6 K 19.33499
Afghanistan: Widerruf wegen Straftat; weiterhin Wiederholungsgefahr ungeachtet …
- VG München, 09.11.2020 - M 2 S7 20.30874
Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Asylbewerbers (Zeitpunkt September …
- VG Gelsenkirchen, 17.05.2019 - 5a K 3303/17
Afghanistan Hazara Ismailiten Gruppenverfolgung Verfolgungsgefahr
- VG Würzburg, 07.05.2018 - W 1 K 17.32472
Erfolgloser Asylantrag eines langjährig im Iran lebenden afghanischen …
- VG München, 10.05.2017 - M 17 K 17.31308
Afghanistan - depressive Störung begründet Abschiebungsverbot
- VG Magdeburg, 30.09.2014 - 5 A 420/13
- VG Würzburg, 23.05.2018 - W 1 K 18.30051
Kein Schutzanspruch für Exil-Afghanen aus dem Iran
- VG Würzburg, 07.03.2018 - W 1 K 18.30120
Abschiebungsandrohung, Abschiebung nach Afghanistan, Abschiebungsverbot, …
- VG München, 30.06.2017 - M 17 K 17.31322
Innerstaatliche Fluchtalternative in Afghanistan für einen gesunden, jungen und …
- VG Regensburg, 12.12.2016 - RN 8 K 16.31193
Kein Schutzanspruch eines Afghanen mangels Glaubhaftmachung eines …
- VG München, 31.08.2020 - M 15 K 17.39104
Unbegründet Asylklage - Einzelfall - (Afghanistan)
- VG München, 07.08.2020 - M 18 K 17.43616
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Abwendung von den Taliban
- VG Würzburg, 21.08.2019 - W 1 K 19.31069
Kein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes
- VG Würzburg, 14.03.2019 - W 5 K 19.30272
Erfolglose Asylklage (Afghanistan, Hazara)
- VG Würzburg, 17.07.2018 - W 1 K 18.30635
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Würzburg, 30.05.2018 - W 1 K 18.30564
Keine Gruppenverfolgung eines ismailitischen Schiiten vom Volk der Hazara
- VG Würzburg, 29.05.2018 - W 1 K 18.30562
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan
- VG Würzburg, 23.04.2018 - W 1 K 18.30201
Asyl, Herkunft Afghanistan: Keine Gruppenverfolgung von Schiiten und Hazara und …
- VG München, 01.06.2017 - M 17 K 17.31283
Extreme Gefahrenlage nach Art. 3 EMRK in Verbindung mit § 60 Abs. 5 AufenthG in …
- VG Bayreuth, 13.08.2015 - B 3 K 15.30135
Afghanistan; Gruppenverfolgung der Hazara (verneint); innerstaatliche …
- VG Würzburg, 03.09.2018 - W 1 K 18.31128
Keine Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Afghanistan
- VG Würzburg, 09.04.2018 - W 1 K 18.30200
Keine Gruppenverfolgung von Schiiten und Hazara in Afghanistan
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 1 K 16.32223
Keine Gruppenverfolgung der Hazara in Afghanistan
- VG Würzburg, 18.10.2017 - W 1 K 16.32042
Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan wegen zu erwartender schlechter …
- VG München, 23.05.2017 - M 17 K 17.31325
Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes oder Feststellung eines …
- VG München, 09.04.2014 - M 23 K 11.30261
Herkunftsland: Afghanistan; Geburtsort .../Iran
- VG München, 25.05.2021 - M 15 K 18.32180
Nigeria: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung wegen Homosexualität und …
- VG München, 09.12.2020 - M 6 K 17.35351
Kein Abschiebungsverbot wegen Covid-19-Pandemie
- VG Würzburg, 20.06.2018 - W 1 K 17.30177
Anspruch auf Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus
- VG Würzburg, 19.06.2018 - W 1 K 18.30630
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Würzburg, 30.05.2018 - W 1 K 18.30565
Abschiebungsverbot nach Afghanistan wegen Erkrankung an Epilepsie
- VG Würzburg, 28.03.2018 - W 1 K 18.30127
Verfolgung wegen Tätigkeit für amerikanische Firma nicht glaubhaft - Keine …
- VG Würzburg, 28.11.2017 - W 1 K 16.32494
Erfolglose Asylklage eines Staatsangehörigen aus Afghanistan
- VG Ansbach, 08.10.2013 - AN 11 K 12.30220
Tadschike aus ...; Abschiebungsverbot wegen psychischer Erkrankung; Entscheidung …
- VG Berlin, 17.02.2015 - 9 K 261.13
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Subsidiärer Schutz eines afghanischen …
- VG Berlin, 21.01.2015 - 6 K 188.13
- VG München, 21.12.2020 - M 6 K 17.38922
Kein Abschiebungsverbot bzgl. Afghanistan
- VG München, 18.08.2017 - M 6 S 17.35653
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine …
- VG München, 22.06.2017 - M 17 S 17.43032
Erfolgoser Folgeantrag eines afghanischen Asylbewerbers mangels relevanter …