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   VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685   

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VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685 (https://dejure.org/2017,72115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2017 - 11 BV 17.685 (https://dejure.org/2017,72115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2017 - 11 BV 17.685 (https://dejure.org/2017,72115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 24a Abs. 2, Abs. 3; FeV § 11 Abs. 7, § 14 Abs. 1 S. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Anl. 4 Nr. 9.2.2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • bussgeldsiegen.de

    Entziehung Fahrerlaubnis wegen einmaligem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - NJW 2016, 1974 Rn. 11).

    Dabei war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 28 ff.).

    Angesichts des unterschiedlichen Gefahrenmaßstabs bei Fahrten unter Einfluss von Drogen und Alkohol (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 33 ff.) wird der Fahrerlaubnisbehörde in § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, bei widerrechtlichem Betäubungsmittelbesitz im Ermessenswege ein ärztliches Gutachten anzuordnen, um zu klären, ob der Betreffende Betäubungsmittel einnimmt.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689.92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Mit dieser Anlage wurde der frühere Mängelkatalog in die Fahrerlaubnis-Verordnung übernommen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Ungeachtet der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. April 2017 (11 BV 17.33) werde daran festgehalten, dass das Fehlen der Fahreignung nach § 11 Abs. 7 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten bereits nach einer (nachgewiesenen) Fahrt unter Cannabiseinfluss feststehe.

    An dieser Rechtsauffassung, die auch der Entscheidung vom 25. April 2017 (11 BV 17.33 - DAR 2017, 417) zugrunde liegt, hält der Senat fest (a.A. VGH BW, B.v. 7.3.2017 - Blutalkohol 54, 142 Rn. 4; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - NWVBl 2017, 379 Rn. 143 ff.; NdsOVG, B.v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 3.5.2017 - 10 B 10909/17 - VRS 131, 278 Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.6.2017 - OVG 1 S 27.17 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689.92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Eine verbindliche Regelung, in welchen Fällen welche Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen sind, war bei Erlass der Fahrerlaubnis-Verordnung opportun, da unter der Geltung der Vorgängerregelung des § 15b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erhebliche Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsmaßnahmen bei Cannabisbesitz und -konsum aufgetreten waren (vgl. z.B. zu § 15b StVZO BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378; B.v. 30.1.2003 - 1 BvR 866.00 - Blutalkohol 41, 459 und B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689.92 - BVerfGE 89, 69).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689.92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Eine verbindliche Regelung, in welchen Fällen welche Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen sind, war bei Erlass der Fahrerlaubnis-Verordnung opportun, da unter der Geltung der Vorgängerregelung des § 15b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erhebliche Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsmaßnahmen bei Cannabisbesitz und -konsum aufgetreten waren (vgl. z.B. zu § 15b StVZO BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378; B.v. 30.1.2003 - 1 BvR 866.00 - Blutalkohol 41, 459 und B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689.92 - BVerfGE 89, 69).

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Der erstmalige, ggf. nur fahrlässige Verstoß gegen ordnungsrechtliche Vorschriften, die bei einer Verkehrsteilnahme ab dem von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC-Konzentration im Blut regelmäßig auch bei länger zurückliegendem Konsum gegeben ist (vgl. BGH, B.v. 14.2.2017 - 4 StR 422/15 - NJW 2017, 1403 Rn. 14 ff.), trägt aber nicht zwingend eine Wiederholungsgefahr in sich, die zu einer Gefahrerhöhung für die anderen Verkehrsteilnehmer führt und deshalb die Annahme der Ungeeignetheit gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Aufklärung rechtfertigt.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Darüber hinaus dienen sie angesichts der nicht unbeträchtlichen Belastungen, die für den Betroffenen mit der Begutachtung verbunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 37), aber auch der Gleichbehandlung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    4.5 Gegen die gefundene Auslegung spricht auch nicht, dass der Verordnungsgeber nicht eine der in letzter Zeit erfolgten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Anlass genommen hat, insoweit korrigierend oder klarstellend tätig zu werden (so aber VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - Blutalkohol 54, 142 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 11 CS 16.1957

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 11 CS 17.23

    Nachweis der Alkoholabhängigkeit im Fahrerlaubnisverfahren

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1649

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 1 S 27.17

    Folgerung des gelegentlichen Konsums aus eingereichtem ärztlichen Gutachten;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2017 - 10 B 10909/17

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - hier:

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 7 K 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 11 B 98.632
  • VGH Bayern, 10.12.1997 - 11 CS 97.3062
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Auf die Berufung des Antragstellers hin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die angegriffenen Bescheide sowie das erstinstanzliche Urteil mit Urteil vom 21. September 2017 (11 BV 17.685) auf.

    Der Antragsteller ist, was auch den vorgenannten, mit Blick auf die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen ergangenen Entscheidungen des erkennenden Senats sowie des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt, gelegentlicher Konsument von Cannabis und hat mit seiner Fahrt unter Cannabiseinfluss gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 15 f.).

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 20).

    Damit sie über eine hinreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage für die Prognose verfügt, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs trennen wird, bedarf es dabei in der Regel einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 22, 33 f.).

  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 11 BV 17.1036

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Vielmehr sieht § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV hierfür die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Ermessenswege vor (vgl. U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris; U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris; U.v. 13.12.2017 - 11 BV 17.1876 - juris).
  • VG Würzburg, 01.10.2021 - W 6 K 21.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Der Kläger ist nach eigener Angabe gegenüber der Polizei am 3. Januar 2018 gelegentlicher Konsument von Cannabis und hat mit seiner Fahrt unter Cannabiseinfluss gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 15 f.).

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 20).

  • VG Würzburg, 29.01.2021 - W 6 S 21.26

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten

    Der Antragsteller ist nach eigener Angabe gegenüber der Polizei am ... ... 2018 gelegentlicher Konsument von Cannabis und hat mit seiner Fahrt unter Cannabiseinfluss gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 15 f.).

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 21.9.2017 - 11 BV 17.685 - juris Rn. 20).

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