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   VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722   

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https://dejure.org/2018,31028
VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722 (https://dejure.org/2018,31028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2018 - 7 CE 18.1722 (https://dejure.org/2018,31028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 (https://dejure.org/2018,31028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, Abs. 5; RStV § 38 Abs. 2, § 41 Abs. 1 S. 4; GlüStV § 4, § 5 Abs. 3 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einer Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten in der Hauptsache maßgebliche Bedeutung zu.; Ist ein Verbotsbescheid mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, überwiegt das öffentliche Vollzugsinteresse.

  • rewis.io

    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Ausstrahlung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel; mittelbare Werbung; Rundfunkstaatsvertrag; Gemeinsame Leitlinie; Landesmedienanstalt; Lotteriespiel; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Bei einer Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten in der Hauptsache maßgebliche Bedeutung zu.; Ist ein Verbotsbescheid mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, überwiegt das öffentliche Vollzugsinteresse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149

    Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Der Antrag der ... Ltd. auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Untersagungsverfügung wurde zuletzt mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - ZfWG 2017, 276) abgelehnt.

    Die Antragsgegnerin hat sich damit unter Bezug auf die von der Werbung für "... gratis" ausgehenden Steigerung des Bekanntheitsgrads des Glückspielangebots "...com" auseinandergesetzt, dessen Vermittlung und Bewerbung als unerlaubtes öffentliches Glücksspiel - kraft Gesetzes sofort vollziehbar - untersagt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris).

    Bei diesem Angebot handelt es sich unstreitig um öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 oder Abs. 3 GlüStV (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 11).

    Auch im Hinblick auf "...com" liegt eine vollziehbare glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung vom 2. März 2017 vor, die im Eilverfahren ebenfalls mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - (juris) bestätigt worden ist und die sich mit den von der Antragstellerin aufgeworfenen Rechtsproblemen beschäftigt.

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153

    Schleichwerbung; Werbung für Glücksspiel im Fernsehen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) einer Bewertung, dass mit der Werbung für https:/ ...gratis zumindest mittelbar auch für das Angebot von https://www.

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und sieht - ebenso wie der 10. Senat - keinen Widerspruch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153).

  • OVG Hamburg, 09.03.2017 - 4 Bs 241/16

    Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Dies gilt ungeachtet der markenrechtlichen Beurteilung und der unterschiedlichen Gestaltung der Wort-Bild-Marke (OVG Hamburg, U.v. 9.3.2017 - 4 Bs 241/16 - juris Rn. 31).

    Dieser Zusatz erweckt allenfalls den Eindruck, dass unter der Domain bzw. Marke "...gratis" die Glücksspielangebote von "...com" kostenlos angeboten werden (zum Ganzen vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.3.2017 - 4 Bs 241/16 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 10 CS 18.1211

    Werbung für unerlaubtes Glücksspiel mit Gratistipp - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Der Antrag der Firma L* ... Ltd., die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Untersagungsbescheid anzuordnen, wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Mai 2018 abgelehnt, die Beschwerde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2018 - 10 CS 18.1211 - zurückgewiesen.

    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. August 2018 - 10 CS 18.1211 - Folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Werbung ist danach in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a RL 2006/114/EG "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern" (BGH, U. v. 12.9.2013 - I ZR 208/12 - juris Rn. 17; U. v. 20.5.2009 - I ZR 218/07 - juris Rn. 13; U.v.9.6.2005 - I ZR279/02 - juris Rn. 28).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Werbung ist danach in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a RL 2006/114/EG "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern" (BGH, U. v. 12.9.2013 - I ZR 208/12 - juris Rn. 17; U. v. 20.5.2009 - I ZR 218/07 - juris Rn. 13; U.v.9.6.2005 - I ZR279/02 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die Bekämpfung der Glücksspielsucht ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel und damit einen bedeutsamen öffentlichen Belang darstellt (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 133).
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Der weit zu verstehende Begriff der Werbung erfasst jede Art von Werbung, außer der unmittelbar produktbezogenen Werbung also auch die mittelbare Absatzförderung sowie geschäftliche Handlungen zugunsten eines fremden Unternehmens (BGH, U.v. 6.2.2014 - I ZR 2/11 - juris Rn. 13).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-657/11

    Belgian Electronic Sorting Technology - Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Sie ist in keiner Weise auf die Formen klassischer Werbung beschränkt (EuGH, U.v. 11.7.2013 - C-657/11, Belgian Electronic Sorting Technology NV/Peelaers u.a. - EuZW 2013, 910 Rn. 50, 58).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
    Das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Begründung schließt nämlich nicht aus, dass für spezielle Fallgruppen, die sich in typischen Interessenlagen gleichen, auch stärker typisierende Argumentationsmuster verwendet werden (vgl. NdsOVG, B.v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 - BeckRS 2014, 50142).
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

  • VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681

    Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bei einer Fernsehwerbung für das Angebot von kostenlosen Lotteriespielen auf einer Gratis-Internetseite eine mittelbare Werbung für das Angebot von entgeltlichen Lotteriespielen auf anderen Internetseiten bejaht, weil wegen des übereinstimmenden Schlüsselbegriffs und des identischen Spielangebots bei den Adressaten der Eindruck eines einheitlichen - sich nur durch die Kostenlosigkeit einerseits und die Entgeltlichkeit andererseits unterscheidenden - Spielangebots entstehe (BayVGH, ZfWG 2018, 550, 552 f. [juris Rn. 22 und 25]; ZfWG 2018, 567, 571 [juris Rn. 47]).

    Dieser Beurteilung lag jedoch zugrunde, dass die kostenlosen Angebote Pokerspielern Übungsmöglichkeiten und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch boten (BayVGH, ZfWG 2015, 235, 238 [juris Rn. 44]), ihnen aber nicht, wie das entgeltliche Angebot, die Teilnahme an Pokerspielen ermöglichten (vgl. BayVGH, ZfWG 2018, 567, 571 [juris Rn. 49]).

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    Die erkennende Kammer schließt sich der dargestellten Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs trotz der von der Antragstellerin dagegen erhobenen Einwände an (s. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 - VG München, Beschluss vom 05. September 2018 - M 17 S 18.3843 - VG Schleswig, Beschluss vom 04. Oktober 2018 - 11 B 107/18 -).

    Diese Erwägungen sind nach Ansicht der Kammer nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar (s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 - VG München, Beschluss vom 05. September 2018 - M 17 S 18.3843 - VG Schleswig, Beschluss vom 04. Oktober 2018 - 11 B 107/18 -).

    Die Notwendigkeit, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden, die Spielsucht zu bekämpfen, und den Jugendschutz zu gewährleisten, wiegt schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin, die den Verlust von Werbeeinnahmen in erheblicher Höhe, daraus folgend Einschränkungen im Bereich des werbefinanzierten redaktionellen Programms, den Verlust von Reichweiten und die Abwanderung anderer Werbe- und Kooperationspartner befürchtet (s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 -).

    Die Festsetzung des Wertes des Verfahrensgegenstandes beruht auf den §§ 52, 53 Gerichtskostengesetz - GKG - (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 -).

  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    So hat besagtes Gericht eine solche "mittelbare" Bewerbung zwar zunächst in einem ersten Fall verneint in BayVGH ZfWG 2015, 235, 238 (fulltiltpoker.net/fulltiltpoker.com), wohl aber - unter Herausarbeitung der Unterschiede des jeweiligen Einzelfalls - alsdann für spätere Fälle bejaht in BayVGH ZfWG 2018, 550, 552 f. und BayVGH ZfWG 2018, 567, 570 f. (beides: lottoland.gratis/lottoland.com).
  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Aber selbst wenn man zugunsten der Antragstellerin davon ausgehen wollte, dass die Erfolgsaussichten ihrer Klage vorliegend zumindest offen wären, wäre das Verwaltungsgericht im Rahmen der erforderlichen Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung und dem privaten Interesse der Antragstellerin zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass das öffentliche Interesse am Vollzug höher zu gewichten ist als die rein finanziellen Interessen der Antragstellerin (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 7 CE 18.1722 - juris Rn. 53).
  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 412.18

    Presseunternehmen darf Online-Werbung für ausländische Zweitlotterien untersagt

    Dass es sich um die Verschriftlichung eines verfassungsrechtlichen Grundsatzes handele, wie die Klägerin meint, ist nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. September 2018 - 7 CE 18.1722 -, juris Rn. 36: Rechtsnatur der Leitlinien sowie Auswirkungen eines möglichen Verstoßes offen gelassen).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro;

    Insbesondere ist sie nicht lediglich formelhaft (vgl. für diesen Maßstab zuletzt nur z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - VGH 7 CE 18.1722 -, juris Rn. 33).
  • VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18

    Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines

    Insbesondere ist sie nicht lediglich formelhaft (vgl. für diesen Maßstab zuletzt nur z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2018 - VGH 7 CE 18.1722 -, juris Rn. 33).
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