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   VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979   

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VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979 (https://dejure.org/2017,52247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2017 - 8 ZB 17.979 (https://dejure.org/2017,52247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 8 ZB 17.979 (https://dejure.org/2017,52247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Straßenbestandsverzeichnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BayStrWG Art. 67 Abs. 4
    Berufungszulassungsantrag; Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Bestandsverzeichnis; Verwirkung des Klagerechts; Umstandsmoment; Zeitmoment

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BayStrWG Art. 67 Abs. 4
    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Straßenbestandsverzeichnis; Fehlen der Originalverfahrensakten und -karteikarten; Verwirkung des Klagerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Hinzu kommt, dass bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigen, die Anrufung eines Gerichts nach einer langen Zeit der Untätigkeit als unzulässig anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305/309).

    Auch wenn die Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO keiner Klagefrist unterliegt, gilt der Rechtsgrundsatz, dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezögert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305/309 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Letzteres ist nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn ein Antragsteller unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - BVerfGE 13, 382 Rn. 25 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 9.6.2015 - Vf. 17-VII-13 - BayVBl 2015, 770 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277 m.w.N.; U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 29; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181).

    Auf der Basis dieser Grundsätze kann von einer Verwirkung auch dann ausgegangen werden, wenn zwar das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betroffene eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - BVerfGE 13, 382 Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 6.3.2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5 f.).

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525

    Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Er erfordert deshalb, dass die im Zulassungsantrag geltend gemachte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich und bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist sowie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung aufweist (BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 8 ZB 12.2525 - BayVBl 2014, 147 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546

    Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Letzteres ist nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn ein Antragsteller unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - BVerfGE 13, 382 Rn. 25 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 9.6.2015 - Vf. 17-VII-13 - BayVBl 2015, 770 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277 m.w.N.; U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 29; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181).
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Letzteres ist nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn ein Antragsteller unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - BVerfGE 13, 382 Rn. 25 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 9.6.2015 - Vf. 17-VII-13 - BayVBl 2015, 770 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277 m.w.N.; U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 29; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181).
  • VGH Bayern, 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811

    Erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse; Einziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Angesichts dieser Umstände erscheint es völlig unbillig, dass die Klägerin erst nunmehr auf Feststellung der Nichtigkeit der Widmung und Eintragung des Fußwegs klagt, zumal sie die behauptete Nichtigkeit gerade auf das Fehlen der Originalverfahrensakten und -karteikarten stützt, die der Beklagte nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nicht mehr vorhalten muss, nachdem über 50 Jahre seit der erstmaligen Eintragung des Weges verstrichen sind (BayVGH, B.v. 7.11.2012 - 8 ZB 11.1811 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Letzteres ist nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn ein Antragsteller unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - BVerfGE 13, 382 Rn. 25 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 9.6.2015 - Vf. 17-VII-13 - BayVBl 2015, 770 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.10.2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277 m.w.N.; U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 29; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181).
  • BVerwG, 11.06.2010 - 6 B 86.09

    Juristische Examensprüfung; Bestandskraft von Verwaltungsakten;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
    Nach dem auch im Verwaltungsrecht geltenden, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ableitbaren Rechtsgedanken der Verwirkung (vgl. nur BVerwG, B.v. 11.6.2010 - 6 B 86.09 - juris Rn. 11) kann ein Kläger sein Recht zur Erhebung der Klage nicht mehr ausüben, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06

    Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

  • VG Arnsberg, 26.08.2019 - 8 K 1837/18
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 -, juris, Rn. 25 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 8 ZB 17.979 -, juris, Rn. 14.
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