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   VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520, 3 CE 15.520   

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VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520, 3 CE 15.520 (https://dejure.org/2015,13880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2015 - 3 CE 15.520, 3 CE 15.520 (https://dejure.org/2015,13880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520, 3 CE 15.520 (https://dejure.org/2015,13880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge: Anordnungsanspruch (verneint) Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versetzung in den Ruhestand einer gleichgestellten Polizeiinspektorin - Einstweiliger Rechtsschutz wegen gekürztem Ruhestandsgehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit; Einbehaltung eines Teils der Besoldung als Rechtsfolge der Anfechtung der Ruhestandsversetzung; Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge

  • rewis.io

    Keine Zahlung der vollen Bezüge bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache über die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit; Einbehaltung eines Teils der Besoldung als Rechtsfolge der Anfechtung der Ruhestandsversetzung; Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 3 CE 14.2587

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (z. B. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 3 CE 13.366 - juris; zuletzt B.v. 14.1.2015 - 3 CE 14.2587 - juris) mit dieser Problematik befasst und auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09 f. - juris) berücksichtigt.

    Insoweit erscheint es angemessen, einen sechsmonatigen Differenzbetrag zugrunde zu legen (st. Rspr. d. BayVGH, z.B. B.v. 14.1.2015 - 3 CE 14.2587 - juris Rn. 31).

  • VG Frankfurt/Main, 21.12.2009 - 9 L 3763/09

    Einsteiliger Rechtsschutz gegen den Einbehalt eines Teils der Besoldung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, lässt ein Teil der Literatur und der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung zu (vgl. Plog/Wiedow, BBeamtG, §§ 44 BBG a.F., Rn. 17 a; OVG NRW B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12, B. v. 5.10.2012 - 1 B 790/12 - juris, VG Frankfurt B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09.F - juris, OVG MV B.v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - ZBR 2004, 327, insoweit offengelassen).

    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (z. B. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 3 CE 13.366 - juris; zuletzt B.v. 14.1.2015 - 3 CE 14.2587 - juris) mit dieser Problematik befasst und auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09 f. - juris) berücksichtigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1992 - 1 B 1167/92

    Zwangspensionierungsverfahren; Ruhegehalt; Einbehalten von das Ruhegehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsmitteln ermutigt (vgl. hierzu OVG NRW B.v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Die Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX findet zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Beamte Anwendung, ein Verstoß wirkt sich jedoch nicht auf die Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung aus (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 36 ff (46); BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 3 B 10.346 - juris Rn. 20 m.w.N; B.v. 26.2.2014 - 3 CE 13.2573 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Besteht auch diese nicht, muss sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden (BVerwG, B. v. 6.11.2014 - 2 B 97/13 - juris Rn. 13, 15).
  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 3 B 10.346

    Dienstunfähigkeit, beschränkt auf den Beruf als Lehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Die Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX findet zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Beamte Anwendung, ein Verstoß wirkt sich jedoch nicht auf die Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung aus (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 36 ff (46); BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 3 B 10.346 - juris Rn. 20 m.w.N; B.v. 26.2.2014 - 3 CE 13.2573 - juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, lässt ein Teil der Literatur und der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung zu (vgl. Plog/Wiedow, BBeamtG, §§ 44 BBG a.F., Rn. 17 a; OVG NRW B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12, B. v. 5.10.2012 - 1 B 790/12 - juris, VG Frankfurt B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09.F - juris, OVG MV B.v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - ZBR 2004, 327, insoweit offengelassen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 790/12

    Anordnung der Auszahlung der vollen Besoldung nach Erlass der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, lässt ein Teil der Literatur und der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung zu (vgl. Plog/Wiedow, BBeamtG, §§ 44 BBG a.F., Rn. 17 a; OVG NRW B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12, B. v. 5.10.2012 - 1 B 790/12 - juris, VG Frankfurt B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09.F - juris, OVG MV B.v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - ZBR 2004, 327, insoweit offengelassen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, lässt ein Teil der Literatur und der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung zu (vgl. Plog/Wiedow, BBeamtG, §§ 44 BBG a.F., Rn. 17 a; OVG NRW B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12, B. v. 5.10.2012 - 1 B 790/12 - juris, VG Frankfurt B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09.F - juris, OVG MV B.v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - ZBR 2004, 327, insoweit offengelassen).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 CE 13.366

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (z. B. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 3 CE 13.366 - juris; zuletzt B.v. 14.1.2015 - 3 CE 14.2587 - juris) mit dieser Problematik befasst und auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (B.v. 21.12.2009 - 9 L 3763/09 f. - juris) berücksichtigt.
  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 3 CE 13.2573

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • OVG Bremen, 04.11.1988 - 2 B 136/88
  • VG München, 11.11.2015 - M 5 K 14.5530

    Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit

  • VG München, 11.11.2015 - M 5 K 14.5763

    Fortzahlung der Besoldung bei Ruhestandsversetzung

  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 3 CE 16.2155

    Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung bei Anfechtung der

    Sinn dieser Regelung, mit der die versorgungsrechtlichen Auswirkungen einer Zurruhesetzung vorweggenommen werden, ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Ruhestandsversetzung einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsmitteln ermutigt (BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 25).

    Allenfalls in Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, kann deshalb ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Auszahlung der ungekürzten Bezüge bestehen (BayVGH, B.v. 22.5.2015 a.a.O. Rn. 28).

    Insoweit erscheint angemessen, den sechsmonatigen Differenzbetrag zwischen den Dienstbezügen und den Ruhestandsbezügen in Höhe von 2.026,28 EUR zugrunde zu legen (BayVGH, B.v. 22.5.2015 a.a.O. Rn. 38).

  • VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 E 16.1214

    Rechtmäßige Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung

    Wegen der unmittelbar aus dem Gesetz folgenden besoldungsrechtlichen Regelung des Einbehalts in Art. 66 Abs. 2 Satz 3 BayBG lässt ein Rechtsbehelf gegen die Ruhestandsversetzung jedoch nicht den vollen Besoldungsanspruch wieder aufleben (BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 26).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof neigt zu der Auffassung, dass dem Beamten nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zustehen kann (ausführlich zum Meinungsstreit: BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 27 ff.; B.v. 14.1.2015 - 3 CE 14.2587 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Insoweit erscheint es angemessen, einen sechsmonatigen Differenzbetrag zugrunde zu legen (std. Rspr. des BayVGH, z.B. B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 3 CE 23.1898

    Eilantrag gegen die Ruhestandsversetzung, hier Begehren nach vollem

    Sinn dieser Regelung, mit der die versorgungsrechtlichen Auswirkungen einer Zurruhesetzung vorweggenommen werden, ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Ruhestandsversetzung einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsmitteln ermutigt (BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 25).

    Allenfalls in Ausnahmefällen, etwa wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit "aus der Luft gegriffen" erscheint, kann deshalb ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Auszahlung der ungekürzten Bezüge bestehen (stRspr BayVGH, B.v. 27.1.2017 - 3 CE 16.2155 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.5.2015 a.a.O. Rn. 28; OVG NW, B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit;

    Das Verwaltungsgericht hat bei der Beurteilung des Antrags einen zutreffenden Prüfungsmaßstab zu Grunde gelegt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 26 ff. zum bay. Recht) und diesen beanstandungsfrei angewendet.

    Insoweit erscheint es angemessen, einen sechsmonatigen Differenzbetrag zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21

    Einbehaltung der Dienstbezüge

    Ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 VwGO kommt in dem Fall des § 41 Abs. 4 LBG daher mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Zurruhesetzungsverfügung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen bzw. offensichtlich rechtswidrig erfolgt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris Rn. 5 mwN; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 4 S 24.19 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 -, juris Ls 1 und Rn. 5 f. mwN; offengelassen in: OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 -, juris Rn. 7 f. mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 6 B 1401/17 -, juris Rn. 3 ff. mwN; VGH München, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520 -, juris Rn. 26 mwN auch zur gegenteiligen Auffassung, wonach die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen sei).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 3 CE 20.1262

    Zulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung eines eingeleiteten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris Rn. 46) und des erkennenden Senats (BayVGH, B.v. 22.5.2015 - 3 CE 15.520 - juris Rn. 30 m.w.N.), die davon ausgeht, dass sich die Frage, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, nicht auf die Rechtmäßigkeit einer Ruhestandsversetzung auswirkt, liegt dies eher fern (vgl. hierzu von Roetteken, jurisPR-ArbR 46/2014 Anm. 2 und von der Weiden, jurisPR-BVerwG 21/2014 Anm. 3 jeweils zu BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - juris).
  • VG München, 11.11.2015 - M 5 K 14.5763

    Fortzahlung der Besoldung bei Ruhestandsversetzung

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf vorläufige Zahlung ihrer vollen Bezüge (M 5 E 14.5765) wurde vom Gericht mit Beschluss vom 18. Februar 2015 abgelehnt, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 22. Mai 2015 zurückgewiesen (3 CE 15.520).
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