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   VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383   

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https://dejure.org/2008,24712
VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383 (https://dejure.org/2008,24712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2008 - 12 B 07.383 (https://dejure.org/2008,24712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 12 B 07.383 (https://dejure.org/2008,24712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heimrecht; festgestellter Mangel; Gefährdungslage; Leitung mehrerer Heime; Selbstständigkeit der Träger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nun doch möglich: Ein Heimleiter für mehrere Heime

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimleiter darf mehrere Pflegeheime leiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 P 2359/04

    Besetzung der Stellen des Heimleiters und der ständig verantwortlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383
    Zudem werde im Prüfbericht des MDK - Bayern bemängelt, dass die verantwortliche Pflegekraft "ausschließlich" administrative Aufgaben ausübe (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2007 Az. L 4 P 2359/04 ).
  • VGH Bayern, 23.07.2008 - 12 B 06.2714

    Heimrecht: Gebührenerhebung für Heimnachschau // Mängelfeststellung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383
    Ein Heim weist mithin Mängel auf, wenn es nicht den Anforderungen entspricht, die das Heimgesetz oder eine dazu ergangene Verordnung bestimmen (vgl. BayVGH vom 23.7.2008 Az. 12 B 06.2714; vgl. auch Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG, Stand: Mai 2008, § 17 RdNr. 8).
  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04

    Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383
    Deshalb hilft auch der Hinweis im angefochtenen Bescheid auf den "Kriterienkatalog" des Landes Baden-Württemberg nicht weiter (vgl. VG Karlsruhe vom 21.6.2005 Az. 6 K 2815/04 ), weil maßgeblich allein eine Abweichung von normativen Vorgaben des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen ist.
  • VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 902/13

    Wäschekennzeichnung als Regelleistung

    Ein Heimbetrieb weist einen Mangel in diesem Sinne auf, wenn er nicht den heimrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 12 B 07.383 - juris; Dahlem u. a., Heimrecht des Bundes und der Länder, § 17 HeimG, Rn. 8).
  • VG München, 21.04.2016 - M 17 K 15.5869

    Kein Anspruch auf Zustimmung für den Geschäftsführer des Einrichtungsträgers zur

    Insoweit zeige ein Blick auf die Größenverhältnisse und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2008 (12 B 07.383), dass diesem Anspruch von vorneherein natürliche und rechtliche Grenzen gesetzt seien, die zudem in die Entscheidungsfreiheit des Trägers fielen und heimaufsichtsrechtlich zu respektieren seien.

    Der Einrichtungsleiter muss als hauptverantwortliche Leitungsperson die ordnungsgemäße Durchführung der delegierten Aufgaben überwachen (vgl. Burmeister/Gaßner/Melzer/Müller, Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, 2. Aufl. 2015, § 14 AVPfleWoqG Rn. 1f.; vgl. a. BayVGH, U. v. 12.10.2008 - 12 B 07.383 - juris Rn. 19, 24).

    Der Heimleiter muss sozusagen "die Fäden in der Hand halten" (vgl. BayVGH, U. v. 12.10.2008 - 12 B 07.383 - juris Rn. 24).

    Insbesondere stellt das Erfordernis für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen, mit dem Geschäftsführer Termine extra zu vereinbaren, nicht nur eine Hemmschwelle dar, durch dieses Erfordernis ist vielmehr - auch im Hinblick auf dessen unvorhersehbare Termine - eine zeitnahe Kontaktaufnahme sowie gegebenenfalls eine Entscheidungsfindung in dringenden Fällen nicht sichergestellt (vgl. BayVGH, U. v. 12.10.2008 - 12 B 07.383 - juris Rn. 21f.).

    b) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich - anders als die Klägerin meint - auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 22. Oktober 2008 (12 B 07.383 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Maßgeblich ist vielmehr eine Abweichung von normativen Vorgaben, etwa des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 09.07.2012, a.a.O.; sowie zur gleichgelagerten Ermächtigung des Heimgesetzes des Bundes: BayVGH, Urteil vom 22.10.2008 - 12 B 07.383 -, Sozialrecht aktuell 2009, 37; Beschluss vom 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, § 17 HeimG RdNr. 8).
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07

    Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des

    Ein Mangel im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG liegt vor, wenn das Heim nicht den Anforderungen entspricht, die das HeimG oder eine dazu ergangene Rechtsverordnung vorschreibt (vgl. Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2008 -12 B 07.383-, zit. nach juris).
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