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   VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688   

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VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 (https://dejure.org/2016,45886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 (https://dejure.org/2016,45886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2016 - 15 CS 16.1688 (https://dejure.org/2016,45886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prakvorgänge auf öffentlichen Verkehrsflächen hinsichtlich Lärmbelastung; Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau eines Bürohauses und Geschäftshauses mit Großgarage" i.R.d. Nachbarschutzes; Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • rewis.io

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen ausgehenden Geräusche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; TA-Lärm; Nutzung

  • rechtsportal.de

    Prakvorgänge auf öffentlichen Verkehrsflächen hinsichtlich Lärmbelastung; Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau eines Bürohauses und Geschäftshauses mit Großgarage" i.R.d. Nachbarschutzes; Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bildung von Summenpegel aus Gewerbelärm und Straßenverkehr

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (44)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 7 B 217/05
    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    einer Lärmbegutachtung zugrunde zu legen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B. v. 23.5.2011 - 1 MB 6/11 - juris Rn. 10 ff.; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 28 ff.; 39, 43 ff.; Parkplatzlärmstudie S. 21 ff., 83 ff.).

    Denkbar und von der Rechtsprechung grundsätzlich akzeptiert ist etwa der Rückgriff auf generelle allgemeine Erfahrungswerte, wie sie z. B. der Parkplatzlärmstudie zugrunde liegen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 23.2.2009 - 2 CS 09.37 - juris Rn. 22; B. v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 10; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 44; Feldhaus/Tegeder, TA Lärm, Sonderdruck aus Feldhaus, BImSchR-Kommentar, 2014, Nr. 7.4 Rn. 41).

    Ein solcher projektbezogener Ansatz ist in Bezug auf die Genauigkeit zu prognostizierender Geräuschimmissionen ggf. dann geboten, wenn konkrete Erkenntnisse über das tatsächliche Betriebsgeschehen vergleichbarer Vorhaben vorliegen (OVG Schleswig-Holstein, B. v. 23.5.2011 - 1 MB 6/11 - juris Rn. 11; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 46; VG Gelsenkirchen, B. v. 15.9.2014 - 9 L 1232/14 - juris Rn. 54), wenn die Besonderheiten des konkreten Standortes ein Abweichen von ggf. vorhandenen allgemeinen Erfahrungswerten gebieten oder wenn in generalisierter Form vorhandene allgemeine Erfahrungswerte keine auf die konkret vorgesehene Nutzung des betroffenen Einzelfalls zugeschnittene Aussage erlauben.

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA-Lärm nur insoweit Raum, als diese Verwaltungsvorschrift selbst durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume belässt (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 ff. = juris Rn. 18 m. w. N.; BayVGH, B. v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 10).

    Bei der immissionsschutzrechtlichen Bewertung von Gewerbelärm sind - vorbehaltlich der Sonderfälle, in denen eine Gesamtlärmbelastung entsteht, die die verfassungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung oder zu Eingriffen in die Substanz des Eigentums überschreitet (BVerwG, U. v. 13.5.2009 - 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 ff. = juris Rn. 69; B. v. 24.11.2010 - 4 BN 28.10 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 17 m. w. N.) - keine Summenpegel aus Gewerbelärm (hier: Parklärm) und Straßenverkehr zu bilden (Nr. 2.4 Abs. 3, Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 TA Lärm; BayVGH, B. v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 10, 17 m. w. N.).

    Denkbar und von der Rechtsprechung grundsätzlich akzeptiert ist etwa der Rückgriff auf generelle allgemeine Erfahrungswerte, wie sie z. B. der Parkplatzlärmstudie zugrunde liegen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 23.2.2009 - 2 CS 09.37 - juris Rn. 22; B. v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 10; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 44; Feldhaus/Tegeder, TA Lärm, Sonderdruck aus Feldhaus, BImSchR-Kommentar, 2014, Nr. 7.4 Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Mit dieser Regelung wurde für die Berücksichtigung von Verkehrslärm eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet, und eine weitergehende Zurechnung ausgeschlossen (BVerwG, B. v. 8.1.2013 - 4 B 23.12 - ZfBR 2013, 739 = juris Rn. 5; ebenso die Vorinstanz OVG NW, U. v. 9.3.2012 - 2 A 1626/10 - DVBl. 2012, 847 ff. = juris Rn. 89 ff.).

    Die Entscheidung BVerwG, U. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523 ff., in der für betriebsbezogenen Parklärm auf öffentlichen Straßenkörpern Abweichendes erwogen wurde (vgl. juris Rn. 37), ist ergangen, bevor die TA Lärm in ihrer heutigen Fassung in Kraft trat (vgl. OVG NW, U. v. 9.3.2012 a. a. O. juris Rn. 94 ff.).

    Die von Parkvorgängen ausgehenden Geräusche liegen hingegen im Spektrum des Verkehrslärms, der vom Vorbehalt der Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 3 TA Lärm umfasst ist (vgl. OVG NW, U. v. 9.3.2012 a. a. O. juris Rn. 93).

  • BVerwG, 15.03.2013 - 9 B 30.12

    Planrechtfertigung; Verkehrsprognose

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Eine gesetzliche Vorgabe, nach welchen Methoden eine Verkehrsprognose im Einzelnen zu erstellen ist, gibt es nicht (BVerwG, B. v. 15.3.2013 - 9 B 30.12 - juris Rn. 10).

    Anhand einer Lärmprognose muss Betroffenen - dem Bauherrn wie auch dem Nachbarn - sowie dem im Streitfall zur Entscheidung berufenen Gericht eine Überprüfung möglich sein, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose auf realistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet wurde (BVerwG, B. v. 15.3.2013 - 9 B 30.12 - juris Rn. 10; OVG NW, B. v. 8.8.2013 - 7 B 570/13 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637
    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Denn unabhängig von Fragen hinreichender Bestimmtheit am Maßstab von Art. 37 BayVwVfG sind von dem jeweiligen Nutzungskonzept auch die jeweils anzusetzenden Fahrbewegungen an den einzelnen Zu- und Abfahrtsorten abhängig (zur Berücksichtigung möglicher nachträglicher/ergänzender Regelungen bezüglich des Streitgegenstands im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO: BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22 f.).

    Kann aber im Hauptsachverfahren geklärt werden, ob und welche weiteren Ergänzungsregelungen in der Baugenehmigung notwendig sind, um eine ggf. verbleibende unzumutbare Lärmbelastung des Nachbarn auf ein mit dem Rücksichtnahmegebot verträgliches Maß zu begrenzen, wäre eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung und ein damit einhergehender Baustopp auf unbestimmte Zeit, die insbesondere für die Beigeladene gravierende Nachteile mit sich bringen würde, nicht angebracht (vgl. BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 2 CS 11.1418

    Beschwerde; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Drittschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Denn unabhängig von Fragen hinreichender Bestimmtheit am Maßstab von Art. 37 BayVwVfG sind von dem jeweiligen Nutzungskonzept auch die jeweils anzusetzenden Fahrbewegungen an den einzelnen Zu- und Abfahrtsorten abhängig (zur Berücksichtigung möglicher nachträglicher/ergänzender Regelungen bezüglich des Streitgegenstands im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO: BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22 f.).

    Kann aber im Hauptsachverfahren geklärt werden, ob und welche weiteren Ergänzungsregelungen in der Baugenehmigung notwendig sind, um eine ggf. verbleibende unzumutbare Lärmbelastung des Nachbarn auf ein mit dem Rücksichtnahmegebot verträgliches Maß zu begrenzen, wäre eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung und ein damit einhergehender Baustopp auf unbestimmte Zeit, die insbesondere für die Beigeladene gravierende Nachteile mit sich bringen würde, nicht angebracht (vgl. BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 B 570/13

    Baustopp für REWE-Markt im Zentrum von Bonn-Beuel aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Wegen der Nähe zu den genannten gewerblich genutzten Grundstücken dürfte sich das Wohngebäude des Antragstellers - kleinräumig betrachtet - jedenfalls in einer einem Mischgebiet vergleichbaren Situation befinden (vgl. auch BayVGH, B. v. 25.10.2016 - 1 CS 10.1907 - juris Rn. 33 f.; OVG NW, B. v. 8.8.2013 - 7 B 570/13 - juris Rn. 15 ff.).

    Anhand einer Lärmprognose muss Betroffenen - dem Bauherrn wie auch dem Nachbarn - sowie dem im Streitfall zur Entscheidung berufenen Gericht eine Überprüfung möglich sein, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose auf realistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet wurde (BVerwG, B. v. 15.3.2013 - 9 B 30.12 - juris Rn. 10; OVG NW, B. v. 8.8.2013 - 7 B 570/13 - juris Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2011 - 1 MB 6/11

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Schnellrestaurant mit Autoschalter im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    einer Lärmbegutachtung zugrunde zu legen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B. v. 23.5.2011 - 1 MB 6/11 - juris Rn. 10 ff.; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 28 ff.; 39, 43 ff.; Parkplatzlärmstudie S. 21 ff., 83 ff.).

    Ein solcher projektbezogener Ansatz ist in Bezug auf die Genauigkeit zu prognostizierender Geräuschimmissionen ggf. dann geboten, wenn konkrete Erkenntnisse über das tatsächliche Betriebsgeschehen vergleichbarer Vorhaben vorliegen (OVG Schleswig-Holstein, B. v. 23.5.2011 - 1 MB 6/11 - juris Rn. 11; OVG NW, B. v. 26.8.2005 - 7 B 217/05 - juris Rn. 46; VG Gelsenkirchen, B. v. 15.9.2014 - 9 L 1232/14 - juris Rn. 54), wenn die Besonderheiten des konkreten Standortes ein Abweichen von ggf. vorhandenen allgemeinen Erfahrungswerten gebieten oder wenn in generalisierter Form vorhandene allgemeine Erfahrungswerte keine auf die konkret vorgesehene Nutzung des betroffenen Einzelfalls zugeschnittene Aussage erlauben.

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 15 CS 12.2005

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren; Kfz-Handel im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Das Vorbringen enthält damit im Vergleich zur rechtzeitigen ursprünglichen Beschwerdebegründung ein qualitativ neues Vorbringen, welches über eine bloße - und zulässige - Ergänzung oder Vertiefung der fristgerecht geltend gemachten Beschwerdegründe hinausgeht (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2013 - 15 CS 12.2005 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    Dass die angegriffene verwaltungsgerichtliche Entscheidung offensichtlich unzutreffend ist und deshalb unabhängig von dem unter Missachtung der Begründungsfrist Dargelegten im Beschwerdeverfahren einer Korrektur bedarf (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 22.1.2013 - 15 CS 12.2005 - juris Rn. 20; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146 Rn. 27; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 43 a.E.), ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl. 1981, 928 ff. = juris Rn. 33; U. v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - NVwZ 2005, 328 ff. = juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 4 m.w.N).

    Unabhängig von einer jedenfalls indiziellen Bedeutung der Einhaltung des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts für den Ausschluss einer gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßenden erdrückenden Wirkung (BayVGH, B. v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28 m. w. N.) liegt nach Aktenlage im Übrigen kein Fall vor, bei dem unter Berücksichtigung von Vergleichsfällen aus der Rechtsprechung die Annahme einer erdrückenden Wirkung auf der Hand läge (vgl. BVerwG, U. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl. 1981, 928 ff.: zwölfgeschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu einem zweieinhalb geschossigen Wohnhaus; BVerwG, U. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl. 1986, 1271 f.: grenznahe 11, 5 m hohe und 13, 31 m lange, wie eine "riesenhafte metallische Mauer" wirkende Siloanlage bei einem sieben Meter breiten Nachbargrundstück; zu weiteren Beispielsfälle vgl. BayVGH, B. v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 CS 10.1907

    Zu den (verneinten) Voraussetzungen, unter denen einem Dritten aufgrund einer dem

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier

  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 22 B 02.1653

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 7 B 1083/15

    Rechtfertigung der Aussetzung einer Baugenehmigung wegen ihrer Unbestimmtheit und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08

    Normenkontrolle (erfolglos); Bebauungsplan; ehemaliger Güterbahnhof; Wohngebiet;

  • VG Gelsenkirchen, 15.09.2014 - 9 L 1232/14

    Rücksichtnahme; Nachbarschutz; Lärmemissionen; Anlieferung

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2011 - 8 B 753/11

    Eilantrag gegen Erweiterung der Moto-Cross-Anlage in Arnsberg-Vosswinkel auch in

  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung;

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 2 CS 09.37

    Nachbarstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Baumarkt; vorhabenbezogener

  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 2 N 01.2105
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

  • VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 447/11

    Erfolglose Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 6

  • VGH Bayern, 06.12.2007 - 15 CS 07.3056
  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279

    Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 28.10

    Lärmpegelbildung beim Bau öffentlicher Straßen

  • VGH Bayern, 30.12.2008 - 1 CS 08.1724

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen großflächigen

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Für diese Prognose hätte ein (eventuell) planbedingter Mehrverkehr auf dem betroffenen Teilstück der Straße "Im T", die zu erwartenden Parkbewegungen auf dem geplanten Parkplatz in der Nachbarschaft der Antragsteller sowie hierauf aufbauend ein eventueller Anstieg der Verkehrslärmimmissionen ermittelt und bewertet werden müssen [zur Häufigkeit der Fahrzeugbewegung (= Anfahrt oder Abfahrt einschließlich Rangieren, Türenschlagen etc.) als wesentliche Einzugsgröße für die Beurteilung der Lärmbelastung eines Parkplatzes vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 40; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Parkplatzlärmstudie, 6. Aufl. 2007, S. 83].
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Dasselbe gilt, soweit mit anderen Quellen angenommen wird, dass es bereits bei einer Erhöhung der Verkehrsstärke durch An- und Abfahrtverkehr um 65% zu einer Erhöhung eines Beurteilungspegels um 3 dB(A) komme (vgl. die Nachweise bei BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 79).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    aa) Unter Vernachlässigung, dass vorliegend bereits die Unzulässigkeit der Anfechtungsklage wegen Versäumung der Klagefrist (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO) in Betracht zu ziehen ist (s.o. 1.), und unabhängig davon, dass allein schon durch die Regelung des § 212a Abs. 1 BauGB, die Investitionen und das Entstehen von Arbeitsplätzen zu fördern trachtet, dem Vollzugsinteresse schon grundsätzlich ein nicht unerhebliches Gewicht beizumessen ist (ohne dass damit freilich die Abwägung präjudiziert wird, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 77 m.w.N.), spricht vorliegend gegen das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin als Nachbarin und für das Vollzugsinteresse der Beigeladenen als Bauherrin, dass die vom Verwaltungsgericht vertretene und im Vordringen befindliche Rechtsansicht zum Verhältnis zwischen der wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 78 Abs. 5 VwGO und der inhaltlichen Reichweite des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme eine gewisse Plausibilität für sich zu verbuchen vermag.

    Können aber im Laufe des noch nicht entschiedenen Hauptsachverfahrens über einen ergänzenden Genehmigungsbescheid Unklarheiten und damit auch eine ggf. gegenwärtige Nachbarrechtswidrigkeit mit wenig Aufwand beseitigt werden, wäre im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Baugenehmigung derzeit als inopportun zu bewerten (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; B.v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 45; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 80; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 21; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Die Belange eines Dritten haben bei der Abwägung umso mehr Gewicht, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (zum Ganzen BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 76 ff. m.w.N.).

    In (überplanten oder faktischen) Mischgebieten in eng besiedelten städtischen Lagen sind gewerbliche Nutzungen mit Park- und Anlieferverkehr von Objekten mittlerer Größe nichts Ungewöhnliches, sodass nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung eine Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ein derartiges Projekt ohne Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme betrieben werden kann, auch wenn ggf. beschränkende Regelungen über Nutzungs- und Anlieferungszeiten, eventuell auch über Anlieferungszonen notwendig sein könnten, um die Lärmbelastung für die Nachbarschaft auf ein zumutbares, mit dem Rücksichtnahmegebot zu vereinbarendes Maß zu reduzieren (zu den Maßstäben des Rücksichtnahmegebots im Falle eines Mischgebiets unter Heranziehung der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 10; zur Berücksichtigung von Nr. 7.4 der TA Lärm bei Parklärm vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23.12 - ZfBR 2013, 265 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 23; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 29; B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 28).

    Kann aber im noch nicht entschiedenen Hauptsachverfahren geklärt werden, ob und welche weiteren Ergänzungsregelungen in der Baugenehmigung notwendig sind, um eine ggf. verbleibende unzumutbare Lärmbelastung des Nachbarn auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, wäre eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung und ein damit einhergehender Baustopp auf unbestimmte Zeit, die insbesondere für den Beigeladenen gravierende Nachteile mit sich bringen würde, inopportun (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 2 CS 11.1418 - juris Rn. 4; B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 80; vgl. mit etwas anderer Nuancierung auch BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 45; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 -, juris, Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 5.7.2017 - 7 A 2432/15 -, BauR 2017, 1661 = juris, Rn. 85 ff.; a. A. Hansmann, in: Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4, Stand der Kom-mentierung: Dezember 2006, Nr. 7 TA Lärm Rn. 55.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2019 - 3 S 2350/15

    Emissionskontingent im Industriegebiet

    Die mehrfache Anwendung der Regelung ist deshalb problematisch, da dies im Endeffekt zu einer relevanten Erhöhung des Immissionspegels führen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.8.2011 - 8 B 753/11 - juris; BayVGH, Beschl v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris).
  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

    b) Wie das Verwaltungsgericht allerdings zutreffend ausgeführt hat, verstößt die angefochtene Baugenehmigung voraussichtlich nicht gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben des Beigeladenen zu 1 zu beurteilen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; B.v. 5.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 19).

    Nach der Klarstellung in Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 3 TA-Lärm gilt das auch für die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum, wenn die Parkvorgänge der Nutzung der zu beurteilenden Anlage dienen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 ff. = juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 22).

    Hieraus folgt, dass bei einer Unterschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) durch die vom streitgegenständlichen Vorhaben ausgehende Lärmzusatzbelastung ohne weiteres von der Zumutbarkeit der Lärmbelastung im Ganzen ausgegangen werden kann (BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 34 ff.; B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.767 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.3

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    Gleiches gilt für Geräusche, die im funktionalen Zusammenhang mit dem Anlagenbetrieb auf öffentlichen Verkehrswegen verursacht werden, aber keine Verkehrsgeräusche i.S. der Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 3 TA Lärm darstellen, etwa von Be- und Entladevorgängen ausgehender Lärm auf öffentlichen Verkehrsflächen (BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 29; Hansmann, a.a.O.; vgl. auch Feldhaus/Tegeder, Rn. 40) oder solche, die beim Rangieren auf der öffentlichen Verkehrsfläche zum Zwecke der Ein- oder Ausfahrt entstehen (OVG NW, B.v. 7.8.2018 - 10 A 2185/16 - juris Rn. 8 ff.).

    Die nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erforderliche Abwägung wird deshalb von § 212a Abs. 1 BauGB zwar in der Weise vorstrukturiert, dass dem Vollzugsinteresse ein erhebliches Gewicht beizumessen ist; die Abwägung wird aber nicht präjudiziert (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 77 m.w.N.).

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Die so zusammengesetzte Gemengelage bildet insgesamt kein Gebiet im Sinne von Ziff. 6.1 lit. e) bis g), für das Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen wären (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 27; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2017 - OVG 10 S 50.16 - juris Rn. 22 f.).
  • VG Münster, 04.03.2021 - 2 K 1905/16

    Klage gegen Schmitz Cargobull-Werkserweiterung in Vreden erfolglos

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.259

    Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung eines

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Darlegung eines Zulassungsgrunds

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

  • VG München, 07.02.2022 - M 1 SN 21.4943

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Grundstücksabfahrt

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 17 S 22.00985

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin (emittierender Betrieb) gegen heranrückende

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4561

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

  • VG Gelsenkirchen, 11.12.2018 - 19 L 1909/18

    Genehmigungsfiktion; einstweilige Anordnung

  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 5 L 995/21

    Das "RÜ-Oktoberfest" auf dem Flughafen Essen/Mülheim darf stattfinden

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 1 CS 17.2539

    Nachbarrechtsbehelf eines Sondereigentümers

  • VG Münster, 28.04.2023 - 2 L 938/22

    Kein Baustopp für den Hafenmarkt in Münster

  • VG Stuttgart, 16.12.2020 - 11 K 2639/20

    Tierkörperbeseitigungsanlage; Immissionsschutz; TA Luft

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Wohnhausumbau

  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 K 18.00577

    Fehlerhafte Bekanntgabe eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 13 LB 02.17

    Voraussetzungen für die Geltendmachung baurechtlicher Nachbarrechte aus eigenem

  • VG Berlin, 18.09.2020 - 13 L 149.20

    Nachbarstreit um Errichtung eines Veranstaltungs-, Schulungs- und

  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 K 17.02454

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Lärm

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 5 S 21.877

    Antrag auf Änderung einer Eilentscheidung wegen geänderter Rechtslage -

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 16.974

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung einer Hotelanlage wegen

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 9 S 20.02107

    Erfolgreicher Nachbarantrag bei offenen Erfolgsaussichten

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.5510

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

  • VG München, 29.11.2017 - M 9 K 16.377

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Holzlagerhalle

  • VG München, 29.11.2017 - M 9 K 16.719

    Baugenehmigung - Zur Frage der Unzumutbarkeit der Lärmimmissionen - Erfolglose

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 16.4013

    Zum Kreis der klagebefugten Nachbarn und Drittbetroffenen bei Anfechtung einer

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