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   VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320   

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https://dejure.org/2010,40651
VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320 (https://dejure.org/2010,40651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2010 - 11 B 08.30320 (https://dejure.org/2010,40651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2010 - 11 B 08.30320 (https://dejure.org/2010,40651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Asylbewerber Türkei; Abschiebungsverbot; frühkindlicher Autismus; Behandlungsmöglichkeiten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Türkei, Kurden, Wiederaufnahme, Asylfolgeantrag, Autismus, allgemeine Gefahr, Sperrwirkung, erhebliche individuelle Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05, vom 9.9.1997 Az. 9 C 48.96 und vom 25.11.1997 Az. 9 C 58.96).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05).

    Auch der Umstand, dass der Kläger damit (nur) das Schicksal aller kurdischsprachigen, an frühkindlichem Autismus Erkrankten in der Türkei teilen würde, führt nicht dazu, dass er sich aus diesem Grund nicht auf das Bestehen eines Abschiebungsverbots berufen kann, weil es sich dennoch um eine individuelle Leibes- oder Lebensgefahr handelt (BVerwG vom 18. Juli 2006 Az. 1 C 16.05).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05, vom 9.9.1997 Az. 9 C 48.96 und vom 25.11.1997 Az. 9 C 58.96).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (BVerwG vom 17.10.1995 Az. 9 C 9.95).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05, vom 9.9.1997 Az. 9 C 48.96 und vom 25.11.1997 Az. 9 C 58.96).
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 B 05.31215
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320
    Der Senat hält es für sachgerecht, das Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter, auf Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und auf Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG - einen solchen Antrag hatten alle Kläger erstinstanzlich gestellt - mit je einem Drittel des gesamten Streitgegenstands zu gewichten (BayVGH vom 30.3.2006 Az. 11 B 05.31215).
  • VG Würzburg, 14.04.2021 - W 10 K 19.32043

    Erfolglose Asylklage wegen unauflösbar widersprüchlichen Vortrags

    Auch soweit die Klägerbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung auf verschiedene Urteile (BayVGH, U.v. 24.8.2010 - 11 B 08.30320; VG Göttingen, U.v. 10.12.2019 - A 4 66/18) zu dieser Problemstellung hingewiesen hat, vermögen diese Ausführungen an der Einschätzung des Gerichts nichts zu ändern.

    Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 (Az.: 11 B 08.30320) wurde für den Abschiebezielstaat Türkei ein Abschiebungsverbot für eine Person, die unter frühkindlichem Autismus litt und die Landessprache nicht sprach, gewährt.

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190

    Nicht hinreichende Darlegung von Berufungszulassungsgründen im

    Die Klägerinnen verweisen hierzu - allerdings ohne nähere Darlegung - auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 (11 B 08.30320 - juris), in dem dieser bei einem frühkindlichen Autismus ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bejaht habe.
  • VG München, 09.11.2016 - M 5 K 16.30962

    Abschiebungsverbot in den Kosovo wegen Erkrankung an einer schweren

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. insgesamt hierzu: BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris Rn. 13 ff.; B.v. 24.5.2006 - 1 B 118/05 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - juris Rn. 15; B.v. 24.8.2010 - 11 B 08.30320 - juris Rn. 26).
  • VG München, 09.12.2015 - M 2 K 15.31158
    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. insgesamt hierzu: BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris Rn. 13 ff.; B.v. 24.5.2006 - 1 B 118/05 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 8.3.2012 - 13a B 10.30172 - juris Rn. 24 f.; B.v. 24.8.2010 - 11 B 08.30320 - juris Rn. 26).
  • VG München, 11.08.2016 - M 2 K 16.30829

    Abschiebungsverbot in den Iran wegen Diabeteserkrankung

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. insgesamt hierzu: BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris Rn. 13 ff.; B. v. 24.5.2006 - 1 B 118/05 - juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - juris Rn. 15; B. v. 24.8.2010 - 11 B 08.30320 - juris Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 02.03.2011 - 7 K 1940/10

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen,

    Selbst wenn man also annimmt, dass in China grundsätzlich spezielle Therapiemaßnahmen für die Behandlung von autistischen Kindern verfügbar sind, da der Verein "Sterne und Regen" solche anbietet, ist hier nicht davon auszugehen, dass der Kläger diese geeigneten therapeutischen Maßnahmen tatsächlich erlangen kann (zu einem Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes wegen Autismus vgl. VGH München, Beschl. v. 24.8.2010 - 11 B 08.30320 - juris, hier: Türkei; VG Schleswig, Urt. v. 9.4.2009 - 12 A 156/06, n.v., hier: Demokratische Republik Kongo; VG Hannover, Urt. v. 14.11.2006 - 4 A 3312/06, n.v., hier: Nigeria).
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