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   VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798   

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https://dejure.org/1995,10648
VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798 (https://dejure.org/1995,10648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.1995 - 7 B 90.3798 (https://dejure.org/1995,10648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 (https://dejure.org/1995,10648)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1120
  • NVwZ 1997, 832 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der G ..., vertreten durch den Kirchenvorstand, Kirchenpräsident K ..., Kirchenvizepräsidentin A. und Kirchensekretär Dr. T., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Buchner-Baucevich, Schillerstraße 14, München - gegen a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterin Präsidentin Limbach, und der Richter Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß am 13. Oktober 1998 beschlossen:.
  • VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19

    Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer

    Der Zweck der Gebrauchsüberlassung ist damit öffentlich-rechtlicher Natur (so ausdrücklich zu einem ähnlichen Fall, in dem es um den Widerruf einer Gebrauchsüberlassung eines im Eigentum des Landes stehenden Kirchengebäudes an eine Kirchengemeinde ging BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 7 C 9/89 -, Rn. 18, 19, juris und auch BayVGH, Urteil vom 25.10.1995 - 7 B 90.3798 -, juris = NVwZ 1996, 1120, Teil I. 2.a)-c) und II.1., der ein solches Gebrauchsüberlassungsverhältnis zwischen Staat und Kirche - ungeachtet der vom Landbauamt München angewendeten Regeln des BGB und ungeachtet der in der staatskirchenrechtlichen Diskussion des Königreichs Bayern beim Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum an einer "res sacra" verwendeten zivilrechtlichen Konstruktionen - als ein "öffentlich-rechtliches Subventionsverhältnis" in Form der Realförderung durch kostenlose Gebrauchsüberlassung einer Immobilie einstufte; siehe auch die Einstufung der in einer "Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde" im Jahr 1890 getroffenen Regelung zwischen einer politischen und einer kirchlichen Gemeinde über die Beteiligung der politischen Gemeinde an den Kosten für die Instandhaltung eines Kirchturms als "öffentlich-rechtlicher" Vertrag: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2013 - 1 S 2388/12 -, und nachgehend auch BVerwG, Beschluss vom 17.06.2014 -, 6 B 7/14 -, sowie StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2015 - 1 VB 48/14 -, jeweils juris).

    Deshalb hängt auch ein Herausgabeverlangen des Staates bezüglich eines der Kirche aufgrund einer hoheitlichen Gestattung zur Nutzung überlassenen, von ihr nach innerkirchlichem Ritus dem Gottesdienst und Sakralhandlungen gewidmeten und geweihten, im Landeseigentum stehenden säkularisierten Kirchengebäudes nach einem Widerruf dieser Gestattung nicht von einer vorherigen sogenannten "Execration" ab (so ausdrücklich BayVGH, Urteil vom 25.10.1995 - 7 B 90.3798 -, Leitsatz Nr. 6 und BVerfG, Beschluss vom 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 -, Orientierungssatz Nr. 4, jeweils juris).

  • BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1275/96
    - gegen a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die.
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