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VGH Hessen, 02.02.1989 - 6 UE 1071/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 ÄApprO, § 133 BGB
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; Erklärungsvotum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 15.01.1986 - 6 TG 2306/85
Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1989 - 6 UE 1071/88
Für das Prüfungsergebnis im Antwort-Wahl-Verfahren sind grundsätzlich die Markierungen in den Antwortbögen maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 7 CB 80.84 -, DVBl. 1986, 50 = NVwZ 1986, 1017; Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 -).Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 - dargelegt, daß auch im Bereich des öffentlichen Rechts die Vorschrift des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - entsprechend gilt und damit der Grundsatz, daß bei einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
Bd. 32, 540; Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 -).
- BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78
Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen - …
Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1989 - 6 UE 1071/88
Läßt beispielsweise ein zusätzlicher Hinweis auf dem Antwortbeleg oder eine andere von dem Prüfling abgegebene Erklärung den hinreichend sicheren Schluß zu, daß eine bestimmte andere Antwort als die in dem Antwortbeleg markierte gegeben werden sollte, dann kann das Prüfungsamt dies nicht außer acht lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - DVBl. 1981, 581 = DÖV 1981, 578 = VwRspr.Behauptet ein Prüfling einen Übertragungsirrtum, ohne einen hinreichend sicheren, das Prüfungsamt überzeugenden Nachweis führen zu können, so geht das zu seinen Lasten (BVerwG, Urteil vom 28. November 1980, a.a.O.).
- BVerwG, 31.07.1985 - 7 CB 80.84
Prüfling - Berufung auf Übertragungsfehler - Markierung auf dem Antwortbogen - …
Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1989 - 6 UE 1071/88
Für das Prüfungsergebnis im Antwort-Wahl-Verfahren sind grundsätzlich die Markierungen in den Antwortbögen maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 7 CB 80.84 -, DVBl. 1986, 50 = NVwZ 1986, 1017; Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 - 6 TG 2306/85 -).