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   VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14   

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VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14 (https://dejure.org/2016,2601)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 A 617/14 (https://dejure.org/2016,2601)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 A 617/14 (https://dejure.org/2016,2601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 28 GG, § 1 Abs. 2 HAGBNatSchG, § 1 Abs. 3 HAGBNatSchG, Hessisches Kommunalisierungsgesetz, § 1 Abs. 2 HKO, § 4 Abs. 1 HKO, Art. 137 HV, § 35 HVwVfG, § 42 VwGO, § 43 VwGO
    Anfechtbarkeit einer naturschutzrechtlichen Weisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer naturschutzrechtlichen Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANFECHTBARKEIT; ANFECHTUNGSKLAGE; AUFGABENZUWEISUNG; ERFÜLLUNG; FESTSTELLUNGSKLAGE; KOMPENSATIONSMAßNAHME; KREISAUSSCHUSS; NATURSCHUTZRECHT; ÖKOKONTO; RECHTSVERLETZUNG; RÜCKNAHME; WEISUNG; WIEDERAUFFORSTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 10 TG 2854/90

    Verfahren betreffend Verteilung bzw Zuweisung von Asylbewerbern - Rechtsbehelfe

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Bei den gemäß § 4 HKO zur Erfüllung nach Weisung übertragenen Aufgaben ist zwar zu beachten ist, dass bei diesen Aufgaben die staatlichen Behörden eine Weisungsbefugnis nur insoweit haben, als ihnen der Gesetzgeber eine solche ausdrücklich übertragen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2854/90 -, NVwZ 1991, 1015).

    Die Kommune bleibt bei Erfüllung der übertragenen Aufgabe eine selbstständige Rechtspersönlichkeit, die zwar im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung Weisungen der zuständigen Behörde hinzunehmen hat, ohne sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen zu können, gegen jede Maßnahme außerhalb des Ermächtigungsrahmens, die sie in ihrem Rechts auf kommunale Selbstverwaltung verletzen kann, jedoch gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann (so ausdrücklich vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2854/90 -, NVwZ 1991, 1015).

    Anderes lässt sich entgegen des ausdrücklichen Hinweises des Bevollmächtigten der Beigeladenen im Termin zur mündlichen Verhandlung auch nicht aus der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2845/90 -, NVwZ 1991, 1015, entnehmen.

    Hier ist nicht ersichtlich, in welchen Rechten der Kläger durch die fachaufsichtliche Weisung verletzt sein könnte (vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2854/90 -, NVwZ 1991, 1015).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass zugunsten der Landkreise gleichsam als Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Rechtsschutzbegehren ohne Rücksicht auf die Klageart nur dann zulässig ist, wenn es sich auf Rechte stützt, die dem Kläger zustehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262) weitergehende Klagemöglichkeiten gegen fachaufsichtliche Weisungen eröffnet werden sollten.

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 [271], m.v.w.N.).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn der Kläger eine Rechtsverletzung nicht darlegt oder offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die von Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen könnten (BVerwG, Urteil vom 13.07.1973 - VII C 6.72 -, BVerwGE 44, 1; Urteil vom 26.07.1989 - IV C 35.88 -, BVerwGE 82, 246).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn der Kläger eine Rechtsverletzung nicht darlegt oder offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die von Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen könnten (BVerwG, Urteil vom 13.07.1973 - VII C 6.72 -, BVerwGE 44, 1; Urteil vom 26.07.1989 - IV C 35.88 -, BVerwGE 82, 246).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Die aus der Selbstverwaltungsgarantie abzuleitende Finanzhoheit gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, BVerfGE 26, 244; Beschluss vom 9. März 2007 - 2 BvR 2215/01 -, NVwZ-RR 2007, 435; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 -, BVerfGE 125, 141 [BVerfG 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 5 S 646/93

    Zulässigkeit der Klage einer Gemeinde gegen verkehrsrechtliche Weisung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Anders als beispielsweise im staatlichen Straßenverkehrsrecht oder im staatlichen Bauaufsichtsrecht, bei welchem örtliche Planungen einer weisungsunterworfenen Gemeinde zu berücksichtigen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 5 S 646/93 -, [...]), steht dem Kläger im Bereich des staatlichen Naturschutzrechts auch keine geschützte Rechtsposition zu, hinsichtlich derer er einen Eingriff durch die angefochtene Weisung des Regierungspräsidiums geltend machen könnte.
  • VGH Hessen, 18.01.1988 - 4 TH 1663/85

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen kommunalaufsichtliche Anweisung; Aufnahme von

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat demgegenüber diese Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Januar 1988 - 4 TH 1663/85 -, NVwZ-RR 1988, 111).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Die aus der Selbstverwaltungsgarantie abzuleitende Finanzhoheit gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, BVerfGE 26, 244; Beschluss vom 9. März 2007 - 2 BvR 2215/01 -, NVwZ-RR 2007, 435; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 -, BVerfGE 125, 141 [BVerfG 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04] ).
  • VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88

    Keine Verlängerung eines Vorbescheids nach Erlöschen; fachaufsichtliche Weisung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Im Übrigen hat der Senat im Hinblick auf eine fachaufsichtliche Weisung der oberen Bauaufsichtsbehörde an die untere Bauaufsichtsbehörde, eine Baugenehmigung unter Beachtung der Auffassung der oberen Bauaufsichtsbehörde positiv zu entscheiden, bereits im Jahre 1988 entschieden, dass es sich bei der Weisung um ein der Anfechtung nicht zugängliches Verwaltungsinternum und damit um keinen Verwaltungsakt handelt (vgl. Beschluss vom 19. August 1988 - 4 TG 438/88 -, BRS 48 Nr. 146).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 15 B 2839/93

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; Selbstverwaltungsangelegenheiten;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14
    Vielmehr bleiben die übertragenen Aufgaben staatliche Aufgaben, die zur Erfüllung nach Anweisung übertragen (Art. 137 Abs. 4 der Hessischen Verfassung) und vom Landkreis erledigt werden (vgl. zur anderen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 1995 - 15 B 2839/93 -, NVwZ-RR 1995, 502).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21

    Corona-Pandemie: Zur Erstattungspflicht von Kosten zum Betrieb eines Impfzentrums

    Es kann vorliegend auch nicht bloß von einer fachaufsichtsrechtlichen Weisung die Rede sein, denn für die Kammer ist angesichts des Umfangs der verfügten Maßnahmen nicht ersichtlich, dass sich die Anordnungen im Rahmen dessen gehalten hätten, was § 4 Abs. 1 Satz 1 HGO i.V.m. mit dem entsprechenden gesetzlichen Weisungsrecht (§ 2 Abs. 4 Satz 3 HGöGD) für die Erfüllung der staatlichen Pflichtaufgabe des Infektionsschutzes vorsieht (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - 4 A 617/14 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2854/90 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Sie ist vielmehr eine Folge seines ggf. fehlerhaften Verwaltungshandelns, das sich aber allein auf den übertragenen Wirkungsbereich bezieht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 4.2.2016 - 4 A 617/14 - juris Rn. 47).
  • VG Wiesbaden, 10.07.2020 - 6 K 1218/19

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht

    Solchen Aufsichtsmaßnahmen im Bereich der Weisungsaufgaben kommt regelmäßig keine Außenwirkung zu, es sei denn, der Weisungsadressat wird in seinen ihm als Selbstverwaltungskörperschaft zustehenden Rechten tangiert (Hess. VGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - 4 A 617/14 -, juris).
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