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   VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09   

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https://dejure.org/2009,11032
VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09 (https://dejure.org/2009,11032)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.2009 - 11 D 363/09 (https://dejure.org/2009,11032)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 2009 - 11 D 363/09 (https://dejure.org/2009,11032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 ZPO, § 1360a Abs 4 BGB, § 166 VwGO
    (Auf Aufenthaltserlaubnis gerichteter Rechtsstreit; Prozesskostenhilfe; Anspruch des Antragstellers gegenüber seinem Ehegatten auf Gewährung eines Prozesskostenvorschusses)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss unter Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB bei Streitigkeiten um eine Aufenthaltserlaubnis gegenüber der Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Pflichtigen ...

  • Judicialis

    BGB § 1360a Abs. 4; ; VwGO § 166; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4; VwGO § 166; ZPO § 115
    Prozesskostenvorschuss und Prozesskostenhilfe: persönliche Angelegenheit; Prozesskostenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09
    Wenn der Pflichtige des Vorschusses selbst nicht uneingeschränkt wirtschaftlich leistungsfähig ist, ist dem Berechtigten seinerseits Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Pflichtigen maßgebenden Raten zu bewilligen (Anschluss an BGH, FamRZ 2004, 1633).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach aber dann, wenn der Pflichtige des Prozesskostenvorschusses selbst nicht uneingeschränkt wirtschaftlich leistungsfähig ist, dem Unterhaltsberechtigten seinerseits Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Pflichtigen maßgebenden Raten zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 04.08.2004, FamRZ 2004, 1633; siehe auch Brudermüller in: Palandt, a.a.O., Rdnr. 12).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen des

    Der Ehegatte kann allerdings keinen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses der eigene angemessene Unterhalt des Vorschusspflichtigen gefährdet würde; er muss insoweit also leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - NC 2 D 38/09 - NJW-RR 2009, 1436 = juris Rn. 2).
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