Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2889
VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12.N (https://dejure.org/2014,2889)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.01.2014 - 3 C 2295/12.N (https://dejure.org/2014,2889)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 3 C 2295/12.N (https://dejure.org/2014,2889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 705 BGB
    Antragsbefugnis einer auf Vermietung und Verwaltung von Grundstücken beschränkten Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Normenkontrollverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer GbR bzgl. Gesellschafter und Gesellschaft als verselbständigte Rechtssubjekte; Antragsbefugnis einer auf Vermietung und Verwaltung von Grundstücken beschränkten GbR im Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer GbR bzgl. Gesellschafter und Gesellschaft als verselbständigte Rechtssubjekte; Antragsbefugnis einer auf Vermietung und Verwaltung von Grundstücken beschränkten GbR im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluss vom 9. November 1979 (- 4 N 1.78 - juris) für die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren entschieden, dass sich die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte beschränken, so dass die mit einer Grundstücksnutzung aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung allein wegen dieser nur obligatorischen Rechtsposition nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris; BVerwG, Urteil v. 5.11.1999 - 4 CN 3/99 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 2, 2010, § 10 Rdnr. 267 ff. m.w.N.).

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 - juris, Rdnr. 15, 17).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat folgt, hat in seinen Entscheidungen vom 11. November 1988 (- 4 NB 5.88 - juris) und 5. November 1999 (- 4 CN 3.99 - juris) darauf abgestellt, dass die dortigen Kläger an einer bestimmten Grundstücksnutzung durch die bauleitplanerischen Festsetzungen gehindert wurden.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluss vom 9. November 1979 (- 4 N 1.78 - juris) für die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren entschieden, dass sich die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte beschränken, so dass die mit einer Grundstücksnutzung aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung allein wegen dieser nur obligatorischen Rechtsposition nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris; BVerwG, Urteil v. 5.11.1999 - 4 CN 3/99 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 2, 2010, § 10 Rdnr. 267 ff. m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 11. November 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, ein Mieter könne antragsbefugt im Normenkontrollverfahren sein, wenn er geltend mache, durch die durch den Bebauungsplan verursachte Einschränkung der mit dem Grundeigentum verbundenen Nutzungsrechte, soweit sie ihm durch Mietvertrag übertragen worden sind, betroffen zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris, Rdnr. 10).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat folgt, hat in seinen Entscheidungen vom 11. November 1988 (- 4 NB 5.88 - juris) und 5. November 1999 (- 4 CN 3.99 - juris) darauf abgestellt, dass die dortigen Kläger an einer bestimmten Grundstücksnutzung durch die bauleitplanerischen Festsetzungen gehindert wurden.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Hierbei sind an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592).

    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).

  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2010 - 4 BN 41/09 - sei die Aktivlegitimation der Antragstellerin zu verneinen.

    Weiterhin entspricht es mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts eigene Rechtsfähigkeit zukommt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet und sie daher sowohl als aktiv als auch passiv parteifähig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - juris; BVerwG, Beschluss vom 15.04.2010 - 4 BN 41.09 - juris).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluss vom 9. November 1979 (- 4 N 1.78 - juris) für die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren entschieden, dass sich die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte beschränken, so dass die mit einer Grundstücksnutzung aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung allein wegen dieser nur obligatorischen Rechtsposition nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris; BVerwG, Urteil v. 5.11.1999 - 4 CN 3/99 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 2, 2010, § 10 Rdnr. 267 ff. m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Weiterhin entspricht es mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts eigene Rechtsfähigkeit zukommt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet und sie daher sowohl als aktiv als auch passiv parteifähig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - juris; BVerwG, Beschluss vom 15.04.2010 - 4 BN 41.09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 8. Mai 2012 (8 S 1739/10 - juris), da der dortigen Entscheidung bereits ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).
  • BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 86.07

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes; Möglichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12
    Der Antrag der Antragstellerin, gemäß § 109 VwGO die Zulässigkeit des Normenkontrollantrages festzustellen, bleibt ohne Erfolg mit der Folge, dass die Normenkontrollklage insgesamt durch Endurteil abzuweisen ist (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2007, - 2 B 86/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht