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   VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88   

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https://dejure.org/1988,8543
VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88 (https://dejure.org/1988,8543)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.05.1988 - 11 UE 317/88 (https://dejure.org/1988,8543)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 11 UE 317/88 (https://dejure.org/1988,8543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 Nr 3 WaffV 1, § 37 Abs 3 WaffG
    Nunchaku als verbotene Waffe - keine Ausnahmegenehmigung zu sportlichen Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 23.09.1982 - V OE 19/81
    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88
    Zur Begründung dieser Entscheidung stützte sich das Bundeskriminalamt im wesentlichen auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteil vom 23. September 1982 (V OE 19/81), welches später durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 1987 (BVerwG 1 C 31.83) bestätigt wurde.

    Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits - wie mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung des Berufungsverfahrens erörtert - in seinem Urteil vom 23. September 1982 - V OE 19/81 - ausführlich dargelegt.

    Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. September 1982 - V OE 19/81 - in Erwiderung des Vorbringens des damaligen Klägers, er wolle seine Nunchakus nur zur sportlichen Betätigung besitzen, unter anderem folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 C 31.83

    Waffenrecht - Nunchaku - Verbotener Gegenstand - Gesundheitsbeschädigung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88
    Zur Begründung dieser Entscheidung stützte sich das Bundeskriminalamt im wesentlichen auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteil vom 23. September 1982 (V OE 19/81), welches später durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 1987 (BVerwG 1 C 31.83) bestätigt wurde.

    Die vorgenannte Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 1 C 31.83 - bestätigt worden.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88
    "Die Regelung des § 8 Abs. 1 der 1. WaffV stellt ebenso wie die des § 37 Abs. 1 WaffG (vgl. hierzu z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - <NJW 1979 S. 1563 = DÖV 1979 S. 565 = MDR 1979 S. 698 < und - BVerwG 1 C 37.77 - >DVBl. 1979 S. 729<; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 6/82 und V OE 7/81 -) ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar, durch das der Besitz der vom Verbot erfaßten Gegenstände prinzipiell verhindert werden soll und bei dem für den Bürger erkennbar ist, daß er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht wird rechnen können (vgl. BVerfGE 38, 348 ).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 34.77

    Repressives Verbot der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen - Ausübung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88
    "Die Regelung des § 8 Abs. 1 der 1. WaffV stellt ebenso wie die des § 37 Abs. 1 WaffG (vgl. hierzu z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - <NJW 1979 S. 1563 = DÖV 1979 S. 565 = MDR 1979 S. 698 < und - BVerwG 1 C 37.77 - >DVBl. 1979 S. 729<; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 6/82 und V OE 7/81 -) ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar, durch das der Besitz der vom Verbot erfaßten Gegenstände prinzipiell verhindert werden soll und bei dem für den Bürger erkennbar ist, daß er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht wird rechnen können (vgl. BVerfGE 38, 348 ).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77
    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88
    "Die Regelung des § 8 Abs. 1 der 1. WaffV stellt ebenso wie die des § 37 Abs. 1 WaffG (vgl. hierzu z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - <NJW 1979 S. 1563 = DÖV 1979 S. 565 = MDR 1979 S. 698 < und - BVerwG 1 C 37.77 - >DVBl. 1979 S. 729<; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 6/82 und V OE 7/81 -) ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar, durch das der Besitz der vom Verbot erfaßten Gegenstände prinzipiell verhindert werden soll und bei dem für den Bürger erkennbar ist, daß er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht wird rechnen können (vgl. BVerfGE 38, 348 ).
  • VGH Hessen, 13.09.2012 - 4 A 1170/11

    Einordnung eines "Kyoketsu-Shogei" mit abgestumpfter Klinge als Waffe; Einordnung

    Für diese Wertung ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (s. Urteile vom 23.09.1982 - V OE 19/81 -und vom 17.05.1988 - 11 UE 317/88 - juris-Dokument), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist (Urt. vom 07.04.1987, a.a.O.) unschädlich, dass mit dem nach den obigen Beschreibungen als "Multifunktionswaffe" zu betrachtenden Kyoketsu-Shogei neben dem Drosseln weitere Einsatzmöglichkeiten zur Abwehr aber auch zur Durchführung eines Angriffs auf einen Menschen gegeben sind.
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