Rechtsprechung
VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 1 AsylVfG, § 11 Abs 3 AsylVfG, § 20 Abs 2 S 1 AuslG, § 80 Abs 5 VwGO
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ende der Ausreisefrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 01.12.1987 - VI H 20696/87
- VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88
Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ist die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung der Ausländerbehörde maßgeblich (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260; Hess. VGH, 29.11.1988 - 12 D 6221/88 - m.w.N.), und der Antragsteller hielt sich dem Inhalt der vorgelegten Akten zufolge im Zeitpunkt des Erlasses und der Zustellung des Bescheids vom 5. Mai 1987 ausschließlich in Frankfurt am Main auf.Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises wäre zum Erlaß der angegriffenen Abschiebungsandrohung danach nur zuständig gewesen, wenn hierfür ein tatsächlicher Anknüpfungspunkt vorgelegen hätte; der bloße Erlaß der Zuweisungsentscheidung reichte insoweit jedoch nicht aus (Hess. VGH, 22.02.198812 TH 1398/86 - Hess. VGH, 16.06.1988 - 12 TH 1906/87 - Hess. VGH, 29.11.1988 - 12 D 6221/88 -).
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88
Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren - …
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Der beschließende Senat hält an seiner dahingehenden ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 3534/88 - vgl. auch Hess. VGH, 29.12.1983 - 10 TH 466/83 fest, obwohl das Bundesverwaltungsgericht inzwischen zu der Vorschrift des § 10 Abs. 4 AsylVfG entschieden hat, ein Folgeantrag sei nicht schon dann an das Bundesamt weiterzuleiten, wenn eine Klage gegen eine Abschiebungsandrohung im Falle eines unbeachtlichen Folgeantrags wegen eines Abschiebungshindernisses erfolgreich ist (BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88 -, EZAR 224 Nr. 20 NVwZ 1989, 473; vgl. dazu jetzt ausführlich Hess. VGH, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1987 - A 13 S 517/86
Aufenthaltsrecht des Asylbewerbers
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (30.01.1987 - A 13 S 517/86 -, NVwZ 1987, 625) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin (19.02.1988 - 3 S 1.88 - ) enthält § 11 Abs. 3 AsylVfG keine verdeckte Lücke, die im Wege einer teleologischen Reduktion mit der Einschränkung aufzufüllen ist, daß die dort vorgesehene Rechtsfolge nur bei Zweifeln an der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylbegehrens eintritt (Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH m.w.N.).
- VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88
Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich …
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Dieser Vorschrift zufolge kann ein Verwaltungsakt nicht allein wegen der Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit aufgehoben werden, wenn eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte getroffen werden können; sie ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (vgl. dazu Hess. VGH, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 - m.w.N.). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Der beschließende Senat hält an seiner dahingehenden ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 3534/88 - vgl. auch Hess. VGH, 29.12.1983 - 10 TH 466/83 fest, obwohl das Bundesverwaltungsgericht inzwischen zu der Vorschrift des § 10 Abs. 4 AsylVfG entschieden hat, ein Folgeantrag sei nicht schon dann an das Bundesamt weiterzuleiten, wenn eine Klage gegen eine Abschiebungsandrohung im Falle eines unbeachtlichen Folgeantrags wegen eines Abschiebungshindernisses erfolgreich ist (BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88 -, EZAR 224 Nr. 20 NVwZ 1989, 473; vgl. dazu jetzt ausführlich Hess. VGH, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88 -). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ist die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung der Ausländerbehörde maßgeblich (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260; Hess. VGH, 29.11.1988 - 12 D 6221/88 - m.w.N.), und der Antragsteller hielt sich dem Inhalt der vorgelegten Akten zufolge im Zeitpunkt des Erlasses und der Zustellung des Bescheids vom 5. Mai 1987 ausschließlich in Frankfurt am Main auf. - VGH Hessen, 28.08.1986 - 10 TH 2242/86
Behördenzuständigkeit zum Erlaß aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber …
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Im vorliegenden Fall kann dies jedoch nicht angenommen werden, weil nicht ausgeschlossen ist, daß die örtlich zuständige Ausländerbehörde im Rahmen der von ihr gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG zu erlassenden Abschiebungsandrohung bei Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens eine andere, für den Antragsteller günstigere Ausreisefrist festgesetzt hätte (vgl. dazu Hess. VGH, 28.08.1986 - 10 TH 2242/86 -). - OVG Berlin, 19.02.1988 - 3 S 1.88
Auszug aus VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (30.01.1987 - A 13 S 517/86 -, NVwZ 1987, 625) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin (19.02.1988 - 3 S 1.88 - ) enthält § 11 Abs. 3 AsylVfG keine verdeckte Lücke, die im Wege einer teleologischen Reduktion mit der Einschränkung aufzufüllen ist, daß die dort vorgesehene Rechtsfolge nur bei Zweifeln an der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylbegehrens eintritt (Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH m.w.N.).