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   VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09.Z   

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VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09.Z (https://dejure.org/2010,9828)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2010 - 7 A 1520/09.Z (https://dejure.org/2010,9828)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z (https://dejure.org/2010,9828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 HwO, Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 HwO, § 41a Abs 7 S 1 StVZO
    Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase sowie von Gassystemeinbauprüfungen und von Gasanlagenprüfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    (Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase sowie von Gassystemeinbauprüfungen und von Gasanlagenprüfungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Die Erweiterung des herkömmlichen Tätigkeitsbereichs ist ein Vorgang, der allein die Freiheit der Berufsausübung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 - BVerfGE 68, 272 ff. - Bauvorlagenberechtigung; Scholz in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand: Oktober 2009, Art. 12 Rdnr. 277; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 10. Aufl. 2009, Art. 12 Rdnr. 30).

    Indiz für einen eigenständigen Beruf kann auch das Vorhandensein einer speziellen Berufsausbildung sein, die über die Vermittlung der üblichen Branchenkenntnisse hinausgeht (Scholz in: Maunz/Dürig, a. a. O., Art. 12 Rdnr. 279; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 10. Aufl. 2009, Art. 12 Rdnr. 30; BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 - BVerfGE 68, 272 ff. - besondere Bauvorlagenberechtigung, und BVerfG, Beschluss vom 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06 - BVerfGE 119, 59 ff. - Hufbeschlaggesetz).

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Soweit die Ausübung staatlicher Aufgaben Angehörigen von Berufen außerhalb des öffentlichen Dienstes anvertraut wird, ist der Normgeber infolgedessen zum Erlass von Sonderregelungen berechtigt, die die Wirkung des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit zurückdrängen (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 ff. - Vermessungsingenieur; BVerfG, Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01 - BVerfGE 110, 304 ff. - Anwaltsnotariat; BVerfG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 BvR 121/08 - NJW-RR 2010, 263 f. - juristische Notarmitarbeiter; BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989 - 1 B 96.89 - Buchholz 431.2 Nr. 3 - öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1992 - 9 S 642/92 - zit. n. juris).

    Die Übernahme einer staatlich gebundenen Tätigkeit eröffnet aber aus den oben genannten Gründen dem Normgeber die Möglichkeit, an die mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen auch solche Anforderungen zu stellen, die möglicherweise nur in geringem Umfang die fehlerfreie Durchführung der Untersuchungen von Abgasen fördern (vgl. zum Vermessungsingenieur: BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 ff.).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Ein Eingriff in das Recht der freien Berufswahl ist dagegen nicht schon dann anzunehmen, wenn die normativen Regelungen den aus der Ausübung eines Berufs erzielten Gewinn soweit mindern, dass ein einzelner Unternehmer sich zur Aufgabe seines bisherigen Berufs veranlasst sieht (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971 - 1 BvR 52/66 u. a. - BVerfGE 30, 292 ff. - Erdölbevorratung; Urteil vom 10.06.2009 - 1 BvR 706/08 u. a. - BVerfGE 123, 186 ff. - Gesundheitsreform).

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit können grundsätzlich durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert werden, wenn Eingriffszweck und Eingriffsintensität in angemessenem Verhältnis zueinander stehen (BVerfG, Urteil vom 10.06.2009 - 1 BvR 706/08 u. a. - BVerfGE 123, 186 ff. - Gesundheitsreform).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Bei der vorzunehmenden Abgrenzung, ob eine bestimmte berufliche Betätigung als Aufnahme eines zweiten Berufs oder als Modalität der Ausübung des ursprünglichen Berufs anzusehen ist, sind als Kriterien heranzuziehen, ob beide Betätigungen ein eigenständiges soziales Gewicht haben und ob sie nach der allgemeinen Anschauung und nach der Auffassung der Berufsangehörigen eine eigenständige Bedeutung besitzen (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 ff. - Apothekenurteil; Scholz in: Maunz/Dürig, a. a. O., Art. 12 Rdnr. 279).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Allerdings steht dem Normgeber bei der Frage, was er in diesem Sinne für erforderlich halten darf, wiederum ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. zum gesetzlichen Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare: BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 - zit. n. juris).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Indiz für einen eigenständigen Beruf kann auch das Vorhandensein einer speziellen Berufsausbildung sein, die über die Vermittlung der üblichen Branchenkenntnisse hinausgeht (Scholz in: Maunz/Dürig, a. a. O., Art. 12 Rdnr. 279; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 10. Aufl. 2009, Art. 12 Rdnr. 30; BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 - BVerfGE 68, 272 ff. - besondere Bauvorlagenberechtigung, und BVerfG, Beschluss vom 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06 - BVerfGE 119, 59 ff. - Hufbeschlaggesetz).
  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Denn die Rechtsfrage, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer in die Freiheit der Berufsausübung eingreifenden Regelung vom Normgeber zu beachten sind, ist vom Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt (so auch BVerfG, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 BvR 254/99 - NJW 2000, 2736 f. - Betätigungsverbot für Augenoptiker).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09

    Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Dem Normgeber kommt dabei generell ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 1 BvR 144/09 - NJW 2009, 2587 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - A 3 S 358/05

    Keine Vorwirkung von EG-Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Dargelegt werden muss weiter, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlich geklärt werden müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2005 - A 3 S 358/05 - InfAuslR 2005, 296; Meyer-Ladewig/Rudisli in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008, § 124a Rdnr. 103 und 104).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
    Es ist bereits zweifelhaft, ob eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unter Aussetzung des Verfahrens als Verfahrensmangel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO angesehen werden kann (verneinend: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124 Rdnr. 196; zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 17.07.1975 - II B 2.75 - Buchholz 310 Nr. 136).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03

    Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 107/93

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

  • VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07

    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

  • VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06

    Anpassung, Kündigung und Beendigung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse in

  • OLG Schleswig, 04.01.1996 - 2 U 37/95

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Kfz-Abgasuntersuchung

  • BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Berufsausübungsregelung - Bildung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 9 S 642/92

    Entlassung eines Bezirksbauschätzers durch die Badische

  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 3 K 06.966
  • VG Düsseldorf, 02.09.2022 - 6 L 450/22

    Abgasuntersuchung, Anerkennung, Herausgabe von Unterlagen, Vertrauenstatbestand,

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z -, juris, Rn. 9; BR-Drs.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z -, juris, Rn. 31 ff. zu § 8 Abs. 1 Satz 1 HwO.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z -, juris, Rn. 18 ff.; BR-Drs.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z -, juris, Rn. 7 ff.; zum Vermessungsingenieur: BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - juris.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 LA 18/19

    Anspruch auf Beleihung von Hilfsorganen für die Wahrnehmung der Luftaufsicht;

    Soweit die Klägerin meint, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung jedenfalls aus der Betroffenheit ihrer Grundrechte, insbesondere aus Art. 12 GG, folge und sie insoweit auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52 - und Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80 -, jeweils juris) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 22. April 2010 - 7 A 1520/09.Z -, juris) verweist, greift dies nicht durch.

    Soweit sich die Klägerin hier auf ein Abweichen von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 22. April 2010 (7 A 1520/09.Z -, juris) beruft, übersieht sie, dass es sich bei diesem Gericht nicht um ein divergenzfähiges Gericht für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht handelt.

  • VG Regensburg, 26.04.2023 - RN 3 K 18.1115

    Prüfstützpunkt, Hauptuntersuchung, Mängelschleife, Karosserie- und

    Der Schutzbereich der Berufsfreiheit ist hierbei in Form der Berufsausübungsfreiheit berührt, da die Tätigkeit als Prüfstützpunkt bloß einen Teil der Tätigkeit des klägerischen Betriebs und vergleichbarer Karosseriebetriebe darstellt (vgl. HessVGH, B.v. 22.4.2010 - 7 A 1520/09.Z - juris Rn. 9 ff. zu Nr. 2.4.2.2 Anlage VIIIc StVZO).

    Gerade auch im Hinblick darauf, dass ein Prüfstützpunktbetrieb nicht selbst hoheitlich tätig wird (vgl. hierzu etwa HessVGH, B.v. 22.4.2010 a.a.O. Rn. 18), sondern ihm vielmehr lediglich eine unterstützende Tätigkeit zukommt, und dass, wie sogleich unter D. 2. d) (6) dargestellt, der Zweck der Mängelschleife ohnehin durch einen Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieb erfüllt werden kann, ist eine entsprechende Restriktion zur Wahrung der Qualität von Prüfstützpunkten schon nicht erforderlich, jedenfalls aber nicht angemessen.

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