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   VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84   

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https://dejure.org/1990,5520
VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84 (https://dejure.org/1990,5520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.04.1990 - 4 N 2199/84 (https://dejure.org/1990,5520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. April 1990 - 4 N 2199/84 (https://dejure.org/1990,5520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 6 BBauG, § 1 Abs 7 BBauG
    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis von Mietern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 09.11.1979 -- IV N 1.78 -- IV N 2.79 bis 4.79 -- BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte.

    Das Vertrauen auf den Fortbestand einer dem entgegengesetzten baulichen Situation wär demnach auch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 09.11.1979 -- IV N 1.78 -- IV N 2.79 bis IV N 4.79 -- in BRS 35 Nr. 24) nicht schutzwürdig und als Belang nicht abwägungserheblich.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Standpunkt im Beschluß vom 11.11.1988 (4 NB 5.88 = BRS 48 Nr. 23) bestätigt und ausgeführt, daß allein die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur aufgrund eines Mietvertrages oder eines Pachtvertrages geschehe, nicht dazu führe, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten.
  • VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags,

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84
    Der Senat hat unter einem solchem Nachteil seit dem Beschluß vom 19.12.1969 (IV N 8/68 -- BRS 22 Nr. 31) die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen verstanden.
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