Rechtsprechung
VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Ausbildungsstätte für Kinderpsychotherapie und Jugendlichen-Psychotherapie auf finanzielle Förderung durch das Land; Notwendigkeit einer außerhalb des Haushaltsplans liegenden Anspruchsgrundlage zur Begründung eines Rechtsanspruchs auf eine staatliche ...
- Judicialis
GG Art. 100 Abs. 1; ; HHG § 105; ; LHO § 3 Abs. 2; ; PsychThG § 5 Abs. 1; ; PsychThG § 6 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.02.2004 - 2 G 244/04
- VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 221
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Ein solcher für rechtliche Regelungen vielfach vorliegender Befund enthält jedoch nicht ohne weiteres eine verfassungsrechtlich unzulässige Anknüpfung (BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 356).Die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben, ist damit unabdingbar verbunden (BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357).
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Der Antragsteller selbst führt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass das Haushaltsgesetz keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche auf Gewährung einer Subvention darstellt (BVerfG, Beschluss v. 22.10.1974 - 1 BvR 3/72 -, BVerfGE 38, 121, 127 f.).Da es sich bei der Feststellung des Haushaltsplans um ein lediglich formelles Gesetz handelt, das ausschließlich im Organbereich wirkt und - wie schon mehrfach hervorgehoben - keine Grundlage für Rechtsansprüche des Einzelnen bietet, kommt es auf die Gültigkeit des Haushaltsgesetzes bei der hier zu treffenden Entscheidung nicht an, sodass eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, BVerfGE 38, 121, 127 f.).
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Bei der Entscheidung über diese Frage ist zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits abzuwägen (BVerfG, Beschluss v. 23.03.1971 - 2 BvL 17/69 -, BVerfGE 30, 392, 404). - VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933
Wirtschaftsrecht: Beendigung der Zonenrandförderung, Geltendmachung von …
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Bei dieser Rechtslage mag es bereits zweifelhaft erscheinen, ob dem Antragsteller überhaupt ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewilligung von Landesmitteln für das Jahr 2004 zusteht (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss v. 08.04.1994 - 22 B 93.933 -, GewArch 1994, 328).
- VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Kein Anspruch auf Beratungsstellen durch die Einführung der Verbraucherinsolvenz
Die Notwendigkeiten des Haushaltsgebers, die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber dem unvermeidlichen oder politisch gezielt gewollten Wandel der Lebensverhältnisse zu sichern, eröffnet ihm die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben (BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).Die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben, ist damit unabdingbar verbunden ( BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).
- VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
Schuldnerberatungsstelle; kein Anspruch auf Subvention
Der Antragsteller geht auf S. ... der Beschwerdebegründung vom 12. August 2004 in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 27. Mai 2004 (6 TG 709/04) davon aus, dass weder das Haushaltsgesetz noch der Haushaltsplan Ansprüche auf Zahlung von Zuwendungen begründen oder aufheben können (unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Hessischen Landeshaushaltsordnung - LHO -); davon geht auch das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung aus.