Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1929
VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 (https://dejure.org/1992,1929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 (https://dejure.org/1992,1929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 12 TH 1409/92 (https://dejure.org/1992,1929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG, § 71 Abs 2 S 1 AuslG, § 123 Abs 1 VwGO
    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften - einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bleiberechts während des Verfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach Einreise mit ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltem Visum; Zustimmungsbedürftigkeit eines Visums im Zeitpunkt der Einreise; Erschwerung der Verwirklichung eines Anspruchs auf Erteilung einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
    Zwar kann nicht grundsätzlich vermutet werden, daß das Visum der Antragstellerin schon im Zeitpunkt der Einreise zustimmungsbedürftig war, da § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG im Rahmen des § 69 Abs. 2 AuslG nicht anwendbar ist (Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -).

    Dies gilt sogar, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich erfüllt sind (vgl. Ausschluß der Berücksichtigung u. a. des § 9 Abs. 1 AuslG durch § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG, der entgegen VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91 -, EZAR 020 Nr. 1, auch nicht zu einem unauflösbaren Wertungswiderspruch führt, vgl. Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
    Der Anspruch auf Erteilung einer Duldung ist ein nach § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Anspruch, der nur auf diesem Wege gesichert werden kann (so auch VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, NVwZ-RR 1992, 509).

    Da es der Antragstellerin erkennbar um ein vorläufiges Bleiberecht für das gesamte Aufenthaltserlaubnisverfahren geht, ist ihr Begehren insoweit nicht allein auf die Hemmung der sofortigen Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung, die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu verfolgen ist (VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, a.a.O.), gerichtet und im Rahmen eines Antrages nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zulässigerweise zu verfolgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91

    Aufenthaltsrecht des adoptierten Ausländers - Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
    Dies gilt sogar, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich erfüllt sind (vgl. Ausschluß der Berücksichtigung u. a. des § 9 Abs. 1 AuslG durch § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG, der entgegen VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91 -, EZAR 020 Nr. 1, auch nicht zu einem unauflösbaren Wertungswiderspruch führt, vgl. Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der gegenwärtige Zeitpunkt, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist grundsätzlich nur zulässig, soweit durch die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Bleibe- oder Aufenthaltsrecht in Deutschland beendet wird (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Im Rahmen einer Entscheidung über eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO ist zu berücksichtigen, dass in der Ausreise eines Ausländers während des Hauptsacheverfahrens nach der gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen ist, die zur Bejahung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (vgl. z.B. Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich erfüllt sein sollten (vgl. dazu grundsätzlich Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).

    Soweit man das Rechtsschutzziel des Antragstellers dahingehend versteht, dass ihm wenigstens ein vorläufiges Bleiberecht zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung gemäß § 55 Abs. 1 AuslG gewährt wird (vgl. dazu ebenfalls Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, a.a.O.), liegt zwar insoweit ein Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO vor.

  • VG Karlsruhe, 22.08.2006 - 4 K 1787/06

    Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber

    In den Fällen, in denen dem Antragsteller keine Fiktion (§ 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG 2004) zugute kommt und ihm auch kein anderweitiges Recht eingeräumt ist, den Aufenthaltstitel im Inland zu beantragen (§ 39 AufenthV 2004), besteht kein vorläufiges Bleiberecht bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluss des den Aufenthalt betreffenden Verfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -, VGHBW Ls 1992, Beilage 5, B4; HessVGH, B. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).

    In den Fällen, in denen dem Antragsteller keine Fiktion (§ 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG) zugute kommt und ihm auch kein anderweitiges Recht eingeräumt ist, den Aufenthaltstitel im Inland zu beantragen (§ 39 AufenthV), besteht kein vorläufiges Bleiberecht bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluss des den Aufenthalt betreffenden Verfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -, VGHBW-Ls 1992, Beilage 5, B4; HessVGH, B. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).

  • VGH Hessen, 05.10.1995 - 12 TG 3176/95

    Verbindung einer Untätigkeitsklage mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

    Hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nur statthaft, wenn insoweit an ein durch § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG begründetes vorläufiges Bleibe- oder Aufenthaltsrecht angeknüpft werden kann (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 - EZAR 622 Nr. 18).

    Da nämlich der Antragsteller visumspflichtig und nicht ausnahmsweise zur Antragstellung nach der Einreise befugt ist, fehlt es hinsichtlich der Aufenthaltsgenehmigung schon am Vorliegen eines Anordnungsgrundes, da nach der gesetzgeberischen Konzeption der visumspflichtige Ausländer das erforderliche Visum grundsätzlich vom Ausland her beantragen soll (vgl. dazu grundsätzlich Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67 = NVwZ-RR 1993, 213).

  • VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer -

    Wenn der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kein vorläufiges Bleiberecht nach § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG auslöst, liegt in der Regel ein Anordnungsgrund nicht vor, weil der Ausländer in diesem Fall nach der gesetzgeberischen Konzeption von der endgültigen Entscheidung über den Genehmigungsantrag das Bundesgebiet verlassen soll (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18 = AuAS 1993, 28; OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21 = InfAuslR 1994, 138).
  • VG Darmstadt, 07.10.2011 - 5 L 1089/11

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    In allen übrigen Fällen hat der Gesetzgeber die weitere Anwesenheit des Ausländers zur Durchführung seines Aufenthaltserlaubnisverfahrens von vornherein nicht für erforderlich erachtet (zur alten Rechtslage nach § 69 Abs. 2 und 3 AuslG vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 - abgedruckt in AuAS 1993, 28).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Ein Ausländer, dem kein vorläufiges Bleiberecht und Aufenthaltsrecht nach § 69 AuslG zusteht, hat grundsätzlich sein auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtetes Verfahren vom Ausland her zu betreiben (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    Denn auf diese Weise würde die gesetzliche Folge der unerlaubten Einreise - kein vorläufiges Bleiberecht - gerade mißachtet (so zutreffend Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, § 69 AusIG Rdnr. 16; VGH Kassel, Beschl. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 = AuAS 1993, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94

    Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein

    Es kann daher dahinstehen, ob die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO im Hinblick auf die begehrte Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung schon deshalb ausscheidet, weil der Aufenthaltsgenehmigungsantrag der Antragsteller keine Fiktion eines erlaubten oder geduldeten Aufenthalts nach § 69 Abs. 2 und Abs. 3 AuslG bewirkt (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 14.12.1993 - 18 B 628/93 - EZAR 622 Nr. 21 und HessVGH Beschl. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 - EZAR 622 Nr. 18).
  • VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94

    Unerlaubte Einreise eines sogenannten "Negativstaaters" bei von vornherein

    In der Ausreise des Ausländers ist nach der gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zur Bejahung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

    Dies gilt nach der gesetzgeberischen Konzeption selbst dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis offensichtlich erfüllt sein sollten (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 12 TH 1409/92 - EZAR 622 Nr. 18, S. 4; OVG NW, Beschluß vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 - EZAR Nr. 21, S. 3).
  • VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96

    Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei

  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97

    Ausschluß der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 ohne Überprüfung der

  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

  • VGH Hessen, 14.02.1996 - 11 TG 1144/95

    Rechtmäßige Anordnung des Sofortvollzugs der Untersagung des Inverkehrbringens

  • VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93

    Ausländerrecht: Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubniserteilung

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91

    Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer

  • VG Stade, 20.01.1995 - 6 A 742/94

    Anspruch einer syrischen Kurdin auf Anerkennung als Asylberechtigte; Verfolgung

  • VG Frankfurt/Main, 22.10.2003 - 1 G 3914/03

    Abschiebung eines Kindes

  • OVG Saarland, 13.03.2001 - 3 V 10/01

    Abschiebung von Ausländern alsbald nach Eintreffen der Passersatzpapiere;

  • VG Frankfurt/Main, 24.11.1998 - 12 G 2856/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht