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   VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15   

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VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15 (https://dejure.org/2017,29227)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.2017 - 1 A 2394/15 (https://dejure.org/2017,29227)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 (https://dejure.org/2017,29227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSWAHLERMESSEN; AUSWAHLRICHTLINIEN; BESTENAUSLESE; BEURTEILUNGSSPIELRAUM; ECHTE RÜCKWIRKUNG; EINZELINTERVIEW; GEWICHTUNG EINZELNER LEISTUNGSBEWERTUNGEN; HÖHERER POLIZEIVOLLZUGSDIENST; QUALIFIKATIONSVERWENDUNG; RÜGEPFLICHT; ÜBERGANGSBESTIMMUNG; VERTRAUENSSCHUTZ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • VG Frankfurt/Main, 04.04.2001 - 9 G 561/01

    Polizeivollzugsdienst; zur Zulassung zur Ausbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 7. Juni 2001 (- 1 TZ 1194/01 -, n. v., erstinstanzlich: Beschluss des VG Frankfurt vom 4. April 2001 - 9 G 561/01 -, juris, betr. Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst) die Auffassung vertreten, dass mit den §§ 19 Abs. 4, 187 Abs. 3 HBG damaliger Fassung, §§ 5, 17 der Verordnung über die Laufbahnen des Hessischen Polizeivollzugsdienstes - HPolLVO - vom 18. Juli 1996 (GVBl. I S. 326) der Aufstieg von Polizeibeamten in die Laufbahn des höheren Dienstes in Hessen ausreichend in seinen wesentlichen Teilen normativ geregelt sei.

    Vorausgegangen war der Beschluss des VG Frankfurt vom 4. April 2001 (- 9 G 561/01 -, juris, betr. Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst), in dem in Auseinandersetzung mit dem Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. August 1999 im Wesentlichen ausgeführt wurde, dass sich weder aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) noch aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz der Anspruch ergebe, die Einzelheiten des Auswahlverfahrens für die Zulassung zur Ausbildung für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst normativ zu regeln.

    Die Frage des Zugangs zu einer Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 GG stellt sich daher nicht, zumal die Zulassung zur Aufstiegsausbildung eine Vergünstigung (im Gegensatz zu einem Eingriff) im bestehenden Beamtenverhältnis darstellt (VG Frankfurt, Beschluss vom 4. April 2001, a. a. O.).

    Dieses Ziel kann bei Fragen, die ihren Schwerpunkt im innerdienstlichen Bereich haben und bereits eingesetzte Beamte (im Gegensatz zu Einstellungsbewerbern) betreffen, nicht nur durch Rechtsvorschriften erreicht werden, sondern ebenso durch andere Verfahren, sofern sie vom Grundsatz her ein ausreichendes Maß an Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ausgewogenheit garantieren (VG Frankfurt, Beschluss vom 4. April 2001 - 9 G 561/01 -, juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Zur Begründung verweist das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zu einer Laufbahnprüfungsregelung ergangenen Urteil vom 1. Juni 1995 (- 2 C 16.94 -, juris), die auch Geltung beanspruchten für die Zulassung zur Ausbildung für den Aufstieg.

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 1. Juni 1995 ( - 2 C 16/94 -, juris, Rn. 15), wonach die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn das Grundrecht der Berufsfreiheit berührt (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist, greifen hier nicht.

    Dasselbe gilt, soweit die Klägerin sich zur Begründung des Normerfordernisses auf den Beschluss des Hess. VGH vom 6. Mai 1997 (- 1 TZ 1183/97 -) beruft, in dem unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 1. Juni 1995 (- 2 C 16/94 -, juris) ausgeführt wird, die wesentlichen Teile einer Regelung der Zwischenprüfung von Anwärtern des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Landesverwaltung bedürften einer Normierung durch Gesetz oder Verordnung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Auswahl Aufstiegsausbildung Polizei; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 - , juris, Rn. 9 betr.

    Dem entsprechend steuert der Dienstherr im Vorfeld des laufbahnrechtlichen Aufstiegs den Zugang eines Beamten in die nächsthöhere Laufbahn nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A1/79 - juris, Rn.20; Urteil vom 22.9.1988 - 2C 35 / 86 -, juris, Rn.19; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 TG 3026/96 -, juris, Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 - Plog/Wiedow, BBG, § 22 BBG 2009, Rn. 81).

    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1/79 -, juris, Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 22.9.1988 - 2C 35/86 -, juris, Rn. 20; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris, Rn. 10; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 2008 - 1 M 25/08 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.885

    Auswahlentscheidung, Beamter, Bewerber, Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Art. 33 Abs. 2 GG, wonach jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat (Leistungsgrundsatz), beansprucht Geltung bereits für die Entscheidung über diese Zulassung zur Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss erst die Voraussetzungen für den Aufstieg schafft (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74/10 -, juris, Rn. 189, betr. Verwendungsaufstieg; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 TG 3026/96 -, juris, Rn. 4 betr. Zulassung zum Aufstiegslehrgang nach Steuerbeamtenausbildungsgesetz; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 3 CE 15.885, juris, Rn. 48 betr. Zulassung zur Vorprüfung für die Ausbildungsqualifizierung für die 3. QE Polizeivollzugsdienst).

    Die Zulassung zur Ausbildung kommt einer Beförderungsentscheidung jedoch sehr nahe, weil die Teilnahme an der Aufstiegsausbildung und deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzungen für den Aufstieg darstellen (Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 3 CE 15.885, juris, Rn. 48; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 1989 - 1 A 490/87 -, juris, Rn. 5, betr.

    In seinem Beschluss vom 25. September 2013 (- 2 B 436/13 -, juris, Rn. 8 ff.) spricht das Sächsische OVG diese Problematik nicht an, vielmehr finden sich lediglich Ausführungen, dass das durch Verwaltungsvorschrift im Einzelnen gestaltete Auswahlverfahren für die Zulassung zur Aufstiegsausbildung an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen ist (in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 3 CE 15.885 -, Rn. 36, 39, der sich mit der Frage, ob die zum Aufstiegsauswahlverfahren erlassenen Richtlinien gesetzlicher Normierung bedürfen, nicht näher auseinandersetzt und lediglich auf das weite Ermessen und die Beurteilungsermächtigung im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG verweist).

  • BVerwG, 23.01.1991 - 7 B 5.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Verletzt er diese Obliegenheit, ist ihm nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eine nachträgliche Berufung auf einen solchen Verfahrensfehler verwehrt bzw. wird ein solcher Verfahrensfehler unbeachtlich (BVerwG, Beschluss vom 23.01.1991 - 7 B 5.91 - und Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -).

    Ein Verfahrensfehler wird somit unbeachtlich (BVerwG, Urteil vom 23.01.1991 - 7 B 5.91 - VG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2013 - 12 K 4134/12 - ).

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Verletzt er diese Obliegenheit, ist ihm nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eine nachträgliche Berufung auf einen solchen Verfahrensfehler verwehrt bzw. wird ein solcher Verfahrensfehler unbeachtlich (BVerwG, Beschluss vom 23.01.1991 - 7 B 5.91 - und Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -).

    Unterzieht er sich in Kenntnis des Verfahrensmangels der Prüfung, wartet das Prüfungsergebnis ab und rügt erst bei Nicht-Gefallen den Fehler, verletzt dies im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37.92 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2005 - 14 A 2778/04 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 1 B 1143/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang für

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Dem im Rahmen des Leistungsgrundsatzes eingeräumten pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nicht das Prinzip selbst infrage gestellt ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 44.86, juris, Rn. 2, allerdings (Erst- ) Einstellung betreffend; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris, Rn. 19).

    In den Beschlüssen vom 13. November 2007 (- 6 B 1565/07 -, juris, Rn. 5) und 5. November 2007 (- 6 A 1249/06 -, juris, Rn. 5) sowie im Beschluss vom 25. April 2017 (- 6 B 480/17 -, Rn. 4) - alle die Zulassung zur Aufstiegsausbildung bzw. eine vergleichbare Situation betreffend - ist lediglich vom (weit gefassten) Ermessen des Dienstherrn, nicht aber vom Gesetzesvorbehalt die Rede (vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris, Rn. 7ff., wonach der Zugang einer Lehrkraft zur Ausbildung als Fachlehrerein an Förderschulen im Rahmen des Art. 12 GG keine Relevanz habe, weil kein eigenständiger Beruf in Rede stehe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97

    Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe im Urteil vom 16. August 1999 (- 6 A 3061/97 -) festgestellt, dass auch das Auswahlverfahren für den Aufstieg an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sei.

    In dem von der Klägerin zur Begründung ihrer Berufung angeführten Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. August 1999 (- 6 A 3061/97 -, juris, Leitsatz 2 und Rn. 51 ff.) wird die Auffassung vertreten, dass der verfassungsrechtliche Gesetzesvorbehalt mit dem Erfordernis einer normativen Festlegung der wesentlichen Punkte nicht nur für Laufbahnprüfungen, sondern auch für Auswahlprüfungen gelte, von deren Ergebnis die Zulassung zum Aufstiegslehrgang mit abschließender Laufbahnprüfung abhänge.

  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 1 TG 3026/96

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang für eine höhere Laufbahn - Leistungsgrundsatz

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Art. 33 Abs. 2 GG, wonach jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat (Leistungsgrundsatz), beansprucht Geltung bereits für die Entscheidung über diese Zulassung zur Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss erst die Voraussetzungen für den Aufstieg schafft (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74/10 -, juris, Rn. 189, betr. Verwendungsaufstieg; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 TG 3026/96 -, juris, Rn. 4 betr. Zulassung zum Aufstiegslehrgang nach Steuerbeamtenausbildungsgesetz; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 3 CE 15.885, juris, Rn. 48 betr. Zulassung zur Vorprüfung für die Ausbildungsqualifizierung für die 3. QE Polizeivollzugsdienst).

    Dem entsprechend steuert der Dienstherr im Vorfeld des laufbahnrechtlichen Aufstiegs den Zugang eines Beamten in die nächsthöhere Laufbahn nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A1/79 - juris, Rn.20; Urteil vom 22.9.1988 - 2C 35 / 86 -, juris, Rn.19; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 TG 3026/96 -, juris, Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 - Plog/Wiedow, BBG, § 22 BBG 2009, Rn. 81).

  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15
    Zulassung zur Ausbildung für Laufbahnabschnitt II; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 455/13 -, juris, Rn. 9 betr.

    Auch das Sächsische OVG hat in seinem die Zulassung zu einer Aufstiegsausbildung betreffenden Beschluss vom 9. Oktober 2013 (- 2 B 455/13 -, juris, Rn. 16) unter Hinweis auf die Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. August 1999 ausgeführt, mit Blick auf die Berufsfreiheit komme eine den Zugang zur Aufstiegsausbildung limitierende Prüfung in ihren rechtlichen Wirkungen einer die Ausbildung abschließenden Prüfung gleich, so dass ein diesbezügliches Auswahlverfahren in seinen wesentlichen Zügen durch Gesetz oder Verordnung geregelt werden müsse.

  • VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97

    Zwischenprüfung bzw Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst: Erfordernis einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13

    Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren

  • VG Stuttgart, 18.09.2013 - 12 K 4134/12

    Verfassungskonformität des "Mannheimer Modells" des Jurastudiums in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2007 - 6 A 1249/06

    Voraussetzungen einer Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 6 B 480/17

    Durchführung eines computergestützen Testverfahrens im einem Auswahlverfahren für

  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 44.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Übernahme in ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 6 B 1565/07

    Zulassung eines Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 14 A 2778/04

    Anforderungen an die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung in einem

  • VG Köln, 23.05.2012 - 10 K 1573/11

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

  • VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1989 - 1 A 490/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2017 - 1 A 2394/15 -, ZBR 2018, 140 (Ls.) = juris Rn. 24.

    Ob neben Art. 33 Abs. 2 GG Art. 12 Abs. 1 GG überhaupt anwendbar ist, ablehnend: Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2017 - 1 A 2394/15 -, a. a. O. Rn. 33 mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes (Rn. 28 ff.); offen lassend: Sächs. OVG, Beschluss vom 9.10.2013 - 2 B 455/13 -, juris Rn. 16, und ggf. eine gesetzliche Grundlage verlangt, bejahend: OVG NRW, Urteil vom 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, DÖD 2012, 228 = juris Rn. 68 sowie Beschlüsse vom 24.10.2016 - 6 B 819/16 -, juris Rn. 13 und vom 16.8.1999 - 6 A 3061/97 -, IÖD 2000, 50 = juris Rn. 40 ff., was zumindest insoweit diskutabel ist, als ein Beamter vor seiner Ernennung eine Entscheidung für eine bestimmte Laufbahn getroffen hat, innerhalb derer er bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis grundsätzlich verbleibt (sog. Laufbahnprinzip), und der Dienstherr zwar grundsätzlich berechtigt, von Verfassungs wegen aber keineswegs verpflichtet ist, dem Beamten Gelegenheit zum Aufstieg in eine andere Laufbahn zu geben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.9.2019 - OVG 4 B 17.18 -, a. a. O. Rn. 21; den "Eingriffscharakter" der Bestimmungen zum prüfungserleichterten Aufstieg offen lassend: BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 52.17 -, BVerwGE 164, 99 = juris Rn. 21 (zu § 18 Sächs. LVOPol), kann letztlich dahinstehen.

    vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2017 - 1 A 2394/15 -, a. a. O. Rn. 27.

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Für die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst wird deshalb ebenfalls gefordert, dass die wesentlichen Aspekte eines besonderen Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst normativ, also in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung, geregelt sein müssen, zumal wenn sie - wie hier - Prüfungscharakter haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. August 1999 - 6 A 3061/97 -, juris, Rn. 40 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 ZB 10.375 -, juris, Rn. 13 ff.; VG München, Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 -, juris, Rn. 38 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2014 - 10 K 3549/13 -, juris, Rn. 31 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 6. Dezember 2016 - W 1 K 15.402 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 B 16/18 -, juris, Rn. 8 ff.; a.A. - allerdings für den hier nicht vorliegenden Fall der Zulassung zu einer Aufstiegsausbildung für bereits eingestellte Beamte - VGH Hessen, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 -, juris, Rn. 31 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 19 A 3347/20

    Zumutbarkeit einer unverzüglichen Rüge durch einen Prüfling bei Verfahrensmängeln

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2010 - 6 B 24.10 -, juris, Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. September 2020 - 19 A 2656/19 -, juris, Rn. 8, und vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15 -, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.; auch OVG Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 PA 293/16 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 28. September 2017 - OVG 5 N 33.16 -, juris, Rn. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 -, juris, Rn. 44; Sächs. OVG, Urteile vom 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris, Rn. 45, und vom 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 15.
  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

    Der Normgeber kann das Maß des enttäuschten Vertrauens insbesondere dadurch abmildern - sodass die Abwägung zugunsten seiner Regelungen ausfällt -, indem er vertrauensschützende Maßnahmen vorsieht wie beispielsweise eine Übergangsvorschrift (zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 6 BN 2.20 - juris Rn. 9 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 2 MN 379/19 - juris Rn. 28 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 - juris Rn. 41 ff.; VG Bremen, Urteil vom 19. Juni 2013 - 1 K 417/10 - juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 13. Juni 2008 - 12 A 483.07 - juris Rn. 17 ff.; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 66).
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