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   VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88   

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VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88 (https://dejure.org/1988,7688)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.09.1988 - 6 R 3482/88 (https://dejure.org/1988,7688)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. September 1988 - 6 R 3482/88 (https://dejure.org/1988,7688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Sofortige Vollziehung der Einweisung in die Sonderschule - Gesetzliche Grundlage der Sonderschulpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Nach seiner Ansicht sprechen zwar gewichtige Gründe dafür, auch das Gymnasium zu den Ausbildungsstätten in diesem Sinne zu rechnen (BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 [273]).

    Sie ist jedenfalls in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, der im Verhältnis zu Art. 12 Abs. 1 GG nur subsidiär anwendbar ist (BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - a.a.O.), betroffen.

    Voraussetzung für die Einschränkung beider Grundrechte ist, daß der Gesetzgeber dem Parlamentsvorbehalt dadurch genügt, daß er die wesentlichen Regelungen für grundrechtseinschränkende Maßnahmen selbst trifft und nicht der Verwaltung überläßt (für das Schulwesen BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - a.a.O. S. 268).

    Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind aber auch insoweit nur solche Maßnahmen zulässig, die für die Weiterführung eines geordneten Betriebs unerläßlich sind (BVerfG, Beschluß vom 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 [266]; BVerfG, Beschluß vom 21.10.1981 - 1 BvR 640/80 - a.a.O., S. 281).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - entsprechend dem Regelungsvorbehalt für die Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG - durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn es der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erfordert (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [402, 405]).

    Subjektive Voraussetzungen, wie sie durch § 6 Abs. 1 SchPflG geregelt werden, dürfen aufgestellt werden, soweit sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Erfüllung des angestrebten Zwecks der Regelung erforderlich sind (BVerfGE, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 a.a.O., S. 407; BVerfG, Beschluß vom 18.06.1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 [313, 315]).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Das Bundesverfassungsgericht läßt dahingestellt, ob weiterführende Schulen Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 GG sind (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 [195]; für eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges bejahte es wegen des engen Zusammenhangs mit dem weiteren Berufsweg diese Frage (BVerfG, Beschluß vom 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 [261]).

    Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind aber auch insoweit nur solche Maßnahmen zulässig, die für die Weiterführung eines geordneten Betriebs unerläßlich sind (BVerfG, Beschluß vom 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 [266]; BVerfG, Beschluß vom 21.10.1981 - 1 BvR 640/80 - a.a.O., S. 281).

  • VGH Hessen, 24.01.1983 - VI OE 34/81
    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Der Senat läßt dahingestellt, ob die Einweisung die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz berührt (so Urteil des Senats vom 24.01.1983 - VI OE 34/81 -, ESVGH 33, 169).

    Zwischen den verschiedenen Sonderschularten bestehen im Hinblick auf Inhalt und Ziel der Bildungsvermittlung so gravierende Unterschiede, sie gehen hinsichtlich des individuellen Bildungspotentials auch von so unterschiedlichen Schülerpersönlichkeiten aus (s. für die erheblichen Unterschiede zwischen der Schule für Lernbehinderte und der Schule für Praktisch-Bildbare im einzelnen Urteil des Senats vom 24.01.1983 - VI OE 34/81 -, a.a.O. S. 170), daß eine Festlegung jedenfalls der einzelnen Arten von Sonderschulen und gegebenenfalls auch der persönlichen Eignungsmerkmale der Schüler nicht dem Ermessen der Schulverwaltung überlassen werden darf, sondern insoweit eine Regelung durch den Gesetzgeber selbst notwendig erscheint (vgl. für die Differenzierung zwischen den einzelnen Sonderschularten neben dem oben genannten Urteil vom 24.01.1983 auch Beschluß vom 19.11.1985 - 6 UE 1336/84 -).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Der Gesetzgeber muß jedenfalls den Gegenstand der Grundrechtseinschränkung durch eine parlamentarische Leitentscheidung mit hinreichender Bestimmtheit selbst regeln (BVerfG, Beschluß vom 21.12.1977 - 1 BvR 1/75, 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 [83]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Das Bundesverfassungsgericht läßt dahingestellt, ob weiterführende Schulen Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 GG sind (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 [195]; für eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges bejahte es wegen des engen Zusammenhangs mit dem weiteren Berufsweg diese Frage (BVerfG, Beschluß vom 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 [261]).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Subjektive Voraussetzungen, wie sie durch § 6 Abs. 1 SchPflG geregelt werden, dürfen aufgestellt werden, soweit sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Erfüllung des angestrebten Zwecks der Regelung erforderlich sind (BVerfGE, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 a.a.O., S. 407; BVerfG, Beschluß vom 18.06.1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 [313, 315]).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Dieses gewährleistet ihr eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit ihrer Anlagen und Befähigungen (s. dazu grundsätzlich BVerfG, Beschluß vom 22.06.1977 - 1 BvR 779/76 - BVerfGE 45, 400 [417]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Ob aus Art. 2 Abs. 1 GG ein umfassendes Recht auf Bildung abzuleiten ist (so BVerwG, Urteil vom 15.11.1974 - 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201 [206], später abschwächend zu Elementen eines solchen Rechts: BVerwG, Urteil vom 14.07.1978 - 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 [158]; Hess. Staatsgerichtshof, Urteil vom 30.12.1981 - P.St. 880 - ESVGH 32, 1 [14] nach dem ein Recht auf Bildung sich in einem Anspruch zum Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen äußern könnte), muß hier nicht entschieden werden.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1988 - 6 R 3482/88
    Ob aus Art. 2 Abs. 1 GG ein umfassendes Recht auf Bildung abzuleiten ist (so BVerwG, Urteil vom 15.11.1974 - 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201 [206], später abschwächend zu Elementen eines solchen Rechts: BVerwG, Urteil vom 14.07.1978 - 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 [158]; Hess. Staatsgerichtshof, Urteil vom 30.12.1981 - P.St. 880 - ESVGH 32, 1 [14] nach dem ein Recht auf Bildung sich in einem Anspruch zum Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen äußern könnte), muß hier nicht entschieden werden.
  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2001 - 19 B 1341/01

    Schulrechtliche Ausgetaltung der Erforderlichkeit der Aufnahme eines Schülers in

    vgl. zu den letztgenannten Anforderungen an die Verordnungsermächtigung: BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 6 B 87.95 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30. September 1988 - 6 R 3482/88 -, NVwZ-RR 1989, 302 (303).
  • VGH Hessen, 13.09.1990 - 7 TH 541/90

    Schulärztliche Untersuchung bei Einweisung in eine Sonderschule

    Hinsichtlich der alten Gesetzeslage hatte der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in mehreren Entscheidungen ausgeführt, die Einweisung in eine Sonderschule greife in das Grundrecht des betroffenen Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG, möglicherweise auch in dasjenige aus Art. 12 Abs. 1 GG ein (vgl. Urteil vom 24. Januar 1983 -- VI UE 34/81 --; Beschluß vom 30. September 1988 -- 6 R 3482/88 --).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 6 B 87.95

    Bestimmung der einzelnen Arten von Sonderschulen und der persönlichen

    Sie gibt dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfrage, ob Grundrechte und der bundesverfassungsrechtliche Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 GG) es verlangten, daß die einzelnen Arten von Sonderschulen und der persönlichen Eignungsmerkmale der Schüler als Voraussetzung einer Zuweisung an eine solche Schule durch den Gesetzgeber selbst bestimmt werden müssen (vgl. Hessischer VGH, Beschluß vom 30. September 1988 - 6 R 3482/88 - NVwZ-RR 1989, 302 = SPE 800 Nr. 14).
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