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   VK Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 1 VK 30/13   

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https://dejure.org/2013,47805
VK Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 1 VK 30/13 (https://dejure.org/2013,47805)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2013 - 1 VK 30/13 (https://dejure.org/2013,47805)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2013 - 1 VK 30/13 (https://dejure.org/2013,47805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    BAB A..., AK ... - AS ..., FDE ... BA III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer Aufhebung eines laufenden Vergabeverfahrens nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A/EG

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleistung kann auch später ausgeführt werden: Aufhebung nicht zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 823 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Baden-Württemberg, 07.02.2013 - 1 VK 1/13

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss bei Unklarheiten in der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 1 VK 30/13
    Dass es sich bei der Frage, ob eine Betondecke in einem Arbeitsgang ohne oder in zwei Arbeitsgängen mit Pressfuge eingebaut werden nicht nur um einen belanglosen Gesichtspunkt handle, sei im Verfahren 1 VK 1/13 ausführlich dargelegt worden.

    Die Vergabekammer hat in ihrer Entscheidung vom 7.2.2013, 1 VK 1/13 festgestellt, dass die Vergabeunterlagen missverständlich waren.

    Entgegen der Behauptung der Antragstellerin hat die Vergabekammer in ihrer Entscheidung vom 7.2.2013, 1 VK 1/13 an keiner Stelle festgehalten, dass alle Bieter die Vergabeunterlagen so verstehen durften, dass sowohl die Herstellung der Fahrbahn in voller Breite mit Erstellen einer Scheinfuge in einem Arbeitsgang als auch die Ausführung mit zwei aneinanderstoßenden Steifen mit Pressfuge angeboten werden durfte.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 1 VK 30/13
    Ihm steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will (OLG Düsseldorf vom 1.8.2012, VII-Verg 10/12), wobei die Vorgabe eines besonderen Verfahrens, die eine Beschränkung des Wettbewerbs zur Folge hat, dann zulässig ist, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist.
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 1 VK 30/13
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der der Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.10.2006, 1 Verg 6/06 zugrunde lag.
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Die Durchführung des Auftrags darf also nicht mehr möglich oder zumindest für den Auftraggeber unzumutbar sein (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2013 - 1 VK 30/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 26.08.2013 -1 VK 30/13 - wird zurückgewiesen, soweit die Vergabekammer den Antrag auf Aufhebung der Aufhebung des Vergabeverfahrens - BAB A 5, AK H. - AS L., FDE D. BA III - abgelehnt hat.

    unter Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 25.08.2013 - Az.: 1 VK 30/13 - wird die Aufhebung des Vergabeverfahrens "BAB A5 AK H. - AS L., FDE D. BA III, Az. der Vergabestelle: 47.1c3/A12026/A5", aufgehoben.

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn wegen rechtlicher, technischer, zeitlicher oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die während der laufenden Ausschreibung aufgetreten sind, die Durchführung des Auftrags nicht mehr möglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist (VK Baden-Württemberg, B. v. 26.08.2013 - Az.: 1 VK 30/13).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn wegen rechtlicher, technischer, zeitlicher oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die während der laufenden Aus-schreibung aufgetreten sind, die Durchführung des Auftrags nicht mehr möglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist (VK Ba-den-Württemberg, B. v. 26.08.2013 - Az.: 1 VK 30/13).
  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

    Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn wegen rechtlicher, technischer, zeitlicher oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die während der laufenden Ausschreibung aufgetreten sind, die Durchführung des Auftrags nicht mehr möglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist (VK Baden-Württemberg, B. v. 26.08.2013 - Az.: 1 VK 30/13).
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