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   VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19   

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https://dejure.org/2020,5833
VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19 (https://dejure.org/2020,5833)
VK Berlin, Entscheidung vom 13.03.2020 - VK-B1-36/19 (https://dejure.org/2020,5833)
VK Berlin, Entscheidung vom 13. März 2020 - VK-B1-36/19 (https://dejure.org/2020,5833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Digitale Akte Berlin: Antworterwartungen müssen vor der Angebotsöffnung nachweisbar feststehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertungskriterien müssen vor Angebotsöffnung feststehen! (VPR 2020, 154)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen in diesem Rahmen insbesondere auch darauf hin überprüfbar, ob diese im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17, ZfBR 2017, 607, 612).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Dabei legt die Kammer in der Regel den Bruttoangebotspreis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14, IBRRS 2014, 2521) der Antragstellerin zugrunde, der ihr Interesse am Auftrag manifestiert.
  • OLG Jena, 26.03.2007 - 9 Verg 2/07

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Festlegung der Wertungsmatrix

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Denn es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsgegner die "Antworterwartungen" in Ansehung der Angebote so formuliert hat, dass sie einzelnen Bietern zum Vor- oder Nachteil gereichen (vgl. weiter auch etwa OLG Jena, Beschluss vom 26. März 2007 - 9 Verg 2/07, NJOZ 2008, 1970, 1976 zur Aufstellung der Wertungsmatrix in Ansehung der Angebote; VK Sachsen, Beschluss vom 14. April 2008 - 1/SVK/013-08, BeckRS 2008, 140075 zur Aufstellung der Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in Ansehung der Teilnahmeanträge).
  • VK Sachsen, 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

    Bindung an Wertungsmatrix

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Denn es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsgegner die "Antworterwartungen" in Ansehung der Angebote so formuliert hat, dass sie einzelnen Bietern zum Vor- oder Nachteil gereichen (vgl. weiter auch etwa OLG Jena, Beschluss vom 26. März 2007 - 9 Verg 2/07, NJOZ 2008, 1970, 1976 zur Aufstellung der Wertungsmatrix in Ansehung der Angebote; VK Sachsen, Beschluss vom 14. April 2008 - 1/SVK/013-08, BeckRS 2008, 140075 zur Aufstellung der Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in Ansehung der Teilnahmeanträge).
  • OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Denn eine Notwendigkeit, im vorliegenden Verfahren zwei Verfahrensbevollmächtigte hinzuzuziehen, ist weder dargetan noch erkennbar (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 2 Verg 9/11, BeckRS 2011, 21712).
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss vom 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.).
  • VK Berlin, 22.02.2019 - VK-B1-33/18

    Dokumentation unzureichend: Auftraggeber muss Wertung wiederholen!

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Selbstverständlich gilt deshalb insbesondere im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten, dass der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren muss, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind (vgl. schon VK Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2019 - VK - B 1 - 33/18, bestandskräftig).
  • VK Bund, 26.10.2004 - VK 1-177/04

    Bauoberleitung und Bauüberwachung für den Neubau der Ingenieurbauwerke (Rohbau

    Auszug aus VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19
    Bereits dies begründet für sich genommen einen zum Erfolg des Nachprüfungsantrags führenden Verstoß gegen das Recht der Antragstellerin auf Durchführung eines transparenten, alle Bieter gleich behandelnden Vergabeverfahrens (vgl. VK Bund, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - VK 1 - 177/04, BeckRS 2004, 150588).
  • VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21

    Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!

    Selbstverständlich gilt deshalb insbesondere im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten, dass der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren muss, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind (vgl. schon VK Berlin, Beschlüsse vom 13. März 2020 - VK B 1-36/19; vom 22. Februar 2019 - VK B 1-33/18).
  • VK Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VK 1/21

    Noten müssen (nur) plausibel vergeben werden!

    Daraus folge, dass in den Vergabeunterlagen ausführlich dargelegt werden müsse, auf welche Aspekte es bei den Konzepten maßgeblich ankomme, vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-3; VK Berlin, Beschluss vom 13.02.2020 - VK B 1-36/19.
  • VK Berlin, 14.03.2022 - B2-40/21
    sind (vgl. schon VK Berlin, Beschlüsse vom 13. März 2020 - VK - B 1 - 36/19; vom 22. Februar.
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