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   VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19   

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https://dejure.org/2019,58050
VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19 (https://dejure.org/2019,58050)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2019 - VK 14/19 (https://dejure.org/2019,58050)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - VK 14/19 (https://dejure.org/2019,58050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch nur geringfügige Abweichungen führen zum Angebotsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versehentliche Änderung an nachträglichen Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss! (VPR 2020, 183)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Außerdem sind die von der Auftraggeberin vorbehaltenen Verlängerungen des Vertrages in Ansatz zu bringen - allerdings unter Berücksichtigung der Interessenlage von Auftraggeber und Bieter sachgerecht mit einem Abschlag von 50 % (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, Rn. 12 f. -).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Zwingende Ausschlussgründe sind in jedem Stadium des Vergabeverfahrens und auch noch im Nachprüfungsverfahren zu beachten, und zwar ungeachtet dessen, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt sich der öffentliche Auftraggeber selbst darauf berufen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012- Verg 42/12).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Zur Feststellung, welchen Inhalt der Erklärende seinem Angebot tatsächlich beimisst, sind auch zeitlich später entstandene, den Inhalt erläuternde Äußerungen des Bieters heranzuziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007- VII Verg 53/06).
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Jeder Bieter darf nur das anbieten, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat und sich nicht durch eine Abweichung von den Vergabeunterlagen einen (kalkulatorischen) Vorteil verschaffen (OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2016- 7 Verg 5/16).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13

    Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen gehören mit zu den Vergabeunterlagen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2013- Verg W 3/13) und sind infolgedessen von den Bietern bei der Abgabe des Angebotes zu beachten.
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2011 - 15 Verg 7/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Abweichung von den

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Eine Änderung an den Vertragsunterlagen liegt bereits dann vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält; es genügen dabei selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle für einen Angebotsausschluss (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juni 2011- 15 Verg 7/11; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 31. Oktober 2012- 1 VK 38/12).
  • VK Bund, 06.06.2013 - VK 3-35/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Bewachungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch der Verweis in einem Aufklärungsschreiben auf eigene AGB eines Bieters eine Abweichung von den Vorgaben des Auftraggebers darstellt, die zum Ausschluss des Angebotes führt (vgl. VK Bund, Beschluss vom 6. Juni 2013- VK 3-35/13).
  • VK Baden-Württemberg, 31.10.2012 - 1 VK 38/12

    Angebot weicht von den vertraglichen Vorgaben ab: Ausschluss!

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.10.2019 - VK 14/19
    Eine Änderung an den Vertragsunterlagen liegt bereits dann vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält; es genügen dabei selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle für einen Angebotsausschluss (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juni 2011- 15 Verg 7/11; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 31. Oktober 2012- 1 VK 38/12).
  • VK Sachsen, 07.12.2020 - 1/SVK/030-20

    Auftraggeber darf auf Bieterangaben vertrauen!

    Eine Identifizierung ist allein anhand der Stimme hingegen nicht möglich, denn eine die rein fiktive Möglichkeit einer Identifizierung reicht nicht aus, um ein Personenbezug zu bejahen, welches die Pflichten nach der DSGVO auslöst (so VK Berlin B. v. 24.09.2020 VK 14/19, m. Verw. a. Schild in: BeckOK Datenschutzrecht, Wolff/Brink, 33. Edition, Stand: 01.08.2020, DS-GVO Art. 4 Rn. 18).

    Nach §§ 88, 109 TKG werden zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses aber die entsprechenden Diensteanbieter verpflichtet, wozu Antragsgegner und Beigeladenen auch nach Auffassung der Antragstellerin nicht gehören (VK Berlin B. v. 24.09.2020 VK 14/19).

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