Telekommunikationsgesetz
| Teil 7 - Nummerierung (§§ 108 - 124) |
(1) 1Wer gegenüber Endnutzern
| 1. | Premium-Dienste, | |
| 2. | Auskunftsdienste, | |
| 3. | Massenverkehrsdienste, | |
| 4. | Service-Dienste, | |
| 5. | Kurzwahldienste oder | |
| 6. | Dienste über Nationale Teilnehmerrufnummern |
anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreis nach § 112 Absatz 1 bis 5 oder 6 Satz 4 zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. 2Bei nach § 123 Absatz 7 Satz 1 festgelegten Preisen ist dieser Preis anzugeben. 3Besteht einheitlich netzübergreifend bei sämtlichen Anbietern ein niedrigerer Preis als der Höchstpreis, darf auch dieser angegeben werden.
(2) 1Der Preis ist gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. 2Die Preisangabe hat nach Möglichkeit barrierefrei zu erfolgen. 3Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. 4Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen.
(3) Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Anzahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben.
übermittlung § 121Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 122Umgehungsverbot § 123Befugnisse der Bundesnetzagentur § 124Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
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Rechtsprechung zu § 109 TKG
18 Entscheidungen zu § 109 TKG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- VG Köln, 21.01.2022 - 1 L 1595/21
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - 13 B 155/22
Einhaltung der Höchstpreisgrenze des § 112 Abs. 2 TKG durch ein Angebot eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - 13 B 155/22
- VG Karlsruhe, 30.09.2020 - 4 K 103/19
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 B 1494/19
Verpflichtung von Google zur Anmeldung von "GMail" als Telekommunikationsdienst; ...
- VK Sachsen, 07.12.2020 - 1/SVK/030-20
Auftraggeber darf auf Bieterangaben vertrauen!
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
Querverweise
Auf § 109 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bußgeldvorschriften
- § 228 (Bußgeldvorschriften)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 230 (Übergangsvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 109 TKG:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Frequenzordnung
- §§ 88 ff. (Aufgaben)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 10