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Telekommunikationsgesetz
| Teil 7 - Nummerierung (§§ 108 - 124) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Telekommunikationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TKG/__paste_norm__.html)
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§ 108Nummerierung
§ 109Preisangabe
§ 110Preisansage
§ 111Preisanzeige
§ 112Preishöchstgrenzen
§ 113Verbindungstrennung
§ 114Anwählprogramme (Dialer)
§ 115Warteschleifen
§ 116Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 117Auskunftsanspruch
§ 118Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 119R-Gespräche
§ 120Rufnummern-
übermittlung § 121Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 122Umgehungsverbot § 123Befugnisse der Bundesnetzagentur § 124Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
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übermittlung § 121Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 122Umgehungsverbot § 123Befugnisse der Bundesnetzagentur § 124Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
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Rechtsprechung zu § 122 TKG
2 Entscheidungen zu § 122 TKG in unserer Datenbank:
- VG Köln, 21.01.2022 - 1 L 1595/21
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - 13 B 155/22
Einhaltung der Höchstpreisgrenze des § 112 Abs. 2 TKG durch ein Angebot eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - 13 B 155/22