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   VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13   

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VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13 (https://dejure.org/2014,20000)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2014 - VK 27/13 (https://dejure.org/2014,20000)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - VK 27/13 (https://dejure.org/2014,20000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rüge "ins Blaue hinein"! (VPR 2014, 317)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Verweis auf fremde Angebotsinhalte! (VPR 2015, 1016)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen einer

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13
    Da der Nachprüfungsantrag im Ergebnis als unzulässig zu bewerten war, kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob die der Antragstellerin nach eigenen Angaben in einem Gespräch mit einem Journalisten vermittelte Kenntnis insbesondere vom Inhalt des ersten Angebotes der (...) und dessen Verwertung durch Einführung in das Nachprüfungsverfahren als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - Verg W 7/05) den zwingenden Ausschluss der Antragstellerin vom Vergabeverfahren zur Folge hätte haben müssen.
  • OLG Brandenburg, 07.08.2012 - Verg W 5/12

    Mindestlohnerklärung kann nachgereicht werden!

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13
    Nimmt er dagegen ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2012 - Verg W 5/12).
  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13
    Dass die Erkenntnisse aus einer Unterredung mit einem Journalisten erlangt worden sein sollen, ist unerheblich, insbesondere, wenn wie hier jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass es sich bei den vorgetragenen Umständen um allgemein bekannte Details der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung handelt, die bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion waren (vgl. hierzu VK Bund, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - VK 2-128/06).
  • VK Niedersachsen, 13.07.2017 - VgK-17/17

    Auftraggeber muss ungewöhnlich niedrigen Preisen nachgehen!

    Nimmt die Antragstellerin dagegen ihr bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bereits erfüllt sein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2012 - Verg W 5/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13; VK Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2014 - VgK-31/2014, Beschluss vom 12.06.2015, VgK-17/2015).
  • VK Sachsen, 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

    Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

    Der Antragsteller kann deshalb im Nachprüfungsverfahren (dessen Ermöglichung der Zweck des § 101 a Abs. 1 GWB a. F. ja gerade ist) nicht mehr geltend machen, dass seine Rechte durch die Nichtbeachtung der Vorgaben des § 101 a Abs. 1 GWB a. F. verletzt wurden (VK Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2014 - VK 27/13 ).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

    Nimmt die Antragstellerin dagegen ihr bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bereits erfüllt sein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2012 - Verg W 5/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13).
  • VK Sachsen, 08.07.2016 - 1/SVK/012-16

    Einmal festgelegt, immer festgelegt!

    Die Antragstellerin kann deshalb im Nachprüfungsverfahren (dessen Ermöglichung der Zweck des § 101 a Abs. 1 GWB a. F. ja gerade ist) nicht mehr geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nichtbeachtung der Vorgaben des § 101 a Abs. 1 GWB a. F. verletzt wurden (VK Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2014 - VK 27/13).
  • VK Niedersachsen, 12.06.2015 - VgK-17/15

    Ausschreibung zur Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung von schadstoffhaltigen

    Nimmt die Antragstellerin dagegen ihr bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bereits erfüllt sein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2012 - Verg W 5/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13).
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