Rechtsprechung
VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundeskartellamt
Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausnahmetatbestand §107 Abs. 2 Nr. 2 GWB - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschaffung von Kriegsgerät betrifft wesentliche Sicherheitsinteressen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
- OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 51/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Außerhalb des primären Vergaberechtsschutzes im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist es ihnen ohne dass die Vergabekammer eine Statthaftigkeit oder Zulässigkeit anderweitigen Rechtsschutzes allerdings näher geprüft hat noch dies zu prüfen hätte grundsätzlich möglich, ggf. Rechtsschutz vor den Zivilgerichten in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007, 6 B 10.07; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, jeweils für Vergaben öffentlicher Aufträge außerhalb des 4. Teils des GWB). - EuGH, 28.05.2020 - C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
militärisch beauftragte Marineschiffe zu umfassen, die die Kampfschiffe im militärischen Einsatz nach dem Gedanken der Akzessorietät unterstützen und jene ohne deren Unterstützung im Einsatz nicht durchhaltefähig bestehen könnten (zur Frage der Akzessorietät bei einer Ausnahme vom Vergaberecht für Inhouse-Vergaben bei Tätigkeiten ,,aller Art" vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020, Rs. C-796/18 Rn. 60 ff.). - BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rettungsdienstleistungen III
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Außerhalb des primären Vergaberechtsschutzes im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist es ihnen ohne dass die Vergabekammer eine Statthaftigkeit oder Zulässigkeit anderweitigen Rechtsschutzes allerdings näher geprüft hat noch dies zu prüfen hätte grundsätzlich möglich, ggf. Rechtsschutz vor den Zivilgerichten in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007, 6 B 10.07; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11, jeweils für Vergaben öffentlicher Aufträge außerhalb des 4. Teils des GWB).
- EuGH, 20.03.2018 - C-187/16
Kommission/ Österreich (Imprimerie d'État) - Vertragsverletzung eines …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
dual-use-Güter (Hubschrauber, die auch zu zivilen Zwecken einsetzbar waren); Urteil vom 20.03.2018, Rs. C-187/16, Rn. 79 betr. - EuGH, 08.04.2008 - C-337/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
aa) Wenn sich ein Mitgliedstaat auf die Ausnahme nach Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV beruft, muss er im Einzelfall nachweisen, dass ihre Inanspruchnahme zur Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich ist, was bei Beschaffungsvorhaben grundsätzlich bedeutet, dass eine Ausschreibung nach den Maßgaben des EU-Vergaberechts dem Erfordernis des Schutzes dieser Interessen nicht hätte gerecht werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2008, Rs. C-337/05, Rn. 53 betr. - EuGH, 07.06.2012 - C-615/10
Insinööritoimisto InsTiimi - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Aufträge im …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Der EuGH hat hierzu in ständiger Rechtsprechung herausgearbeitet, dass zu den in dieser Norm aufgeführten Kriterien stets eine den konkreten Beschaffungsvorgang betreffende und würdigende Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten ist (s. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2012, Rs. C-615/10, Rn. 33 ff. std.
- OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 51/20
Rücknahme eines Rechtsmittels gegen eine drohende De-facto-Vergabe eines Auftrags …
Die Vergabekammer hat den am 6. Oktober 2020 gestellten Nachprüfungsantrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 6. November 2020 (VK 2 - 87/20) als unstatthaft zurückgewiesen. - VK Bund, 11.12.2020 - VK 2-91/20
Keine Aufhebung bei unverändert fortbestehender Beschaffungsabsicht
Im vorliegenden Nachprüfungsverfahren wurde in der mündlichen Verhandlung zwar diskutiert, ob die von der Ag im Anschluss an die Aufhebung intendierte nationale Vergabe unter den Ausnahmetatbestand des § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB subsumiert werden könnte (zu diesem Ausnahmetatbestand 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 6. November 2020 - VK 2-87/20); dies würde neben den nationalen Sicherheitsinteressen tatbestandlich voraussetzen, dass es sich bei dem Versorgungsschiff um ein ,,Kriegsschiff aller Art" im Sinne der Liste nach Art. 346 AEUV handelt und dass auch die hier vorliegenden reinen Instandhaltungsmaßnahmen, also nicht nur der Neubau von Schiffen etc., vom Strategiepapier der Bundesregierung erfasst werden.