Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Siebter Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen (Art. 335 - 358) |
(1) Die Vorschriften der Verträge stehen folgenden Bestimmungen nicht entgegen:
a) | Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, deren Preisgabe seines Erachtens seinen wesentlichen Sicherheitsinteressen widerspricht; | |
b) | jeder Mitgliedstaat kann die Maßnahmen ergreifen, die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen; diese Maßnahmen dürfen auf dem Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der nicht eigens für militärische Zwecke bestimmten Waren nicht beeinträchtigen. |
(2) Der Rat kann die von ihm am 15. April 1958 festgelegte Liste der Waren, auf die Absatz 1 Buchstabe b Anwendung findet, einstimmig auf Vorschlag der Kommission ändern.
Rechtsprechung zu Art. 346 AEUV
29 Entscheidungen zu Art. 346 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 04.09.2014 - C-474/12
Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - ...
- VK Bund, 11.12.2020 - VK 2-91/20
Keine Aufhebung bei unverändert fortbestehender Beschaffungsabsicht
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 20.03.2018 - C-187/16
Kommission/ Österreich (Imprimerie d'État) - Vertragsverletzung eines ...
- EuGH, 20.03.2018 - C-187/16
- EuGH, 14.11.2018 - C-93/17
Weil es die Ellinika Nafpigeia gewährten staatlichen Beihilfen nicht wieder ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-93/17
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-93/17
- EuGH, 02.04.2020 - C-715/17
Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17
Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17
Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17
- VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12
Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!
Querverweise
Auf Art. 346 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Allgemeine und Schlußbestimmungen
- Art. 348 (ex-Artikel 298 EGV)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen