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   VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22   

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VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22 (https://dejure.org/2022,32090)
VK Bund, Entscheidung vom 19.09.2022 - VK 2-80/22 (https://dejure.org/2022,32090)
VK Bund, Entscheidung vom 19. September 2022 - VK 2-80/22 (https://dejure.org/2022,32090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Ausnahmetatbestand der technischen Besonderheiten mit der Folge nur eines denkbaren Leistungserbringers für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; nur zeitlich teilweise Unwirksamkeitserklärung nach § 135 GWB aus Gründen des Allgemeininteresses wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Direktvergabe ohne Bekanntmachung nur bei Alternativlosigkeit!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe ohne Bekanntmachung nur bei Alternativlosigkeit! (IBR 2023, 88)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe ohne Bekanntmachung nur bei Alternativlosigkeit! (VPR 2023, 46)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Dies hätte die Ag jedoch über den Einbezug der weiteren Bieter herausfinden müssen; insofern ist bei der Auslegung des Tatbestandes der vergaberechtliche Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 S. 1 GWB zu berücksichtigen und bereits auf dieser Stufe die Durchführung eines Mini-Wettbewerbs unter Berücksichtigung der sich im vorangegangenen Teilnahmewettbewerb als geeignet erwiesenen Unternehmen geboten (zur Frage des im Hinblick auf den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz gebotenen Mini-Wettbewerbs beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 9. Dezember 2020, 17 Verg 4/20; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. September 2008, VII-Verg 57/08, die bei diesen Entscheidungen auf der Ebene des nach den dort einschlägigen, dem § 12 Abs. 1 VSVgV grundsätzlich vergleichbaren Ausnahmevorschriften dem Auftraggeber eingeräumten Ermessens zum Tragen kam).

    c) Allerdings ist auch unabhängig vom BwBBG anerkannt, dass gewichtige Interessen der Allgemeinheit, so durch obergerichtliche Rechtsprechung insbesondere entschieden für Fallgestaltungen der Daseinsvorsorge, eine Interimsvergabe auch dann rechtfertigen können, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Absehen von einer europaweiten Auftragsbekanntmachung nicht vorliegen, so z.B. wenn der Auftraggeber eine objektiv gegebene Dringlichkeit selbst zu verantworten hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2014 11 Verg 15/13 für Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; VK Hessen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 69d-VK-58/2016 sowie in zweiter Instanz OLG Frankfurt, Beschluss, vom 26. Januar 2017 11 Verg 1/17 zur Zuschlagsgestattung nach § 169 Abs. 2 GWB bzgl. Abfallentsorgung als Leistung der Daseinsvorsorge) oder wenn der Auftraggeber fälschlich davon ausging, es lägen die Voraussetzungen einer gänzlich vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe vor, so OLG München (Beschluss vom 21. Februar 2013 Verg 21/12) in Bezug auf den Betrieb einer Krankenhausapotheke: ,,Führt die Feststellung der Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung Dritter, darf der Auftraggeber den Zeitraum bis zur vergaberechtskonformen Regelung seines Beschaffungsbedarfs durch einen kurzfristigen Interimsauftrag ohne europaweite Ausschreibung überbrücken.".

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Die ASt hat sich damit nicht allein auf eine Geltendmachung der Unwirksamkeit berufen, sondern gerade den für die Geltendmachung eines Schadens nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB erforderlichen weiteren Vergaberechtsverstoß, aus dem sich eine unmittelbare Beeinträchtigung ihrer Zuschlagschancen ergibt, substantiiert dargelegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Dezember 2019, VII-Verg 53/18).

    So hat das OLG Düsseldorf in Fällen der Verletzung der Informationspflichten nach § 134 GWB, welche nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB die identische Rechtsfolge nach sich zieht wie der vorliegende Fall einer zu Unrecht unterbliebenen Auftragsbekanntmachung, den überzeugenden Weg gewiesen, nicht allein aus rein formalen Gründen eine Vertragsunwirksamkeit festzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Dezember 2019, VII-Verg 53/18 sowie Beschl. v. 12. Juni 2019, VII-Verg 8/19).

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Dies hätte die Ag jedoch über den Einbezug der weiteren Bieter herausfinden müssen; insofern ist bei der Auslegung des Tatbestandes der vergaberechtliche Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 S. 1 GWB zu berücksichtigen und bereits auf dieser Stufe die Durchführung eines Mini-Wettbewerbs unter Berücksichtigung der sich im vorangegangenen Teilnahmewettbewerb als geeignet erwiesenen Unternehmen geboten (zur Frage des im Hinblick auf den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz gebotenen Mini-Wettbewerbs beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 9. Dezember 2020, 17 Verg 4/20; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. September 2008, VII-Verg 57/08, die bei diesen Entscheidungen auf der Ebene des nach den dort einschlägigen, dem § 12 Abs. 1 VSVgV grundsätzlich vergleichbaren Ausnahmevorschriften dem Auftraggeber eingeräumten Ermessens zum Tragen kam).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Insbesondere wäre eine dagegen gerichtete entsprechende Rüge bzw. ein entsprechender Nachprüfungsantrag bereits mangels Antragsbefugnis unzulässig gewesen, weil Sinn und Zweck eines Nachprüfungsverfahrens jedenfalls nicht die Verhinderung von Vergabewettbewerb ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; VK Bund, Beschl. v. 15. August 2018, VK1-69/18 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    c) Allerdings ist auch unabhängig vom BwBBG anerkannt, dass gewichtige Interessen der Allgemeinheit, so durch obergerichtliche Rechtsprechung insbesondere entschieden für Fallgestaltungen der Daseinsvorsorge, eine Interimsvergabe auch dann rechtfertigen können, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Absehen von einer europaweiten Auftragsbekanntmachung nicht vorliegen, so z.B. wenn der Auftraggeber eine objektiv gegebene Dringlichkeit selbst zu verantworten hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2014 11 Verg 15/13 für Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; VK Hessen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 69d-VK-58/2016 sowie in zweiter Instanz OLG Frankfurt, Beschluss, vom 26. Januar 2017 11 Verg 1/17 zur Zuschlagsgestattung nach § 169 Abs. 2 GWB bzgl. Abfallentsorgung als Leistung der Daseinsvorsorge) oder wenn der Auftraggeber fälschlich davon ausging, es lägen die Voraussetzungen einer gänzlich vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe vor, so OLG München (Beschluss vom 21. Februar 2013 Verg 21/12) in Bezug auf den Betrieb einer Krankenhausapotheke: ,,Führt die Feststellung der Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung Dritter, darf der Auftraggeber den Zeitraum bis zur vergaberechtskonformen Regelung seines Beschaffungsbedarfs durch einen kurzfristigen Interimsauftrag ohne europaweite Ausschreibung überbrücken.".
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - Verg 57/08

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Dies hätte die Ag jedoch über den Einbezug der weiteren Bieter herausfinden müssen; insofern ist bei der Auslegung des Tatbestandes der vergaberechtliche Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 S. 1 GWB zu berücksichtigen und bereits auf dieser Stufe die Durchführung eines Mini-Wettbewerbs unter Berücksichtigung der sich im vorangegangenen Teilnahmewettbewerb als geeignet erwiesenen Unternehmen geboten (zur Frage des im Hinblick auf den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz gebotenen Mini-Wettbewerbs beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 9. Dezember 2020, 17 Verg 4/20; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. September 2008, VII-Verg 57/08, die bei diesen Entscheidungen auf der Ebene des nach den dort einschlägigen, dem § 12 Abs. 1 VSVgV grundsätzlich vergleichbaren Ausnahmevorschriften dem Auftraggeber eingeräumten Ermessens zum Tragen kam).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 24/13

    Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Bei diesem Befund war die Direktvergabe an die Beigeladene rechtswidrig." (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 Verg 21/13 und Verg 24/13).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Denn diese Rügeobliegenheit gilt nach der ausdrücklichen und ausnahmslos formulierten Regelung des § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gerade nicht bei dem von der ASt gestellten Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6. April 2022, VII-Verg 34/21, unter ausdrücklicher Abkehr von anderslautender früherer Rechtsprechung zur alten Rechtslage nach § 107 Abs. 3 S. 2 GWB a.F. i.V.m. § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB a.F.).
  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    Insbesondere wäre eine dagegen gerichtete entsprechende Rüge bzw. ein entsprechender Nachprüfungsantrag bereits mangels Antragsbefugnis unzulässig gewesen, weil Sinn und Zweck eines Nachprüfungsverfahrens jedenfalls nicht die Verhinderung von Vergabewettbewerb ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; VK Bund, Beschl. v. 15. August 2018, VK1-69/18 m.w.N.).
  • VK Hessen, 12.01.2017 - 69d-VK-58/16

    Drohender Engpass bei Abfallentsorgung: Vorabgestattung des Zuschlags!

    Auszug aus VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
    c) Allerdings ist auch unabhängig vom BwBBG anerkannt, dass gewichtige Interessen der Allgemeinheit, so durch obergerichtliche Rechtsprechung insbesondere entschieden für Fallgestaltungen der Daseinsvorsorge, eine Interimsvergabe auch dann rechtfertigen können, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Absehen von einer europaweiten Auftragsbekanntmachung nicht vorliegen, so z.B. wenn der Auftraggeber eine objektiv gegebene Dringlichkeit selbst zu verantworten hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2014 11 Verg 15/13 für Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; VK Hessen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 69d-VK-58/2016 sowie in zweiter Instanz OLG Frankfurt, Beschluss, vom 26. Januar 2017 11 Verg 1/17 zur Zuschlagsgestattung nach § 169 Abs. 2 GWB bzgl. Abfallentsorgung als Leistung der Daseinsvorsorge) oder wenn der Auftraggeber fälschlich davon ausging, es lägen die Voraussetzungen einer gänzlich vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe vor, so OLG München (Beschluss vom 21. Februar 2013 Verg 21/12) in Bezug auf den Betrieb einer Krankenhausapotheke: ,,Führt die Feststellung der Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung Dritter, darf der Auftraggeber den Zeitraum bis zur vergaberechtskonformen Regelung seines Beschaffungsbedarfs durch einen kurzfristigen Interimsauftrag ohne europaweite Ausschreibung überbrücken.".
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Die Antragstellerin hat sich damit nicht allein auf eine Geltendmachung der Unwirksamkeit berufen, sondern gerade weitere für die Geltendmachung eines Schadens nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB erforderliche Vergaberechtsverstöße, aus denen sich eine unmittelbare Beeinträchtigung ihrer Zuschlagschancen ergibt, hinreichend dargelegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019, Verg 53/18; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 19.09.2022, VK 2-80/22).

    § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt gemäß Satz 2 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2022, Verg 34/21; OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2021, Verg 1/21; VK Bund, Beschluss vom 22.09.2022, VK 2-80/22).

  • VK Bund, 11.08.2023 - VK 2-64/23

    Keine Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB, wenn das eigentliche Interesse des

    Nach den Erkenntnissen der Vergabekammer, die sich aus nunmehr drei abgeschlossenen Nachprüfungsverfahren der ASt zur [...] speisen (VK2-64/22, VK2-80/22, VK2-44/23), ist es bei realistischer Betrachtung angesichts der erforderlichen sächlichen und personellen Voraussetzungen sowie der Genehmigungslage schwierig, diesen Auftrag für ein kurzes Zeitfenster von etwa einem halben Jahr zu vergeben.
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