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   VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/2018   

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VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/2018 (https://dejure.org/2018,18908)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2018 - VgK-18/2018 (https://dejure.org/2018,18908)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - VgK-18/2018 (https://dejure.org/2018,18908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine Dienstleistungskonzession!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigung für Aufbau und Betrieb eines Mobilitätskonzepts nach dem PBefG unterliegt (grundsätzlich) nicht dem Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung ist keine Dienstleistungskonzession! (VPR 2019, 32)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17

    Spielbank - Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtdurchführung eines

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Dies folge aus einem im Zusammenhang mit der Erteilung einer Glücksspielkonzession für die Spielbank Hamburg ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 1. November 2017 - Az. 1 Verg 2/17.

    Auch der von der Antragstellerin zur Untermauerung ihres Nachprüfungsantrags zitierte Beschluss des OLG Hamburg (Beschluss v. 01.11.2017, Az. 1 Verg 2/17) zur glückspielrechtlichen Konzession für die Spielbank Hamburg geht davon aus, dass das Vorliegen einer Konzession mehr erfordert, als eine schlicht durch Verwaltungsakt ergehende Erlaubnis: Als Kriterium dafür, dass eine Konzessionierung im Wege der Erteilung einer Erlaubnis einen Vertrag im vergaberechtlichen Sinne bildet, wird gemeinhin angesehen, dass über die bloße Erlaubnis zu einem Verhalten hinaus auch eine Verpflichtung des Erlaubnisnehmers zur Durchführung des betreffenden Vorgangs gegeben ist.

    Auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des OLG Hamburg zur Spielbank Hamburg (Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17) führt daher zu keinem anderen Ergebnis, weil die zugrunde liegende Sach- und Rechtslage in einem hier entscheidenden Punkt nicht vergleichbar ist.

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Der EuGH hat daher entschieden, dass das Vergaberecht keine Anwendung findet, wenn der öffentliche Auftraggeber bereit ist, mit allen Unternehmen, die bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, Verträge abzuschließen (EuGH, Urteil v. 02.06.2016, C-410/14).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass eine Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 Verg W 10/09; OLG Celle Beschluss vorn 29.06.2010, 13 Verg 4710 zit. nach ibr-online) Die aktive Beteiligung sah die Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151) ursprünglich erst dann als gegeben an, wenn eine Beigeladene sich - entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO - umgekehrt auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hatte, indem sie selbst eigene Sachanträge gestellt hatte.
  • EuGH, 01.03.2018 - C-9/17

    Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Bestätigt hat der EuGH diese Auffassung für die Beratungsdienstleistungen im Rahmen einer landwirtschaftlichen Betriebsberatung, da das Beratungssystem allen Bewerbern offen steht (EuGH, Urteil v. 01.03.2018, C-9/17).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass eine Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 Verg W 10/09; OLG Celle Beschluss vorn 29.06.2010, 13 Verg 4710 zit. nach ibr-online) Die aktive Beteiligung sah die Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151) ursprünglich erst dann als gegeben an, wenn eine Beigeladene sich - entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO - umgekehrt auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hatte, indem sie selbst eigene Sachanträge gestellt hatte.
  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen einer Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (OLG Celle, Beschl. v. 29.06.2010, 13 Verg 4/10, zit. nach ibr-online).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    inzwischen muss lediglich eine dem Beitritt eines Streithelfers der ZPO vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel eine Beigeladene in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschl. v. 27.08.2008 - 13 Verg 2/08).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18
    Abgesehen davon halte der EuGH (Urteil v. 14.11.2013 - C-221/12) eine Leistungsverpflichtung im Falle einer übertragenen Genehmigung nicht für zwingend erforderlich.
  • VK Niedersachsen, 20.09.2021 - VgK-33/21

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt systematische Markterkundung

    Die Antragsgegnerin hat berechtigt nicht versucht, der Beigeladenen ein Exklusivrecht einzuräumen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2018, 13 Verg 3/18, vorhergehend VK Niedersachsen, Beschluss vom 19.06.2018, VgK-18/2018).
  • OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!

    Den daraufhin von der Ast. gestellten Nachprüfungsantrag hat die VK Niedersachen (Beschl. v. 19.6.2018 - VgK-18/2018, BeckRS 2018, 13689) zurückgewiesen.
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