Rechtsprechung
VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Teilnahme am Wettbewerb als Voraussetzung für die Bejahung des Interesses am Auftrag; Konkretes Gebot an den öffentlichen Auftraggeber mit einem korrespondieren subjektiven Bieterrecht auf Beachtung der Losvergabe; Ausschreibung der Vergabe durch die Bildung von ...
- VK Nordbayern
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Nordbayern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebot der Losaufteilung schützt nicht nur kleine Unternehmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Losaufteilung bei einer Ausschreibung einer Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fachlose müssen nicht auf Bieterinteressen zugeschnitten werden (VPR 2016, 241)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fachlose müssen nicht auf Bieterinteressen zugeschnitten werden! (IBR 2016, 715)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10
Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2011, Az.: Verg 63/10).Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich darauf einzustellen (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2011, Az.: Verg 63/10).
Sie ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2011, Az.: Verg 63/10).
Insbesondere ist es umso eher gerechtfertigt, von einer Fachlosvergabe abzusehen, je mehr Unternehmen Gesamtleistungen aus einer Hand anbieten (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2011, Az.: Verg 63/10).
Ob es sich bei der konkreten Vergabe um ein Splitterlos handelt, ist nicht aus der Sicht des Bieters, sondern des öffentlichen Auftraggebers zu beurteilen, wobei es nicht allein auf den prozentualen Anteil eines zu bildenden Fachloses am Gesamtauftrag ankommt, sondern darauf abzustellen ist, wie viele Lose der Auftraggeber bereits gebildet hat und welcher Betrag auf ein zusätzliches Fachlos Glasreinigung entfallen würde (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2011, Az. : Verg 63/10).
- VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Kein Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
§ 97 Abs. 3 GWB a. F. gewährt keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).Der Auftraggeber hat zwar den Grundsatz des Mittelstandes zu beachten, aber nur "vornehmlich", d.h. nicht um jeden Preis, denn als öffentlicher Auftraggeber unterliegt er ebenso den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 97 Abs. 5 GWB a. F.) (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).
- OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12
Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Zu beanstanden sind lediglich Festlegungen, mithin Gesamtvergaben, die ohne Vornahme der gebotenen Abwägung nicht mehr vertretbar sind und auf einer groben Fehleinschätzung beruhen (OLG Düsseldorf, B. v. 01.08.2012 - Az.: VII-Verg 10/12).
- VK Bund, 26.07.2013 - VK 2-46/13
Nachprüfungsverfahren wegen einer Zwischeninstandsetzung.
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Die ASt musste daher spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe rügen (so auch 2. VK Bund, B. v. 26.07.2013, Az.: VK 2 - 46/13). - VK Köln, 06.03.2012 - VK VOL 45/11
Ausschreibung von "Glasreinigung" als eigenständiges Fachlos!
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Aus der Regelung des § 97 Abs. 5 GWB in der Fassung seit 2009 und dem identischen § 2 Abs. 2 VOL/A-EG a. F., der nicht nur einen allgemeinen Programmsatz, sondern ein konkretes Gebot an den öffentlichen Auftraggeber mit einem korrespondieren, subjektiven Bieterrecht auf Beachtung der Losvergabe enthält, folgt, dass dieses Recht auch größeren Unternehmen zusteht und damit die bieterschützende Funktion einer korrekten Losaufteilung jedem Unternehmen zu Gute kommt (VK Köln, B. v. 06.03.2012, Az.: VK VOL 45/2011). - OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12
Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen …
Auszug aus VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Allerdings sind wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, an diese Zulässigkeitsvoraussetzung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (OLG München, B. v. 19.07.2012, Az.: Verg 8/12).
- VK Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, 03.01.2020 - 60.29-319/19.005
Auch wer präqualifiziert ist, muss auf passende Referenzen achten!
Die AS hat ihr Interesse am Auftrag durch die Angebotsabgabe und die Rüge eines Vergabeverstoßes bekundet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06 und 01.02.2005, Az.: X ZB 27/04; OLG Gelle, Beschluss vom 17.07.2009, Az.: 13 Verg 3/09; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 09.01.2013, Az.: VII-Verg 26/12 und 19.06.2013, Az.: VII-Verg 55/12; VK Nordbayern, Beschluss vom 06.09.2017, Az.: 21.VK-3194-16/16;… Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, § 107 GWB, RNr. 24).