Rechtsprechung
VK Nordbayern, 11.05.2015 - 21.VK-3194-10/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Eignung eines Unternehmens durch Vorlage von geforderten Erklärungen in vollständiger Form; Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber
- Wolters Kluwer
Nachweis der Eignung eines Unternehmens durch Vorlage von geforderten Erklärungen in vollständiger Form; Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber
- VK Nordbayern
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Prüfung der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit des Bieters durch den öffentlichen Auftraggeber
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markteintrittshürde für Newcomer ist unbedenklich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Markteintrittshürde für Newcomer ist rechtmäßig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Markteintrittshürde für Newcomer ist rechtmäßig
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Markteintrittshürde für Newcomer ist unbedenklich (VPR 2015, 203)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Markteintrittshürde für Newcomer ist unbedenklich! (IBR 2015, 447)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 09.03.2004 - Verg 20/03
Nachweis der Eignung eines Bieters in Vergabesachen
Auszug aus VK Nordbayern, 11.05.2015 - 21.VK-3194-10/15
Die durch § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A errichtete Markteintrittshürde für Newcomer ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass der Auftrag nur an ein Unternehmen vergeben wird, das auch tatsächlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen (BayObLG v. 09.03.2004 - Verg 20/03).
- VK Thüringen, 10.07.2019 - 250-4002-11092/2019-E-002-G "Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist dagegen ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennen können, welche Anforderungen an sie gestellt werden." (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 - Verg 5/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 24/18; VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2018, 1/SVK/021-18; VK Nordbayern, Beschluss vom 11.05.2015 - 21.VK-3194-10/15) Die AST trägt in diesem Zusammenhang weiterhin vor, aus Gründen der Gleichbehandlung könnten für Bieter nicht unterschiedlich hohe Eignungsanforderungen verlangt werden, je nachdem, ob sie präqualifiziert seien oder nicht.
Die von der AST aufgestellte "Hürde" ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, weil dadurch sichergestellt wird, dass der Auftrag nur an ein Unternehmen vergeben wird, das auch tatsächlich zur Ausführung in der Lage ist (siehe auch VK Nordbayern, Beschluss vom 11.05.2015 - 21.VK-3194-10/15).
- VK Sachsen, 11.06.2019 - 1/SVK/012-19
Sensibler Dienstleistungsauftrag erfordert Berufserfahrung!
Eine so errichtete Markteintrittshürde für Newcomer ist nach herrschender Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, B. v. 16.11.2011 - Verg 60/11; VK Nordbayern, B. v. 11.05.2015 - 21.VK-3194-10/15) vergaberechtlich nicht zu beanstanden, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass der Auftrag nur an ein Unternehmen vergeben wird, das auch tatsächlich in der Lage ist, den Auftrag in seiner Komplexität auszuführen.