Rechtsprechung
VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 19 Abs 2 VergabeG ST 2012, § 17 Abs 1 Nr 3 VOBA 2019, § 20 VOBA 2019
Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung; Nachweis einer ordnungsgemäßen Auftragswertschätzung; Anforderungen an die Dokumentation - VK Sachsen-Anhalt
Begründeter Nachprüfungsantrag - rechtswidrige Aufhebung der Ausschreibung - fehlender Nachweis einer ordnungsgemäßen Auftragswertschätzung - unzureichende Dokumentation
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufhebungsgründe sind umfassend zu dokumentieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebungsgründe sind umfassend zu dokumentieren! (VPR 2020, 144)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Aus den entsprechenden Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen folge nicht im Gegenschluss, dass ein öffentlicher Auftraggeber gezwungen wäre, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist (siehe nur BGH, Urteil vom 20.03.2014 - X ZB 18/13).Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Die dort geregelten Aufhebungstatbestände sind eng auszulegen und abschließend (BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97).Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).
- BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10
Friedhofserweiterung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Für die Schätzung muss der Auftraggeber oder der von ihm gegebenenfalls beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10).
- VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017). - VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18
Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23). - OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12
Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Nur auf eine möglichst wirklichkeitsnahe Schätzung darf ein öffentlicher Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung eines angeblich unverhältnismäßig teuren Angebots stützen; diese Schätzung muss grundsätzlich von den aktuellen Kosten der konkret ausgeschriebenen Leistungen ausgehen, und die einzelnen Schätzgrundlagen müssen nachvollziehbar begründet worden sein (OLG München, Beschluss vom 07.03.2013, Verg 36/12; VK Bund, Beschluss vom 19.09.2014, VK 1-70/14). - VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
Rechtsschutz auch nach Aufhebung der Ausschreibung!
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23). - VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08
Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017). - VK Bund, 19.09.2014 - VK 1-70/14
Nachprüfungsverfahren: Individuelle Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19
Nur auf eine möglichst wirklichkeitsnahe Schätzung darf ein öffentlicher Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung eines angeblich unverhältnismäßig teuren Angebots stützen; diese Schätzung muss grundsätzlich von den aktuellen Kosten der konkret ausgeschriebenen Leistungen ausgehen, und die einzelnen Schätzgrundlagen müssen nachvollziehbar begründet worden sein (OLG München, Beschluss vom 07.03.2013, Verg 36/12; VK Bund, Beschluss vom 19.09.2014, VK 1-70/14).