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   VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG-21-3194-4-23   

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https://dejure.org/2019,27848
VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG-21-3194-4-23 (https://dejure.org/2019,27848)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 05.07.2019 - RMF-SG-21-3194-4-23 (https://dejure.org/2019,27848)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - RMF-SG-21-3194-4-23 (https://dejure.org/2019,27848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz auch nach Aufhebung der Ausschreibung! (VPR 2020, 39)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Der Bieter kann im Falle einer nicht unter die einschlägigen Tatbestände fallenden Aufhebung die Feststellung beantragen, dass er durch das Verfahren in seinen Rechten verletzt ist (BGH v. 20.03.2014 - X ZB 18/13).

    a) Ein Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens besteht nicht, wenn die Aufhebung nicht aus rechtlich zu missbilligendem Grund erfolgt ist (BGH v. 20.03.2014 - X ZB 18/13).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Zur Akteneinsicht hinsichtlich der Kostengrundlage sei der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.12.2007, Verg 40/07) zu folgen.
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

    Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Während ein isolierter Antrag auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung, mit dem nicht zugleich Primärrechtsschutz nachgesucht wird, unzulässig ist (OLG Celle, Beschluss vom 19.3.2019-13 Verg 1/19), ist bei einem ernsthaften Begehren auf Primärrechtsschutz ein Feststellungsinteresse gegeben.
  • VK Bund, 19.09.2014 - VK 1-70/14

    Nachprüfungsverfahren: Individuelle Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Für die Vergabekammer ist es aufgrund der vorhandenen pauschalen Begründung in der Dokumentation nicht möglich, die Ordnungsgemäßheit der Kostenschätzung hinsichtlich ihrer Methodik zu überprüfen (vgl. VK Bund, 19.9.2014-VK 1-70/14).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein (BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/02).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gezwungen, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist (BGH v. 05.11.2002 - X ZR 232/00).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Das Ergebnis der Schätzung muss mit dem Leistungsverzeichnis der konkret durchgeführten Ausschreibung übereinstimmen und die Schätzung der zugrundegelegten Preise muss im Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuell sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.3.2019-Verg 42/18).
  • VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17

    Unzureichende (interne) Abstimmung ist kein Aufhebungsgrund!

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017-VK 8/17).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).

    Dies rechtfertigt es, der AST und der AG gemäß § 182 Abs. 3 Sätze 1 und 3 GWB nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufzuerlegen (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, Az.: RMF-SG21-3194-4-23).

  • VK Thüringen, 31.01.2020 - 250-4003-15476/2019-E-010-EA

    Leistung funktional beschrieben: Preis darf nicht alleiniges Zuschlagskriterium

    Für die Vergabekammer ist es aufgrund der vorhandenen pauschalen Begründung in der Vergabedokumentation nicht möglich, die Ordnungsgemäßheit der Auftragswertschätzung des AG hinsichtlich ihrer Methodik zu überprüfen (vgl. auch Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, Az.: RMF-SG21-3194-4-23).
  • VK Thüringen, 20.05.2020 - 250-4002-817/2020-E-003-SHK

    Mangelnde Finanzierbarkeit: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Die Vergabekammer kann ausweislich der Vergabeakte auch nicht feststellen, dass das Projekt "Bettenhaus" mit dem vorliegenden Projekt "Rehabilitationsgebäude" und somit auch die Preise aus diesen beiden Projekten vergleichbar sind (vgl. in einem ähnlichen Fall VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23).

    Allerdings setzt auch eine rechtswirksame Aufhebung des Vergabeverfahrens zumindest voraus, dass der Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist, und auch nicht nur zum Schein erfolgt ist (BGH, Urteil vom 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2016, Az.: 1 VK 45/16; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23).

  • VK Thüringen, 06.12.2019 - 250-4002-15195/2019-E-006-ABG
    Die Vergabekammer kann ausweislich der Vergabeakte nicht feststellen, dass dieses Projekt mit dem vorliegenden Projekt und somit auch die Preise aus diesen beiden Projekten vergleichbar sind (vgl. in einem ähnlichen Fall Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, Az.: RMF-SG21-3194-4-23).

    Dies rechtfertigt es, der AST und dem AG gemäß § 182 Absatz 3 Sätze 1 und 3 GWB nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufzuerlegen (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, Az.: RMF-SG21-3194-4-23).

  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 10. November 2010, Verg 28/10; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12.01.2015 - Verg 29/14; VK Brandenburg, Beschl. vom 11.10.2017 VK 8/17; VK Westfalen, Beschl. vom 20.03.2018 - VK 1-37/17; VK Nordbayern, Beschl. v. 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23; VK Sachsen, Beschl. vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18).
  • VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung;

    Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 48/97; VK Bund, Beschluss vom 07.03.2018, VK 2-12/18; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).
  • VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30

    Ausschreibung mehrdeutig: Weder Ausschluss noch Aufhebung!

    Die Ermessenerwägungen müssen die betreffenden Aspekte behandeln und insbesondere auf die berührten Interessen der Bieter, mögliche Handlungsalternativen gegenüber der Aufhebungsentscheidung und ggf. auch auf Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts eingehen (s. auch VK Nordbayern, B. v. 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).
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