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   VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17   

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https://dejure.org/2018,15044
VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
VK Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
VK Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Scheinaufhebung führt zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Scheinaufhebung führt zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens! (VPR 2018, 196)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Die Antragstellerin trägt vor, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13) zwar kein Kontrahierungszwang bestehe, aber es gehe nicht um die Zuschlagserteilung auf ihr eigenes Angebot, sondern um die Wiederaufnahme und die Fortführung des nur zum Schein aufgehobenen Vergabeverfahrens.

    Ausgehend von der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13, in der sich das Gericht umfassend mit den rechtlichen Möglichkeiten und Folgen einer Aufhebungsentscheidung in einem Vergabeverfahren auseinandergesetzt hat, wiederholt der BGH zunächst, dass im Bereich der Privatautonomie kein Kontrahierungszwang für den öffentlichen Auftraggeber besteht.

    e) Wenn das aber der eigentliche Grund für die Aufhebung war und die anderen Gründe sich nicht mehr nachvollziehbar belegen lassen, dann liegt nach Ansicht des BGH (Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13) der Ausnahmetatbestand vor.

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Der BGH, Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17, meinte, dass sich aus der Dokumentation die wesentlichen Gesichtspunkte herleiten lassen müssen, die zur Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers geführt haben.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, aber dann muss auszuschließen sein, dass nicht manipulativ vorgegangen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, aber dann muss auszuschließen sein, dass nicht manipulativ vorgegangen wurde.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Dieser Fall wird auch als sogenannte Scheinaufhebung bezeichnet, die vorliegt, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will, vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2013, 15 Verg 9/13; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013, Verg 4/13.
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Dieser Fall wird auch als sogenannte Scheinaufhebung bezeichnet, die vorliegt, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will, vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2013, 15 Verg 9/13; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013, Verg 4/13.
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 11 Verg 7/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Ausschreibung von Coaching-Dienstleistungen

    Liegt - wie hier - eine fehlerhafte Dokumentation vor, dann muss das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in der die Dokumentation unzureichend ist, wiederholt werden (VK Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2018 - VK 1-37/17).
  • VK Sachsen, 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

    Doppelangebote sind auszuschließen!

    Insofern gibt es Ausnahmen, in denen der öffentliche Auftraggeber nicht frei entscheiden kann, den Zuschlag nicht zu erteilen, sondern insoweit Bindungen unterliegt (VK Westfalen, Beschluss vom 20.03.2018 - VK 1-37/17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 15 B 856/19

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens Wochenmarkt

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 -, juris Rn. 25; Vergabekammer Bbg., Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VK 8/17 -, juris Rn. 48; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 20. März 2018 - VK 1 - 37/17 -, jurisRn.
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 10. November 2010, Verg 28/10; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12.01.2015 - Verg 29/14; VK Brandenburg, Beschl. vom 11.10.2017 VK 8/17; VK Westfalen, Beschl. vom 20.03.2018 - VK 1-37/17; VK Nordbayern, Beschl. v. 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23; VK Sachsen, Beschl. vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18).
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