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   VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18   

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VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18 (https://dejure.org/2018,41458)
VK Berlin, Entscheidung vom 30.11.2018 - VK-B2-25/18 (https://dejure.org/2018,41458)
VK Berlin, Entscheidung vom 30. November 2018 - VK-B2-25/18 (https://dejure.org/2018,41458)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG München, 27.07.2018 - Verg 2/18

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Es handelt sich dabei allerdings erneut um einen unbestimmten Rechtsbegriff, sodass dem Auftraggeber bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz wiederum ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361).

    Nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben ist eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361; VK Südbayern, Beschluss vom 6. September 2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18, BeckRS 2018, 28328; VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

    Dementsprechend bedeutet das Verlangen nach Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182).

  • OLG Celle, 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Referenzen; Gerichtliche

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Es handelt sich dabei allerdings erneut um einen unbestimmten Rechtsbegriff, sodass dem Auftraggeber bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz wiederum ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361).

    Nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben ist eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361; VK Südbayern, Beschluss vom 6. September 2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18, BeckRS 2018, 28328; VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

    Dabei ist grundsätzlich kein zu enger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361).

  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18

    Eignungsprüfung; ausreichend Personal für Spezialbauarbeiten

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben ist eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361; VK Südbayern, Beschluss vom 6. September 2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18, BeckRS 2018, 28328; VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln (vgl. VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 806; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2010 - 11 Verg 3/10, ZfBR 2013, 517).
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 15 Verg 3/15, ZfBR 2016, 202, 203; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015 - Verg 3/15, NZBau 2015, 711, 713; KG, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 Verg 4/08, BeckRS 2009, 113; Hövelberndt, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 2017, § 42 VgV, Rn. 48 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Dabei legt die Kammer den Bruttoangebotspreis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14, IBRRS 2014, 2521) der Antragstellerin zugrunde, der ihr Interesse am Auftrag manifestiert.
  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 2-68/17

    Bildung einer Bietergemeinschaft; Bekanntgabe von Wertungsunterkriterien

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Bund, 17.10.2017 - VK 2-112/17

    Vergleichbarkeit von Referenzen

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Liegen Unterlagen aber physisch vor, fehlen sie nicht im Sinne dieser Bestimmung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - VK 2-112/17, BeckRS 2017, 143585).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17

    Neue Verhandlungsrunde setzt Vorgaben zu besonderen Leistungen voraus!

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • KG, 27.11.2008 - 2 Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Feststellung der Eignung eines Bewerbers bei einem

    Auszug aus VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18
    Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 15 Verg 3/15, ZfBR 2016, 202, 203; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015 - Verg 3/15, NZBau 2015, 711, 713; KG, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 Verg 4/08, BeckRS 2009, 113; Hövelberndt, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 2017, § 42 VgV, Rn. 48 f. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 2/17

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anteilige Kostenpflicht eines

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines

  • VK Südbayern, 06.09.2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18

    Vergabeverfahren: Vergleichbarkeit von Referenzleistungen und Anforderungen an

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 15 Verg 3/15

    Vergabeverfahren: Pflicht der Vergabestelle zur Berücksichtigung von Einwänden

  • OLG München, 15.10.2012 - Verg 18/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessenfehlerhafte Festsetzung der

  • VK Berlin, 15.07.2009 - VK-B1-16/09

    Ausschreibung muss für durchschnittlichen Bieter verständlich sein

  • VK Sachsen, 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

    Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

  • VK Niedersachsen, 02.05.2019 - VgK-09/19

    Ausschreibung der Leistung "Straßenreinigung und Straßenkehrdienste" im offenen

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018-Verg 28/18; VK Berlin, Beschluss vom 30.11.2018, VK-B2-25/18).
  • KG, 04.06.2019 - Verg 8/18

    Abbruchreferenz

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Berlin, 2. Beschlussabteilung, vom 30. November 2018 - VK-B2-25/18 -, dahin abgeändert, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor Ausschluss der Antragstellerin zurückversetzt wird.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 30. November 2018 - VK-B2-25/18 - aufzuheben und dem Antragsgegner.

  • VK Sachsen, 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

    Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

    Ähnlich sieht es die Vergabekammer Berlin (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 30.11.2018 - VK B 2-25/18), die ihre Auffassung damit begründet, dass spiegelbildlich zur Bindung des Bieters an die eingereichten Unterlagen, der Auftraggeber nicht berechtigt sei, den Bieter erneut aufzufordern, die Unterlagen vorzulegen und gegebenenfalls einen Ausschluss auf eine unterbliebene Vorlage zu stützen.
  • VK Südbayern, 27.02.2019 - Z3-3-3194-1-44-11/18

    Vergabekriterien - Nutzfahrzeuge für Winterdienst

    Unternehmen haben sich an von ihnen eingereichten Unterlagen grundsätzlich festhalten zu lassen (vgl. VK Berlin, Beschluss vom 30.11.2018 - VK B 2-25/18 ähnlich VK Sachsen, Beschluss vom 10. März 2010 - 1/SVK/001-10).
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