Rechtsprechung
VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufhebung der Ausschreibung nur wenn kein milderes Mittel!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebung der Ausschreibung nur wenn kein milderes Mittel! (IBR 2007, 397)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt ein gleichartiger Mangel vor? (IBR 2007, 519)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07
Die Frage des Ausschlusses ist eine Thematik, die in der Begründetheit zu behandeln ist (vgl. auch BGH 26.09.2006 X ZB 14/06; OLG Jena 20.06.2005, 9 Verg 3/05).Kann das eingeleitete Verfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlagserteilung beendet werden, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den ausgeschlossenen Bieter (BGH Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06).
Soweit sie in dem nicht erfolgten Ausschluss der Angebote der Beigeladenen zu 1) und 2) eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geltend macht, hat sie die maßgeblichen Umstände erst im laufenden Nachprüfungsverfahrens erkennen können, so dass die Rüge insoweit entbehrlich ist (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06).
Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Bieter trotz des zu Recht erfolgten Ausschlusses seines Angebotes in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt, wenn ein anderes Angebot unter Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll und das Vergabeverfahren nicht mit der Auftragsvergabe an einen anderen Bieter abgeschlossen werden darf (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06).
Zum anderen hat es auf die Rechtsverletzung eines Antragsstellers keine Auswirkung, wenn er auch noch aus anderen Gründen hätte rechtswirksam ausgeschlossen werden können (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 X ZB 14/06).
- OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote
Auszug aus VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07
Die Frage des Ausschlusses ist eine Thematik, die in der Begründetheit zu behandeln ist (vgl. auch BGH 26.09.2006 X ZB 14/06; OLG Jena 20.06.2005, 9 Verg 3/05).Das erforderliche Interesse an dem Erhalt des Auftrags ist durch die Angebotsabgabe hinreichend dokumentiert (OLG Jena 20.06.2005, 9 Verg 3/05).
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07
Ein Angebot, dass die nach den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise nicht enthält, ist von der Wertung auszuschließen (BGH Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05). - OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss …
Auszug aus VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07
Ein Angebot, dass die nach den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise nicht enthält, ist von der Wertung auszuschließen (BGH Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05). - VK Niedersachsen, 18.12.2003 - 203-VgK-35/03
Definition von nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen auszuschreibenden …
Auszug aus VK Hamburg, 22.03.2007 - VK BSU-1/07
Stattdessen hat sie in Kenntnis der Bedeutung bewusst von der Beifügung der Nachweise abgesehen und erst nach dem erfolgten Ausschluss ihres Angebotes eine diesbezügliche Rüge erhoben und ist hiermit präkludiert (vgl. Vergabekammer Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2003 - 203-VgK-35/2003).
- VK Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - VK-SH 14/07
Schlüssige Darlegung eines möglichen Schadenseintritts als …
Indes muss auch eine Eigenerklärung die Voraussetzungen eines Nachweises erfüllen, soweit es darum geht, dass die Erklärung insbesondere vollständig und aus sich heraus verständlich ist (vgl. VK Hamburg, Beschluss vom 22.03.2007, VK BSU-1/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005, Verg 22/05); daran fehlt es hinsichtlich der streitgegenständlichen Eigenerklärung der ASt.