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   VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14   

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VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14 (https://dejure.org/2015,3141)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2015 - VK 1-39/14 (https://dejure.org/2015,3141)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - VK 1-39/14 (https://dejure.org/2015,3141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Postdienstleistungen für Interimszeitraum; Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH; MiLoG; LTTG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ams-rae.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Mindestlohngesetz und Landesvergabegesetz

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn in Vergabeverfahren: Bundeseinheitlicher Mindestlohn nur "Mindeststandard"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern! (VPR 2015, 104)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

    Anwaltskosten der Vergabestelle

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss (BGH, MDR 2000, 383), ist von einer Vergabestelle zu erwarten, dass ihre Mitarbeiter die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen auch schwieriger Art, beantworten können sowie in der Lage sind, ihren Standpunkt in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten (st. Rspr. OLG Koblenz; vgl. nur Beschl. v. 12.06.2009, 1 Verg 5/09; Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00, Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 2/99).

    Allerdings ist es damit nicht ausgeschlossen, dass in einem Verfahren, in dem ungewöhnlich umfangreiche oder komplizierte Sachverhalte zur Prüfung anstehen, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ausnahmsweise notwendig sein kann (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.9.2000, 1 Verg 3/00).

  • OLG Koblenz, 19.02.2014 - 1 Verg 8/13

    Mindestlohnerklärung I - Vorabentscheidungsersuchen in einem

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Das Verfahren wurde dort aufgrund eines vom Vergabesenat veranlassten Vorabentscheidungsersuchen (EuGH, Rs. C-115/14) mit Beschluss vom 19. Februar 2014 (1 Verg 8/13) bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

    Die Tatsache, dass das OLG Koblenz in seinem Vorlagebeschluss vom 19. Februar 2014 (1 Verg 8/13) "erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 LTTG mit dem Unionsrecht" geäußert hat, führt zu keiner anderen Betrachtung.

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Während der Bund seine Regelungskompetenz für das MiLoG auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das "Arbeitsrecht" nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 GG stützt (BT-Drucks. 18/1558, Begründung, S. 29), unterliegt das Vergaberecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht als "Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (BVerfG, VergabeR 2007, 42, 48).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Für die Annahme einer abschließenden Wirkung verlangt das Bundesverfassungsgericht eine "eindeutige" Aussage des Bundesgesetzgebers (vgl. Oeter, a.a.O., mit Hinweis auf BVerfGE 49, 343, 359 f.).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass in Zweifelsfällen eine Vermutung zugunsten der Zuständigkeit der Länder und nicht zugunsten einer Bundeskompetenz greift (BVerfGE 42, 20, 28).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Bundesrechtliche Vorbehalte zugunsten der Landesgesetzgebung sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch zulässig (vgl. z. B. BVerfGE 20, 238, 251).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss (BGH, MDR 2000, 383), ist von einer Vergabestelle zu erwarten, dass ihre Mitarbeiter die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen auch schwieriger Art, beantworten können sowie in der Lage sind, ihren Standpunkt in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten (st. Rspr. OLG Koblenz; vgl. nur Beschl. v. 12.06.2009, 1 Verg 5/09; Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00, Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 2/99).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Es ist auf das Bundesgesetz sowie auf den hinter dem Gesetz stehenden Regelungszweck, die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien abzustellen (BVerfGE 109, 190, 230).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Eine Offenkundigkeit ergibt sich in diesem Zusammenhang auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 18. September 2014 (Rs. C-549/13), weil diese einen offensichtlich anderen Sachverhalt, nämlich die Beteiligung eines Subunternehmers aus Polen, und damit einen grenzüberschreitenden Sachverhalt betrifft und nicht wie hier einen rein innerstaatlichen Vorgang.
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14
    Dies bedeutet zum einen, dass - vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen Ausnahmevorschrift des Artikel 72 Abs. 3 GG - Landesgesetze, die nach diesem Zeitpunkt erlassen werden, als Konsequenz der Unvereinbarkeit mit der Kompetenzregel des Grundgesetzes nichtig sind {Sannwald in: SchmidtBleibtreu/ Hofmann/Hopfauf, Grundgesetz Kommentar, 12. Aufl., Artikel 72, Rn. 13, unter Bezugnahme auf BVerfGE 67, 299, 328).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

  • OLG München, 31.01.2013 - Verg 31/12

    Vergaberecht: Schätzung des Auftragswerts einer in mehrere Ausschreibungen

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89

    Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    16/10117, S. 16 f.; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, juris Rn. 62 (= BVerfGE 116, 202-228); VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2015 - VK 1-39/14 - siehe hierzu auch Liebschwager, Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, in: NWVBl. 2012, 249 (251); Hailbronner, in: Byok/Jaeger, GWB, § 97 Rn. 176; Dreher, Zur Zulässigkeit vergabefremder Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe, JZ 2000, 519-521.
  • OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15

    Interimsauftrag - Nachprüfungsverfahren bei Interimsvergabe: Wertes eines

    VK 1 - 39/14 VK Rheinland-Pfalz.
  • VK Niedersachsen, 15.05.2015 - VgK-09/15

    Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Schülerbeförderung im

    Die nationalen Verwaltungsbehörden haben deshalb in Fällen offenkundiger Unionsrechtswidrigkeit das nationale Recht unangewendet zu lassen (vgl. Frenz, Handbuch Europarecht, Bd. 5, Wirkungen und Rechtsschutz, Seite 55, Rn. 163 ff., m. w. N.; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2015 - VK1-39/14, die für den dortigen Fall allerdings keine offenkundige Unionsrechtswidrigkeit angenommen hat, zitiert nach ibr-online).
  • VK Niedersachsen, 06.08.2015 - VgK-26/15

    Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen im sog. freigestellten

    So habe u. a. die Vergabekammer Rheinland-Pfalz mit ihrem Beschluss vom 23.02.2015 (VK 1-39/14) entschieden, dass die nationalen Verwaltungsbehörden aus Gründen der Rechtssicherheit und drohender Staatshaftung in Fällen offenkundiger Unionsrechtswidrigkeit das nationale Recht unangewandt zu lassen haben.

    Die nationalen Verwaltungsbehörden haben deshalb in Fällen offenkundiger Unionsrechtswidrigkeit das nationale Recht unangewandt zu lassen (vgl. VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2015 - VK1-39/14, die für den dortigen Fall allerdings keine offenkundige Unionswidrigkeit angenommen hat, zitiert nach ibr-online).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Angesichts der - aus Sicht der Kammer in Kreisen der den Maßstab der Erkennbarkeit abbildenden verständigen und durchschnittlichen Bieter unüberhörbaren - öffentlichen Diskussion ist vielmehr von einer objektiven Erkennbarkeit des von der Ast geltend gemachten Vergaberechtsverstoßes I.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB auszugehen (Im Ergebnis ebenso VK Lüneburg, Beschl. vom 15.05.2015, VgK-09/2015, ZfBR 2015, 610; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.02.2015, VK 1-39/14).
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