Rechtsprechung
   VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43742
VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15 (https://dejure.org/2015,43742)
VK Westfalen, Entscheidung vom 05.08.2015 - VK 2-16/15 (https://dejure.org/2015,43742)
VK Westfalen, Entscheidung vom 05. August 2015 - VK 2-16/15 (https://dejure.org/2015,43742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation ist als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und nach den Vorschriften der VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben. Die fehlende Information nach § 101 a GWB führt zur Nichtigkeit des mit der ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und Kanaldokumentation - Dienstleistungen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauleistungen! (VPR 2016, 119)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauleistungen! (IBR 2016, 236)

Sonstiges

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und Kanaldokumentation - Dienstleistungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Der Charakter eines Vertrages richtet sich gem. § 99 Abs. 10 Satz 2 GWB nach dem Hauptgegenstand des Vertrages (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 21.02.2008 - RS.C 412/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - VerG 35/13).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 12.3.2015, Rs C-538/13 auf den Maßstab eines durchschnittlich fachkundigen Bieters abgestellt, der die übliche Sorgfalt anwendet.
  • VK Bund, 27.05.2014 - VK 2-31/14

    Nachprüfungsverfahren: Unwirksamkeitserklärung eines bereits erteilten Zuschlags

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Ein Zuschlag - egal auf welches Angebot - wäre mangels eines EU- weiten Vergabeverfahrens als de-FactoVergabe zu betrachten (VK Bund, Beschluss vom 27.5.2014, Az.: VK 2 -31/14).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Sie verweist dazu auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 11.2.2012, Az.: VII Verg 67/11.Die Antragstellerin habe als erfahrene Bieterin erkennen müssen, dass ein Verfahren oberhalb der Schwellenwerte erforderlich war.
  • VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

    Auszug aus VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15
    Die in der Rechtsprechung dazu vertretene Auffassung , dass ein solcher Bieter ja Rechtsschutz hätte erlangen können während des Verfahrens (vgl dazu zuletzt VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014: "Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "De-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten.") kann nicht bei einem rechtswidrigen Unterschwellenverfahren greifen, wenn der Bieter - wie hier - keine Gelegenheit zum Rechtsschutz hat, da ihm der Vergaberechtsfehler erst nach Abschluss des Vertrages bekannt gegeben wird.
  • VK Brandenburg, 22.06.2016 - VK 5/16

    Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!

    Allerdings ist nicht jede Maßnahme, die dem Zweck der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes eines Bauwerks dient, weil sie die Funktion des Bauwerks zu erhalten geeignet ist, als Baumaßnahme zu qualifizieren (vgl. in Bezug auf Instandhaltungs-/Reinigungsleistungen von Kanalbauwerken als Dienstleistungen: VK Westfalen, Beschluss vom 5. August 2015 - VK 2-16/15).
  • VK Rheinland, 11.09.2017 - VK D-20/17

    Wettbewerb auch für gewerbliche Unternehmen: Bereichsausnahme greift nicht!

    Der Primärrechtsschutz ist jedoch nur erfolgreich, wenn ein Vergaberechtsverstoß vorliegt, der zu einer Rechtsverletzung und einem Schaden beim Antragsteller geführt hat, § 114 Abs. 1 GWB (VK Münster Beschluss vom 05.08.2015, Az. VK 2-16/15.
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