Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44691
VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20 (https://dejure.org/2020,44691)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2020 - VfGBbg 84/20 (https://dejure.org/2020,44691)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - VfGBbg 84/20 (https://dejure.org/2020,44691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 143a StPO, § 147 Abs 4 StPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; StPO, § 143a; StPO, § 147 Abs. 4
    Akteneinsicht; Pflichtverteidiger; Verteidiger; Strafverfahren; Unzureichende Begründung; Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2020 - VfGBbg 13/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Pflegeleistungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20
    Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung müssen bezüglich jeder der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen der hoheitlichen Gewalt jeweils gesondert erfüllt sein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 18. September 2020 ‌- VfGBbg 13/20 EA -,‌ Rn. 9, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei ist darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 18. September 2020 ‌- VfGBbg 13/20 EA -,‌ Rn. 9, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 92/15

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20
    Es obliegt dem Beschwerdeführer dabei auch, dem Verfassungsgericht alle Gesichtspunkte zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (Beschluss vom 9. September 2016 ‌- VfGBbg 92/15 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 12/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Gleichheit; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20
    Ein Beschwerdeführer hat nach diesem Grundsatz vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., Beschluss vom 19. Juni 2020 ‌- VfGBbg 12/19 -,‌ Rn. 7, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Hierzu gehört zunächst in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -,‌ Rn. 11, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 61/19

    Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes; Auskunftsverpflichtung;

    Es obliegt dem Beschwerdeführer dabei auch, dem Verfassungsgericht alle Gesichtspunkte zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (Beschlüsse vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -,‌ Rn. 9, und vom 9. September 2016 ‌- VfGBbg 92/15 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt;

    Nach diesem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Grundsatz hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., Beschluss vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 10, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Nach dem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Subsidiaritätsgrundsatz hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. März 2021 ‌- VfGBbg 11/21 -‌, Rn. 18, und vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 10, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 15/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung;

    Es obliegt dem Beschwerdeführer dabei auch, dem Verfassungsgericht alle Gesichtspunkte zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (Beschlüsse vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -,‌ Rn. 9, und vom 9. September 2016 ‌- VfGBbg 92/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 16/23

    Begründungsanforderungen; Unterlagen

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20, vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 28/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20; vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11; und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 30/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20; vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11; und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 18/23

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen nicht erfüllt; Prüfung

    Im Rahmen der Begründungspflicht obliegt es dem Beschwerdeführer auch, dem Verfassungsgericht alle Gesichtspunkte zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2021 ‌- VfGBbg 61/19 -,‌ Rn. 20, vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 15/19 -,‌ Rn. 17, und vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -,‌ Rn. 9, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 29/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20; vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11; und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 47/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Ablehnung Wiedereinsetzung in den vorigen

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 5/23

    Begründungsanforderungen; Unterlagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht