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   VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15   

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VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15 (https://dejure.org/2016,8202)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2016 - VfGBbg 55/15 (https://dejure.org/2016,8202)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2016 - VfGBbg 55/15 (https://dejure.org/2016,8202)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1803
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Die Beschwerdeführerin erhob Anhörungsrüge, mit der sie geltend machte, das Oberlandesgericht übergehe trotz ausdrücklichen Hinweises neueste einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2013, 109).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2013, 109) komme eine rückwirkende Erhöhung von Unterhaltsansprüchen nach Bezifferung nicht mehr in Betracht.

    Soweit sich die Beschwerdeführerin wiederholt auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2012 (FamRZ 2013, 109) bezieht, legt sie nicht dar, welche Bedeutung diese Entscheidung im Hinblick auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation haben könnte.

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in dem vom Oberlandesgericht herangezogenen Urteil vom 6. März 1985 (IVb ZR 7/84, FamRZ 1985, 586) ausgeführt, dass eine nachträgliche Beschränkung der - gleichfalls seit langem geklärten (vgl. BGH FamRZ 1979, 475; FamRZ 1983, 895) - Wirkungen einer Rechtswahrungsanzeige durch Handeln der Behörde unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben möglich ist, wenn dies auch im seinerzeit zur Entscheidung anstehenden Verfahren nicht für gegeben erachtet worden war.

    Dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1985 (FamRZ 1985, 586) nicht zum Unterhaltsvorschussrecht ergangen ist, ist dabei ohne Bedeutung.

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86

    Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Findet § 1613 BGB damit, wie sich von selbst versteht, auch auf übergegangene Unterhaltsansprüche Anwendung, gelten insoweit auch die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze einschließlich der zum Verzug des Unterhaltsschuldners (vgl. dazu etwa BGH NJW 1982, 1983; NJW 1983, 2318; FamRZ 1988, 478).

    Dies entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Beschränkung der Wirkungen einer Mahnung im Bereich des § 1613 BGB, die nur nach Maßgabe von Treu und Glauben bzw. auf der Grundlage eines Erlassvertrages in Betracht kommt (vgl. dazu etwa BGH FamRZ 1988, 478; FamRZ 1995, 725).

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i. V. m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO)) zuvörderst berufenen Fachgerichte dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Satz 1 ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 113 f, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfGE 81, 347, 356, 358; Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Kommentar zur Landesverfassung, 2012, Art. 52 Nr. 4.2).

    Es steht mit dem Zweck der Verfahrenskostenhilfe nicht im Einklang, wenn derartige Zweifelsfragen im nur summarischen Bewilligungsverfahren "durchentschieden" werden, denn deren umfassende und abschließende Prüfung gehört allein in das Hauptsacheverfahren (vgl. Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 114, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 10/04

    Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i. V. m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO)) zuvörderst berufenen Fachgerichte dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Satz 1 ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 113 f, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfGE 81, 347, 356, 358; Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Kommentar zur Landesverfassung, 2012, Art. 52 Nr. 4.2).

    Es steht mit dem Zweck der Verfahrenskostenhilfe nicht im Einklang, wenn derartige Zweifelsfragen im nur summarischen Bewilligungsverfahren "durchentschieden" werden, denn deren umfassende und abschließende Prüfung gehört allein in das Hauptsacheverfahren (vgl. Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 114, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 130, 1, 21 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i. V. m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO)) zuvörderst berufenen Fachgerichte dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Satz 1 ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 113 f, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfGE 81, 347, 356, 358; Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Kommentar zur Landesverfassung, 2012, Art. 52 Nr. 4.2).
  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Dies entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Beschränkung der Wirkungen einer Mahnung im Bereich des § 1613 BGB, die nur nach Maßgabe von Treu und Glauben bzw. auf der Grundlage eines Erlassvertrages in Betracht kommt (vgl. dazu etwa BGH FamRZ 1988, 478; FamRZ 1995, 725).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Findet § 1613 BGB damit, wie sich von selbst versteht, auch auf übergegangene Unterhaltsansprüche Anwendung, gelten insoweit auch die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze einschließlich der zum Verzug des Unterhaltsschuldners (vgl. dazu etwa BGH NJW 1982, 1983; NJW 1983, 2318; FamRZ 1988, 478).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 130, 1, 21 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81

    Gewährung von Sozialhilfe gegenüber einer Frau mit Kind - Geltendmachung von

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13

    Sorgerecht; Elternrecht; Willkürverbot; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 11/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Benennung des verletzten

    Das setzt unter anderem eine geordnete und vollständige Darstellung der maßgeblichen äußeren Umstände des zur Überprüfung gestellten Einzelfalls voraus, die der Beschwerdeführer seinen Erwägungen zugrunde zu legen hat (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 17/16 - und - VfGBbg 84/15 -, vom 25. Mai 2016 - VfGBbg 22/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 55/15 -, vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - sowie vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 1/17

    Zulässigkeit; Begründung; fehlende Darstellung des Sachverhalts; keine Vorlage

    Das setzt unter anderem eine geordnete und vollständige Darstellung der maßgeblichen äußeren Umstände des zur Überprüfung gestellten Einzelfalls voraus, die der Beschwerdeführer seinen Erwägungen zugrunde zu legen hat (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 17/16 - und - VfGBbg 84/15 -, vom 25. Mai 2016 - VfGBbg 22/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 55/15 -, vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - sowie vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/16

    Zulässigkeit; Begründung; fehlende Darstellung des Sachverhalts; keine Vorlage

    Das setzt unter anderem eine geordnete und vollständige Darstellung der maßgeblichen äußeren Umstände des zur Überprüfung gestellten Einzelfalls voraus, die der Beschwerdeführer seinen Erwägungen zugrunde zu legen hat (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 17/16 - und - VfGBbg 84/15 -, vom 25. Mai 2016 - VfGBbg 22/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 55/15 -, vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - sowie vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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