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   VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09   

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VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09 (https://dejure.org/2010,18968)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - VfGBbg 21/09 (https://dejure.org/2010,18968)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 (https://dejure.org/2010,18968)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Das Landgericht ist mit seinem Berufungsurteil auch nicht willkürlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) abgewichen, wonach den Vermieter im Bestreitensfall die Darlegungs- und Beweislast für den Anteil nicht umlagefähiger Hauswartskosten für Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungstätigkeit trifft (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07 -, NJW 2008, 1801 ff).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Denn eine Verletzung von Art. 52 Abs. 3 LV setzt ein Beruhen der Entscheidung auf dem Fehlen des rechtlichen Gehörs voraus (vgl. zum Bundesrecht etwa BVerfGE 60, 313, 318; 86, 133, 147).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (etwa BGH, NJW-RR 2006, 63; ebenso Bundesarbeitsgericht, NJW 2009, 541 zu § 78a Arbeitsgerichtsgesetz) ist für die Entscheidung über die Gehörsrüge nach § 321a ZPO der im Ausgangsverfahren befasste Spruchkörper in der nach der Geschäftsverteilung berufenen regulären Spruchgruppe zuständig, weil es eine abweichende gesetzliche Regelung nicht gibt.Da die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO gegen alle instanzbeendenden Entscheidungen, auch von Einzelrichtern, in Betracht kommt, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, würde die Annahme einer an § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO orientierten ausschließlichen Zuständigkeit des bisher entscheidenden Richters die Anwendung dieser Rüge in einem ihrem Zweck nach nicht gerechtfertigten Umfang einschränken; bei Verhinderung des mitwirkenden Richters wäre nämlich eine Entscheidung nicht möglich.
  • LG Kleve, 19.04.2007 - 6 S 205/06

    Nachforderung von Betriebskosten eines Hauses; Abrechnung eines Wasserverbrauchs

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Einen gewissenhaften und kundigen Prozessbeteiligten konnte die Entscheidung des Landgerichts zudem auch deshalb nicht überraschen, weil es sich mit seiner Entscheidung einer in Rechtsprechung und Fachliteratur vertretenen Auffassung angeschlossen hat, nach der, wenn entgegen der mietvertraglichen Vereinbarung ein wohnungsbezogener Wasserverbrauch nicht erfasst worden ist, nach Quadratmetern abzüglich eines Pauschbetrages abzurechnen ist (vgl. etwa Landgericht Kleve, ZMR 2007, 620; Heintzmann, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 556a Rn. 6; Schmid, in: Harz, Kääb, Rieke, Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohneigentumsrecht, Mietnebenkosten, Rn. 78, 80).
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZN 584/08

    Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (etwa BGH, NJW-RR 2006, 63; ebenso Bundesarbeitsgericht, NJW 2009, 541 zu § 78a Arbeitsgerichtsgesetz) ist für die Entscheidung über die Gehörsrüge nach § 321a ZPO der im Ausgangsverfahren befasste Spruchkörper in der nach der Geschäftsverteilung berufenen regulären Spruchgruppe zuständig, weil es eine abweichende gesetzliche Regelung nicht gibt.Da die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO gegen alle instanzbeendenden Entscheidungen, auch von Einzelrichtern, in Betracht kommt, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, würde die Annahme einer an § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO orientierten ausschließlichen Zuständigkeit des bisher entscheidenden Richters die Anwendung dieser Rüge in einem ihrem Zweck nach nicht gerechtfertigten Umfang einschränken; bei Verhinderung des mitwirkenden Richters wäre nämlich eine Entscheidung nicht möglich.
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Denn eine Verletzung von Art. 52 Abs. 3 LV setzt ein Beruhen der Entscheidung auf dem Fehlen des rechtlichen Gehörs voraus (vgl. zum Bundesrecht etwa BVerfGE 60, 313, 318; 86, 133, 147).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Das Gericht muss nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02 -, NJ 2003, 85 und vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 82, 86 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02

    Rechtswegerschöpfung; Prüfungsmaßstab; Willkür; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn die betreffenden Gesichtspunkte im Vortrag einer Partei angesprochen wurden (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00

    Willkür; Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
    Das Gericht muss nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02 -, NJ 2003, 85 und vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 82, 86 f.).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer

    17 Der Vermieter muss aus diesem Grunde die Personalkosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspersonalkosten sowie Reparaturkosten andererseits nachvollziehbar in einer Betriebskostenabrechnung einzeln aufschlüsseln, wenn derartige, nicht umlagefähige Kosten auch tatsächlich Bestandteil der "Hausmeisterkosten" sind, so dass in einem solchen Fall die nicht umlagefähigen Kosten auch herausgerechnet werden müssen ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; VerfG Brandenburg , Beschluss vom 18.03.2010, Az.: VfGBbg 21/09; OLG Karlsruhe , ZMR 2009, Seiten 849 ff.; LG Potsdam , Urteil vom 04.12.2008, Az.: 11 S 29/08; LG Potsdam , SchlHA 2005, Seite 183 = Das Grundeigentum 2003, Seite 743 = WuM 2006, Seite 110; LG Neuruppin , WuM 2004, Seiten 49 f.; LG Frankfurt/Main , WuM 1996, Seiten 561 f. = NJWE-MietR 1996, Seite 267; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff. ).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird diesem rechtliches Gehör versagt (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 66/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 8/14 - und vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 86, 133, 144 f; BVerfGK 1, 211, 213).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15

    Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende

    Eine Überraschungsentscheidung liegt daher insbesondere nicht vor, wenn sich das Gericht einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung anschließt (Beschluss vom 28. März 2010 - VfGBbg 21/09 -).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird diesem rechtliches Gehör versagt (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 66/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 8/14 - und vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 84, 188, 190; E 86, 133, 144 f; BVerfGK 1, 211, 213).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; BVerfG NVwZ-RR 2016, 521, 526; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris Rn. 44).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 61/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Begründungserfordernis; Gehörsverletzung; Beruhen

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11

    Rechtliches Gehör; Beruhen; Zügiges Verfahren; Prüfungsmaßstab; Befangenheit

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14

    Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 51/17

    Anhörungsrüge gegen vorangegangene Entscheidung des VerfG Potsdam unzulässig, da

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11

    Unzureichende Begründung der Beschwerdebefugnis

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 43/10

    Wegen fehlender Substantiierung einer Gehörsverletzung iSv Art 52 Abs 3 Alt 2

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