Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16455
VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14 (https://dejure.org/2015,16455)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2015 - 99-VI-14 (https://dejure.org/2015,16455)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 99-VI-14 (https://dejure.org/2015,16455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen behördlichen Bußgeldbescheid wegen Verfristung

  • rewis.io

    Nachweis der Fristwahrung bei Einwurf in Nachtbriefkasten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3085
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Sie vermag als solche auch keine Rechtswirkungen zu erzeugen und ist allenfalls als schlichte Erklärung des Betroffenen zu werten (BGH vom 21.12.1972 BGHSt 25, 89/92).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Denn der Eid und die eidesstattliche Versicherung sind mit seiner Stellung im Verfahren nicht vereinbar (vgl. BGH vom 13.9.2005 NStZ 2006, 54/55; vom 5.8.2010 NStZ-RR 2010, 378 zu § 45 StPO).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2011 - 44-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Es kann aber nicht erstmals ein innerhalb dieser Frist nicht eindeutig bezeichneter Verfassungsverstoß gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 25.10.2011 - Vf. 44-VI-10 - juris Rn. 21; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, Beweisanträgen zu entsprechen, wenn sie diese nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis nicht für sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich halten (vgl. VerfGH vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23 f.; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1237).
  • VerfGH Bayern, 01.03.2012 - 33-VI-11

    Wegen fehlender Substantiierung und wegen Verfristung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Es kann aber nicht erstmals ein innerhalb dieser Frist nicht eindeutig bezeichneter Verfassungsverstoß gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 25.10.2011 - Vf. 44-VI-10 - juris Rn. 21; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Es kann aber nicht erstmals ein innerhalb dieser Frist nicht eindeutig bezeichneter Verfassungsverstoß gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 25.10.2011 - Vf. 44-VI-10 - juris Rn. 21; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12

    Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 11.09.1973 - 5 Ss 901/73
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Auch wenn seine Erklärung zunächst nur eine Verfahrensmaßnahme herbeiführen soll, so ist dennoch ihr Endzweck die Befreiung von der Anschuldigung (vgl. OLG Hamm vom 11.9.1973 NJW 1974, 327/328).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
    Das Verfahren nach § 62 OWiG führt zur vollständigen Überprüfung der angefochtenen Maßnahme - hier der Verwerfung des Einspruchs wegen Verfristung - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG vom 25.01.2008 - 2 BvR 325/06 - juris Rn. 31).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

  • VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 27; vom 30.6.2015 NJW 2015, 3085 Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht