Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30351
VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13 (https://dejure.org/2014,30351)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2014 - 110-VI-13 (https://dejure.org/2014,30351)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 110-VI-13 (https://dejure.org/2014,30351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung eines Pflichtteilsanspruchs eines Beziehers von Grundsicherung und Eingliederungshilfe i.R.e. Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 178 a Abs. 1 Satz 1 SGG) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42 m. w. N.).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/24; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).

  • SG München, 23.07.2013 - S 22 SO 362/13
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind der Beschluss des Sozialgerichts München vom 23. Juli 2013 Az. S 22 SO 362/13 ER, der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Oktober 2013 Az. L 8 SO 163/13 B ER sowie der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2013 Az. L 8 SO 234/13 RG.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 23. Juli 2013 Az. S 22 SO 362/13 ER wies das Sozialgericht München diesen Antrag ab.

  • LSG Bayern, 22.10.2013 - L 8 SO 163/13
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind der Beschluss des Sozialgerichts München vom 23. Juli 2013 Az. S 22 SO 362/13 ER, der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Oktober 2013 Az. L 8 SO 163/13 B ER sowie der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2013 Az. L 8 SO 234/13 RG.

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bayerische Landessozialgericht mit dem angegriffenen Beschluss vom 22. Oktober 2013 Az. L 8 SO 163/13 B ER zurück.

  • BSG, 27.02.2014 - B 8 SO 91/13 BH
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Nachdem das Sozialgericht München diesen Antrag mit Beschluss vom 6. März 2013 abgelehnt hatte, ordnete das Landessozialgericht mit Beschluss vom 13. Juni 2013 Az. L 8 SO 91/13 B ER die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an, da der angegriffene Bescheid materiell rechtswidrig sei.

    Soweit das Landessozialgericht weiterhin die Eilbedürftigkeit bejaht und deshalb die Notwendigkeit der Beiladung trotz § 75 Abs. 2 SGG verneint (vgl. BayLSG, Beschl. v. 13.06.2013, Az. L 8 SO 91/13 B ER), wird auch für das vorliegende Eilverfahren wohl keine Beiladung erforderlich sein.".

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Zum anderen gibt es den Beteiligten auch einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58).

  • SG München, 24.04.2015 - S 22 SO 336/13

    Überleitung des Pflichtteilanspruchs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Das Landessozialgericht führt in seiner Entscheidung (S. 6) ergänzend aus, der Bezirk Oberbayern habe zuletzt am 3. September 2013 erklärt, dass er bis zur Entscheidung in der Hauptsache Az. S 22 SO 336/13 in dem Zivilrechtsstreit nicht als Anspruchsinhaber auftreten und keine Zahlung beanspruchen werde.
  • VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des VerfGH

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 178 a Abs. 1 Satz 1 SGG) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier § 152 a VwGO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie zum Beispiel das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 25).

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 BayVBl 2013, 770; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Zum anderen gibt das Grundrecht auf rechtliches Gehör den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; VerfGHE 65, 262/265; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 9. August 2017 Az. 1 T 2356/16 richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft (ständige Rechtsprechung; vgl. zu Entscheidungen über Gehörsrügen z. B. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17; zu Entscheidungen über Gegenvorstellungen VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

    Die Entscheidung über die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin schafft keine eigenständige Beschwer (vgl. ständige Rechtsprechung zu den Entscheidungen über Gehörsrügen: VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 -juris Rn. 19; zu einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung: VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen

    bb) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 31 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13

    Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

    aa) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15

    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Dieses gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

  • VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15

    Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrags

  • VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16

    Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über

  • VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15

    Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme

  • VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14

    Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht